Nach verjährtem Raub Diebesgut vererbbar?

vom 24.11.2013, 22:24 Uhr

Nehmen wir einmal an, dass Herr A. vor 30 Jahren einen Raub begangen hat. Einen Teil der Beute hat er noch nicht ausgegeben. Es liegt in der Wohnung. Als er stirbt, nimmt sein Sohn das Geld an sich, möchte es aber nicht als Schwarzgeld behalten, sondern es sozusagen legalisieren, indem er es als Erbe deklariert. Ist das möglich? Kann er das Geld erben und es dadurch quasi reinwaschen?

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Die Verjährung ändert ja nichts daran, dass Herr A. nicht der Eigentümer des Geldes ist. Wenn der Sohn das Geld findet, muss er es der Polizei übergeben. Das Geld hat noch einen Eigentümer, der ausfindig gemacht werden muss. Wenn der Sohn schon vor dem Ableben seines Vaters von dem Geld und dass es gestohlen ist, gewusst hat, hat er sich der Mitwisserschaft schuldig gemacht. Aber die ist meines Wissens nur bei geplanten Straftaten strafbar.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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