Sind Baulandpreise auch willkürlich festsetzbar?
A hat ein Baulandgrundstück gekauft und B das Nachbargrundstück. Beide Grundstücke haben den gleichen Vorbesitzer. Aber A hat weniger bezahlt pro Quadratmeter als B. Nun fragt B sich, ob man die Preise von Baulandgrundstück einfach so willkürlich festsetzen kann. Ein Bekannter von B meinte, dass nur die Stadt die Grundstückpreise nicht willkürlich festsetzen kann. Ein Privatverkäufer kann aber jeden Preis verlangen, den er für richtig hält und wenn ihm A besser gefällt als B kann er die Preise auch nach Sympathie festsetzen. Ist das richtig?
Wer sollte dem Verkäufer, wenn es keine Kommune ist, denn Vorschriften machen? Selbst wenn in einer Region der Quadratmeter normal nicht unter 300 Euro angeboten wird, steht es Besitzer frei dafür wesentlich mehr oder eben weniger zu verlangen. Dass sich B nun ärgert, weil er mehr bezahlt hat als Nachbar A kann man zwar verstehen, aber ändern kann B nichts mehr.
Die Gründe, warum die zweite Grundstückshälfte für mehr Geld verkauft wurde, können verschiedene Ursachen haben. So kann es sein, dass sämtliche Versorgungsleitungen bei B schon liegen, aber A diese noch legen lassen muss. Da kann man schon nicht den selben Preis verlangen. Auch die Größe kann abweichen, was bei selben Quadratmeterpreis auch unterschiedliche Endpreise mit sich bringt.
Und vielleicht hatte der Verkäufer für das zweite Grundstück mehr Bewerber und hat damit beim Preis gepokert. Den Preis nach unten korrigieren kann man immer, wenn die Interessenten nicht bereit sind den Wunschpreis zu bezahlen.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Preis für privates Bauland geregelt sind. Hier gilt wahrscheinlich das Gesetz von Angebot und Nachfrage. Vielleicht war die Nachfrage höher, als das teurere Grundstück verkauft wurde. Vielleicht war es aus einem hier nicht ersichtlichen Grund beliebter.
Du musst dich nur mal fragen, wer dich davon abhalten können sollte, dein Fahrrad oder dein Auto für 2,7 Millionen Euro zu verkaufen? Sofern du einen Käufer findest, spricht hier nichts dagegen. Natürlich nur, wenn du keine Versprechungen machst, die der zu verkaufende Gegenstand nicht erfüllen kann bzw. keine Angaben machst, die falsch sind (z.B. das Auto ist im Innern mit Blattgold verkleidet und alle Hebel und Schalter sind mit Diamanten besetzt).
So ist es natürlich auch mit Bauland. Hier darf der Besitzer verlangen, was er will und nur der Notar kann im Zweifel den Käufer darauf aufmerksam machen, dass der Preis z.B. unüblich hoch ist oder das hier der Preis überteuert wäre. Schließlich schützt der Notar die Interessen des Verkäufers wie die des Käufers. Ist es aber so, wie z.B. zur Zeit, dass weniger Bauland zum Verkauf steht, als gesucht wird (zumindest in den und um die Ballungszentren), dann steigen die Preise eben auch auf unglaubliche Höhen.
Bei öffentlichen Grundstücken schaut es noch mal anders aus. Hier darf nicht nach Sympathie der Preis festgelegt werden, sondern muss sich vom Grundsatz an den Marktpreisen orientieren. Oft genug gibt es den Fall, dass hier Schiebereien stattfinden und die Verantwortlichen Grundstücke an Leute zu geringeren Preisen verkaufen, die sich später erkenntlich zeigen oder aber in einer Beziehung zu den Entscheidungsträgern stehen. Ich möchte gar nicht wissen, wie das Beziehungsgeflecht zwischen Grundstücksverwertern und den Verwaltungsverantwortlichen und den Entscheidungsgremien in Stuttgart ist, wenn es um die Verwertung der Grundstücke des Bahnhofs geht.
Fakt ist aber auch, dass die öffentliche Hand politisch motiviert auch zu geringeren Preisen verkaufen darf, wenn die Nutzung dann im öffentlichen Interesse steht. Aber das sind wohl eher komplizierte Abläufe die ganz bestimmten Regelungen unterworfen sind.
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