Welche Arten von Messern sind verboten mit sich zu führen?

vom 08.12.2013, 18:55 Uhr

Welche Arten von Messern sind eigentlich in Deutschland verboten und man darf sie nicht mitnehmen. Wie ich hörte, gehört das Klappmesser auch dazu. Wie unterscheidet man die einzelnen Messer-Arten? Gehört zum Beispiel das viel gerühmte Schweizer Taschenmesser auch zu den verbotenen Messern, die nicht mitgeführt werden dürfen? Warum verkauft man diese Messer dann in Deutschland? Nehme ich mir beispielsweise ein kleines, schmales Sägemesser mit, wenn ich unterwegs bin, ist das verboten? Oder kann ich ein Brotmesser mitnehmen? Das ist zwar sehr sperrig, aber zur Not kann es weiterhelfen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Von einem Brotmesser solltest du die Finger lassen, da feststehende, also nicht klappbare Messer mit einer Klingenlänge ab 12 cm dem Führungsverbot unterliegen, das heißt, man darf sie zwar besitzen, aber nicht durch die Gegend tragen.

Ich hatte ziemlich lange ein Bundeswehrmesser, welches ich immer bei mir hatte. Das war ja insofern nie ein Problem, als dass ich auch nie in irgendwelche Kontrollen kam. Als ich dann anfing, bei Gericht zu arbeiten, beschäftigte ich mich dann doch mal mehr mit den Regelungen, welche Messer man eigentlich besitzen darf und welche man auch in der Öffentlichkeit mit dich führen darf. Ich weiß nicht, ob ich das alles wieder auf die Reihe bekomme, aber ich versuche es mal.

Nicht einmal besitzen darf man Butterflymesser und Springmesser, wenn die Klinge nach vorne springt und eine bestimmte Länge überschreitet.

Besitzen, aber nicht mit sich führen, darf man feststehende Messer mit einer Klinge über 12 cm und Klappmesser, die man mit einer Hand öffnen und feststellen kann. Ein normales Taschenmesser muss man in der Regel mit beiden Händen öffnen und es rastet auch nicht ein, sondern kann einfach wieder eingeklappt werden. Damit unterliegt es keinem Führungsverbot. Auch Messer, die man zwar mit einer Hand öffnen kann, wo jedoch die Klinge dann nicht einrastet, unterliegen keinem Führungsverbot.

Ich habe ein Automatikmesser, welches auf Knopfdruck seitlich herausspringt und sich nicht fest stellt, also einfach wieder einzuklappen ist. Damit hatte ich noch nie Probleme. Letzten Endes sind sich aber auch die Juristen und Politiker nicht wirklich einig, da es ja auch noch die Ausnahme vom Führungsverbot gibt: das berechtigte Interesse. Selbstverteidigung gehört nicht dazu, wohl aber campen oder angeln.

Kurzum: auf der sicheren Seite ist man ohne Messer oder aber mit einem ganz üblichen Taschenmesser, welches man mit zwei Händen öffnen muss, wie zum Beispiel ein Schweizer Taschenmesser mit mehreren Teilen.

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» CCB86 » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 2,88 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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