Richtiges Verhalten wenn man mit Auto Hund angefahren hat?

vom 25.11.2013, 14:24 Uhr

In diesem Thread Hund angefahren und weiter gefahren gleich Fahrerflucht? berichtete ich von diesem Unfall, wo ein Hund angefahren wurde.

Wie verhält man sich eigentlich laut Straßenverkehrsordnung richtig, wenn man einen Hund angefahren hat? Wie sollte man sich verhalten? Welche Konsequenzen drohen dem Fahrer und welche Konsequenzen drohen dem Hundebesitzer? Wie würdet ihr euch verhalten, wenn ihr einen Hund angefahren habt? Würdet ihr dem Besitzer die Reparatur des Fahrzeuges aufbrummen oder würdet ihr sagen, dass er schon genug bestraft ist?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Man darf natürlich den nachfolgenden Verkehr nicht gefährden. Wenn ich durch das Anhalten andere Menschen im Straßenverkehr gefährden würde, dann mache ich die Sache nicht besser. Und es ist ja keinem geholfen, wenn ich mein Auto mitten auf der Straße parke um dem Hund zu helfen und mir rauscht dann einer ins Auto.

Wenn man gefahrlos anhalten kann, dann kann man das natürlich und dann sollte man dem Hund, meiner Meinung nach, auch helfen. Wenn man nicht gleich anhalten kann, dann würde ich ein Stück weiter da anhalten, wo es geht. Auf einer Autobahn macht es sicherlich kaum Sinn, dem Tier dann noch zu helfen und sich selbst in Gefahr zu begeben, wenn man versucht, dahin zu gehen. Aber den Unfall muss man ja anzeigen. Also würde ich dann an die Seite fahren oder zu einem Parkplatz und die Polizei darüber verständigen. Die können einem ja auch sagen, wie man weiter zu verfahren hat.

Wenn ich einen Hund auf einem Dorf anfahre, dann halte ich, wenn es geht und klingel. Vielleicht kennen die den Halter. Und dann kann man ja besprechen, ob man zum Tierarzt geht oder wie man weiter verfährt.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


Ich habe ja bekanntlich kein Auto. Aber eine Bekannte erzählte mir mal, dass sie während des Autofahrens mitbekam, dass der Fahrer auf der Spur nebenan einen Hund angefahren hatte. Der Hund war offenbar am Bein verletzt und humpelte zum Straßenrand. Meine Bekannte hielt daraufhin ihren Wagen ebenfalls am Straßenrand an und lief los, um nach dem Hund zu sehen. Der Hund war sehr zutraulich und ließ sich auch problemlos am Halsband halten.

Die Bekannte hat daraufhin die Polizei gerufen und den Unfallhergang geschildert. Als die Polizei eintraf, wurde sie erst einmal darüber befragt, was genau geschehen war. Der Fahrer, der den Hund angefahren hatte, war einfach weitergerast. Was letztendlich dabei heraus kam, also ob es eine Anzeige gab, weiß ich nicht. Der Hund wurde jedenfalls von der Polizei mitgenommen und soll dann an das Tierheim der Stadt übergeben worden sein, um ihn dort medizinisch zu versorgen und mittels implantiertem Chip möglicherweise den Hundebesitzer ausfindig machen zu können.

Die empfohlene Handelsweise soll wohl übrigens wirklich sein, bei Möglichkeit am Straßenrand anzuhalten und nach dem verletzten Tier zu sehen. Sofern möglich, sollte das Tier dann festgehalten werden, damit es in Panik nicht wieder auf die Straße rennt und dann möglicherweise erneut in einen Unfall gerät. Das Tier selber medizinisch notzuversorgen, ist wohl nicht notwendig, aber wenn man das als tierlieber Mensch kann und auch will, dann ist es auch nicht verboten. Möglichst schnell sollte dann jedenfalls auch die Polizei kontaktiert werden, und danach sollte man eben deren Anweisungen befolgen.

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



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