Verkehrssicherheitspflicht in Schwimmhalle immer gegeben?
Die Verkehrssicherheitspflicht in Schwimmbädern besagt, dass innerhalb von 4 Minuten eine Rettung da sein muss, weil man sonst davon spricht, dass die Verkehrssicherheitspflicht nicht gegeben ist. 4 Minuten können für ein Opfer bestimmt sehr lang sein. Aber 4 Minuten können auch sehr kurz sein. Für jemanden, der am Ertrinken ist, sind 4 Minuten wahrscheinlich zu spät. Denkt ihr, dass die Verkehrssicherheitspflicht in Schwimmädern immer gegeben ist? Ist die Verkehrssicherheitspflicht auch gegeben, wenn nicht der Bademeister sondern ein Schwimmhallengast eingreift?
Ich glaube, dass die Verkehrssicherheitspflicht in jedem Schwimmbad gegeben ist. Denn vier Minuten sind doch sehr lang. In dieser Zeit müsste es eigentlich gut zu schaffen sein, dass ein Bademeister an den Ort des Unfalls kommt. Ich hätte diesbezüglich keine Bedenken. Das Problem ist nicht der Weg, sondern das Bemerken eines Unfalls, besonders wenn das Bad sehr leer ist.
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