Ist eine Umschulung anders, als eine Ausbildung?
Meine Schwester hatte vor einigen Jahren eine Umschulung zur Altenpflegerin gemacht, wobei sie eigentlich ein ganz anderen Beruf erlernt hatte und von einer Freundin habe ich gehört, dass sie jetzt eine Ausbildung zur Altenpflegerin macht, wobei sie eigentlich im Vorfeld schon eine andere Ausbildung hatte.
Ich frage mich jetzt, wo hier der Unterschied ist? Was ist an einer Umschulung anders, als an einer Ausbildung? Im Grunde ist es doch dasselbe oder nicht? Woher weiß man den wann eine Ausbildung und wann eine Umschulung besser ist?
Eine Umschulung kann nur gemacht werden, wenn es schon eine Erstausbildung gibt. Sie ist in der Regel kürzer als eine Ausbildung, da auf gewisse Fähigkeiten aufgebaut werden kann. Umschulungen werden oft vom Arbeitsamt gefördert und von bestimmten Bildungsträgern durchgeführt. Man muss auch nicht wie bei der Erstausbildung in die Berufsschule. Die Zielgruppe ist als eine andere.
Als ich meine Ausbildung gemacht hatte, hatte der Azubi im Lehrjahr über mit bereits eine Frisörausbildung absolviert gehabt, aber er musste dann wegen einer Allergie einen Berufswechsel vornehmen. Wie schon von Anlupa beschrieben, wurde aufgrund der Vorleistungen die Lehrzeit entsprechend um ein ganzes Jahr gekürzt. Da die Berufsgenossenschaft wegen der Erkrankung mit ins Boot geholt wurde, hat er von dort Geld erhalten, um die finanziellen Einbußen auszugleichen, so dass er zumindest so viel hatte, wie ein ausgebildeter Frisör auch. Dass der Berufsschulunterricht wegfallen kann, hat wohl auch etwas mit dem Alter des Umschülers zu tun.
Die Unterschiede sind sehr vielfältig. Eine Umschulung geht meist über zwei Jahre, wobei eine Ausbildung im Normalfall drei Jahre durchlaufen wird. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man auch eine Ausbildungsverkürzung beantragen. Dann laufen beide Varianten unterschiedlich ab. In der Umschulung hat man meist knappe 1 1/2 Jahre den theoretischen Unterricht und danach folgt ein längeres Praktikum.
Die Ausbildung hat entweder ein oder zwei Tage praktische Ausbildung in der Woche und die restlichen Tage sind theoretischer Unterricht. Oder man hat den Wechsel wochenweise, so dass eine komplette Woche Schule ansteht und danach eine Woche im Ausbildungsbetrieb. Wobei ein Auszubildender in den regulären Schulferien des Bundeslandes auch Urlaub nehmen kann. Bei einer Umschulung ist es genau vorgeschrieben, wann der Urlaub stattfindet.
Auch die Vergütung ist eine andere. So bekommt man als Umschüler das sogenannte Unterhaltsgeld, was auf dem Arbeitslosengeld I basiert. Dazu noch Fahrtkosten und wenn Kinder da sind, werden auch die Betreuungskosten übernommen. Ob dann die Agentur für Arbeit der Kostenträger ist oder die gesetzliche Rentenversicherung, ist noch mal ein anderes Thema.
Ein Auszubildender bekommt vom Ausbildungsbetrieb sein Geld. Meist sind damit alle zu deckenden Kosten abgegolten und man bekommt weder Fahrgeld oder gar Betreuungskosten für ein Kind vom Ausbildungsbetrieb ersetzt.
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