Werden in Fundbüros generell Gebühren verlangt?

vom 17.11.2013, 18:35 Uhr

Ich habe hier Gebührenstaffelung bei Abholung von Fundsachen im Fundbüro gerade gelesen, dass es anscheinend Gebühren kostet, wenn man Fundsachen im Fundbüro abholt. Da ich neulich erst einen Ehering ins Fundbüro gebracht habe, interessiert mich das Thema sehr. Müsste der Besitzer des Ringes dann tatsächlich etwas bezahlen, damit er seinen Ring zurück bekommt?

Ist es tatsächlich in jedem Fundbüro so, dass diese Gebühren verlangen, wenn man Fundgegenstände abholen möchte? Oder ist das nicht überall gleich? Sind die Gebühren, die dort verlangt werden dann einheitlich geregelt oder ist das auch bei jedem Fundbüro anders?

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Fundbüros sind meist kommunale Einrichtungen. Daher sind die Gebühren eine Sache der jeweiligen Stadt. Es gibt keine bundesweit einheitliche Regelung. Einige Fundbüros orientieren sich am gesetzlichen Finderlohn, der im BGB geregelt ist und vom Wert der Sache abhängig ist. Er beträgt 5 %, bei Tieren 3 %. Bei einem Wert über 500 Euro kommen noch mal 3 % hinzu.

Andere Fundbüros verlangen je nach Wert der Sache nichts (bei einem Wert bis 25 Euro), 5 (Wert bis 150 Euro), oder 10 (Wert bis 500 Euro). Bei einem Wert von über 500 Euro muss man 15 Euro zahlen und noch einmal 15 Euro für jede angefangenen 500 Euro. Das scheint eine ganz übliche Gebührenordnung zu sein.

Diese Gebühren sollen die Lagerung und den Verwaltungsaufwand bezahlen. Das finde ich legitim. Es ist doch besser, wenn diejenige, die etwas verloren haben, bezahlen als dass es auf die Steuerzahler ausgebreitet wird.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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