Greift Tierschutz auch bei privaten Zauberveranstaltungen?

vom 08.12.2013, 18:29 Uhr

Mein Neffe ist 7 Jahre alt und er war bei einem Freund zum Geburtstag. Die Eltern haben eine Zauberveranstaltung geplant. Es kam ein Zauberer mit einer Assistentin und zauberte dann ein wenig für die Kinder. Am Schluss ist wohl das Kaninchen vom Tisch gehüpft und hat sich auch verletzt, so dass das Kaninchen schnell zum Tierarzt musste. Auch wurden Tricks mit Tauben gezeigt, die in einer kleinen dunklen Kiste waren.

Mein Neffe ist ein sehr sensibles Kind und dass das Kaninchen sich verletzt hat, ging ihm sehr Nahe und auch dass die Tauben in kleinen engen Kisten waren. Ich habe mich dann gefragt, ob eigentlich auch der Tierschutz bei solchen Zauberveranstaltungen irgendwie greift, wenn man ihnen Bescheid sagt? Nutzt es was, wenn man dem Tierschutz davon berichtet? Kann es dann möglich sein, dass solche Veranstaltungen der Vergangenheit angehören oder ist das keine Tierquälerei?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Toll, dass dein Neffe sich solche Gedanken macht und hinterfragt. Tierschutz gilt erstmal überall für Wirbeltiere. Wer Tiere beruflich nutzt muss Sorge tragen dass diese nicht zu Schaden kommen. Dazu gehört die Berufsausübung wie auch der Transport. Bei den Tauben ist es so dass diese traditionell in Körben transportiert werden die sehr kleine Fächer enthalten. Die Taube sitzt darin sehr eng, ist aber entspannt weil es dunkel ist und sie von allen Seiten geschützt ist. Diese Transportart ist erlaubt, teilweise werden Tauben so sogar mit dem Zug auf Ausstellungen geschickt. Ob sie unter dem Transport leiden kann man sehen wenn sie aus den Boxen entnommen werden. Wenn sie direkt nach dem Herausnehmen umherschauen, picken und Wasser aufnehmen und sich putzen, dann haben sie den Transport unbeschadet überstanden.

Dass das Kaninchen verletzt wurde ist nicht schön, klingt aber nach einem Unfall. Es wurde ja auch sofort tierärztlich betreut. Solange das Tier nicht bewusst geschädigt wird kann der Tierschutz auch nichts tun. Wenn der Zauberer nachweist dass das Tier artgerecht gehalten wird und alles getan wird um solche Unfälle zu vermeiden wird er weiterhin mit diesem Tier arbeiten dürfen.

Ich persönlich bin gegen diese Art der Zauberei, denn gerade Kaninchen sind schnell gestresst und sind nicht dafür gemacht jeden Tag an einem anderen Ort zu sein. Aber vom Tierschutz her kann man da leider nichts machen solange die Tiere nicht generell vernachlässigt oder gequält werden.

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» Karteileiche » Beiträge: 259 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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