Berechnung und Definition von Restwertleasing

vom 05.12.2013, 09:34 Uhr

Bei verschiedenen Kfz Leasingangeboten stößt man ja mitunter auch auf den Begriff des Restwertleasing. Hört sich ja interessant an, nur so richtig verstanden habe ich es auch nicht. Bezieht sich das Restwertleasing denn hierbei auf Neuwagen und Gebrauchtwagen oder auf beides? Wonach berechnet sich denn ein Restwertleasing? Wer kennt denn diese Leasingvariante und weiß ein paar Details zu berichten?

» FinanzScout » Beiträge: 1063 » Talkpoints: 19,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



So weit ich das noch zusammenbekomme, hat man beim Restwertleasing als Leasingnehmer wohl die Möglichkeit die monatlichen Raten zu drücken. Aber wie es der Name schon sagt, geht dieser Vorgang natürlich dann mit einem erhöhten Restwert einher.

Und ein vertraglich abgeschlossener Restwertleasingvertrag besagt wohl ausnahmslos, dass der Leasingnehmer das geleaste Objekt zum Laufzeitende käuflich erwerben muss. Also handelt es sich hierbei um eine nicht immer unbedingt vorteilhafte Leasingvariante. Da muss man schon ganz genau rechnen und knallhart kalkulieren.

Benutzeravatar

» Pfennigfuchser » Beiträge: 3767 » Talkpoints: 34,25 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Dass man beim Restwertleasing das geleaste Objekt kaufen muss, kann ich nicht bestätigen. Mein Auto lease ich z.B. über diese Variante und das davor lief auch über Restwertleasing und ich habe keinerlei Verpflichtung, das Fahrzeug zu kaufen. Widerspricht dem Grundgedanken des Leasing ja auch komplett, Leasing ist ja im Prinzip nichts anderes als eine Miete auf eine bestimmte Zeit.

Beim Restwertleasing geht man von einem vorher festgelegten Restwert des geleasten Objekts aus. Ist dieser Wert am Ende nicht zu erzielen, ist man im Falle eines Minderwerts verpflichtet, die Differenz zu tragen, ist der Wert höher, hat man Anspruch auf einen vertraglich festgelegten Teil des Mehrerlöses.

Beim Kilometer-Leasing ist der Kilometerstand am Ende der Laufzeit entscheidend, ob man noch eine Zahlung zu tätigen hat oder nicht. Schäden, die über die bei normaler Nutzung üblichen Schäden anfallen, hat man natürlich bei beiden Varianten zu tragen.

Leasen kann man grundsätzlich Neu- und Gebrauchtwagen, die Art des Leasingvertrages und die Details sind dann reine Verhandlungssache.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^