Ab welcher Dauer hat ein Azubi das Recht auf ein Zeugnis?

vom 17.11.2013, 14:51 Uhr

Ein Azubi hat ja auch nach abgebrochener Lehre ein Recht auf ein Arbeitszeugnis. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ein Lehrherr schon ein Zeugnis ausstellen muss, wenn der Lehrling gerade einmal eine Woche durchgehalten hat.Wisst ihr, nach welcher Ausbildungszeit ein Azubi ein Zeugnis verlangen kann? Kann man das vielleicht erst nach der Probezeit? Oder muss man das erste Jahr geschafft haben?

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von ten points am 17.11.2013, 14:53, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Theoretisch kann ein Azubi auch schon nach einer Woche ein Arbeitszeugnis verlangen. Die Frage ist allerdings wie sinnvoll das ist. Denn es wird ja seine Gründe haben, warum der Azubi nicht mehr in dem Betrieb arbeitet.

Nach einer Woche kann man eigentlich kein wirklich aussagekräftiges Arbeitszeugnis schreiben. Der Azubi/Mitarbeiter braucht ja auch seine Zeit, um sich im Betrieb einzuarbeiten, mindestens vier bis sechs Wochen. Es gibt aber keinen festen Zeitraum, nachdem man einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hat, den hat man theoretisch schon nach einem Tag.

» danty » Beiträge: 540 » Talkpoints: 4,79 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^