Privater Autoverleih unter Nachbarn gegen geringe Gebühr

vom 08.12.2013, 18:34 Uhr

A hat ein Auto und brauch dieses die Woche über nicht sondern nur am Wochenende. A möchte daraus ein Geschäft machen. A hat überlegt, ein kleines Gewerbe anzumelden und das Auto in der Woche gegen geringe Gebühr in der Nachbarschaft auszuleihen. Denn dort wohnen viele Leute, die als Familie nur ein Auto haben und wo die Frauen dann tagsüber kein Auto haben. Diese Frauen könnten sich dann zum einkaufen das Auto ausleihen.

A´s Frau hat keinen Führerschein und würde dann den Verleih auch übernehmen. Sie ist wegen Krankheit sowieso den ganzen Tag zu hause und würde dann eben das Ganze koordinieren. Aber was müsste A beachten? Wo kann sich A da genauestens erkundigen wie er das macht und wer kann ihm Auskunft geben? Muss er eine gesonderte Versicherung abschließen? Muss er bei jedem Verleih eine Versicherung abschließen mit den Kunden?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wenn ich das so lese frage ich mich, ob es nicht einfacher ist, wenn A's Frau das Kleingewerbe anmelden würde. Denn sie arbeitet ja als Verleiherin und unterzeichnet vermutlich die Verträge. Ansonsten müsste man vielleicht sogar die Frau als Angestelle in A's Unternehmen anmelden, oder?

Auf jeden Fall würde ich mich in so einem Fall von der IHK beraten lassen. Eventuell auch, wie das sich auf die Steuererklärung auswirken wird von einem Steuerberater.

Auch eine Nachfrage in der Werkstatt des Vertrauens würde ich machen. Denn möglicherweise gibt es andere Vorschriften für Autos die verliehen werden. Zum Beispiel andere Prüfintervalle beim TÜV.

Wegen der Versicherung würde ich mich bei einem Versicherungsmakler erkundigen, was es da gibt und welche Vorteile es gibt, wenn man jede Fahrt bzw. jeden einzeln Verleih einzeln versichert. Oder ob man lieber bei seiner Standardversicherung melde, dass jeder damit fahren kann.

Zudem würde ich klären, wer letztlich auf dem Schaden sitzen bleibt, wenn der Nachbar X vielleicht einen selbst verursachten Unfall hat an dem er schuld ist. Ich wäre mir nicht sicher, dass dessen normale Haftpflicht dann sicher auch zahlt. Da würde ich genau nachhaken, denn was bringen ein paar Kröten für den Verleih, wenn man danach kein Auto und einen Totalschaden hat?

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


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