Gestrüpp auf dem Satelitenbild, die Wohnung wird gekündigt
In England wurde einer Mieterin einer Erdgeschosswohnung die Wohnung gekündigt, weil sie ihren Garten nicht gepflegt hatte. Dies gehörte aber laut Mietvertrag zu ihren Pflichten. Sie wurde wegen der mangelnden Pflege schon mehrfach abgemahnt, hat sich aber trotzdem nicht um den Garten gekümmert. Angeblich sah man den verwilderten Garten sogar auf Satelitenbildern, was ja doch auf einen sehr verwilderten Garten schließen lässt.
Ein Nachbar aus dem 1. Stock meinte, er hätte aus seinem Fenster Brombeeren pflücken können. Also liebe Mitbürger, schaut mal nach hinten auf euren Garten, ob alles in Ordnung ist.
Und warum wird der Mietvertrag erst dann gekündigt, wenn der Garten schon so extrem verwildert ist? Das dauert ja doch eine Weile bis es so weit ist. Aber Google sei dank, kann man ja solche Pflichtverletzungen heute auch schnell am PC feststellen, auch wenn es ein Weilchen dauert, bis man da wirklich "verwertbares Beweismaterial" hat.
Hallo!
Ich verstehe es nicht so ganz, dass einem deswegen der Mietvertrag gekündigt wird. Zum Glück ist so eine Klausel in deutschen Mietverträgen nicht wirksam, weil jeder eine andre Vorstellung von Gartenpflege hat. Manche finden einen verwilderten Garten grade schön.
Und dass man Brombeeren im 1. Stock pflücken kann halte ich für übertrieben. Selbst in der Wildnis, wo Brombeeren nie geschnitten werden wachsen sie keine 2,50 m hoch.
JotJot hat geschrieben:Und warum wird der Mietvertrag erst dann gekündigt, wenn der Garten schon so extrem verwildert ist?
Weil man nicht einfach so eine Mieterin rausschmeissen darf vielleicht? Es gibt ja noch sowas wie Mieterschutz und eine Chance hat wohl jeder verdient.
urilemmi hat geschrieben:Sie wurde wegen der mangelnden Pflege schon mehrfach abgemahnt, hat sich aber trotzdem nicht um den Garten gekümmert.
Mit einer Rankhilfe, ob diese nun so gedacht war oder nicht, kann das durchaus was werden. Wir hatten im Garten schon so hohe Sträucher. Auch in der Natur hab ich das schon gesehen - allerdings wurden diese jahrelang nicht behelligt.Diamante hat geschrieben:Und dass man Brombeeren im 1. Stock pflücken kann halte ich für übertrieben. Selbst in der Wildnis, wo Brombeeren nie geschnitten werden wachsen sie keine 2,50 m hoch.
Das stimmt schon, aber mal ehrlich, wenn man einen Mieter loswerden möchte, dann gibt es doch auch andere Wege - Mieterschutz hin oder her. Und ich denke, wenn ein Mieter so nachlässig mit der Mietsache umgeht, dann muss man nicht erst ewig abmahnen. Erst recht wenn sich nach der Abmahnung nichts ändert. Und das scheint es der Beschreibung nach ja einige Jahre nicht.Taline hat geschrieben:JotJot hat geschrieben:Und warum wird der Mietvertrag erst dann gekündigt, wenn der Garten schon so extrem verwildert ist?
Weil man nicht einfach so eine Mieterin rausschmeissen darf vielleicht? Es gibt ja noch sowas wie Mieterschutz und eine Chance hat wohl jeder verdient.urilemmi hat geschrieben:Sie wurde wegen der mangelnden Pflege schon mehrfach abgemahnt, hat sich aber trotzdem nicht um den Garten gekümmert.
Sind solche Vertragsklauseln überhaupt rechtsgültig? In Deutschland sind seit neustem ja auch die Renovierungsklauseln als unrechtmäßig eingestuft. Aber wenn man die Verwilderung des Gartens schon auf Satellitenbildern sieht muss man da ja sehr viel Zeit "investiert" haben. Denn wenn ich so in Google-Earth gucke sind die Bilder teilweise auch schon mehrere Jahre alt und bis so ein Garten verwildert braucht es ja auch Zeit....
king-77855 hat geschrieben:Sind solche Vertragsklauseln überhaupt rechtsgültig? In Deutschland sind...
urilemmi hat geschrieben:In England wurde einer Mieterin...
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