Wenn Liebe total aus dem Ruder läuft, was soll man dann tun?
Person A und Person B waren einige Jahre miteinander zusammen. Doch Person B wollte irgendwann aufgrund zahlreicher Vorkommnisse durch Person A die Beziehung beenden. Person A wurde auf einmal krankhaft eifersüchtig, hat das Handy stets kontrolliert, alle Mailaccounts, Accounts von sozialen Netzwerken, Briefe oder auch die Geldbeutel. Ein Privatleben war im Grunde für Person B nicht mehr möglich und aus diesem Grund trennte Person B sich endgültig. Er zog aus der gemeinsamen Wohnung aus und hat seine Handynummer, E-Mail-Adressen und mehr geändert. Für ihn war das Kapitel Person A eigentlich abgeschlossen. Doch es sollte anders kommen.
Seit einiger Zeit hat Person B eine neue Freundin und Person A scheint dies mitbekommen zu haben. Sie schellt bei Person B an und bettelt stets, dass er zurückkommt. Sie liebt Person B noch und will ihn zurück. Die neue Freundin von Person B ist natürlich wenig erbaut, aber lässt es erst einmal so mit sich machen, weil Person A nicht weiter weiß. Das Gefühl beschleicht ihn, dass Person A durch die Trennung die Realität und Wahrnehmung scheinbar verloren hat. Sie tut manchmal so, als seien sie und Person B noch zusammen. Am anderen Tag bettelt sie jedoch, dass sie wieder zurück zu ihm möchte und mehr.
Nun fragt sich Person B natürlich, was er tun soll. Er hat bereits einen Anwalt kontaktiert und dieser meinte, dass eine Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung nötig sei. Dies kann der Anwalt natürlich nicht entscheiden, sondern muss er wohl irgendwie beantragen, weil sie seinen Mandanten ja derart belästigt und dieser bereits selber dadurch an Schlafstörungen und mehr leidet. Würdet ihr als ehemaliger Partner solch einen Weg gehen? Meint Ihr nicht, dass sie vielleicht doch irgendwann aufhört und mag Person A schon bald ein Grund für eine Trennung zwischen Person B und seiner neuen Freundin sein? Was denkt ihr über diese seltsame und verzwickte Situation?
Das klingt wirklich nicht gerade gut und ich denke, dass man da auch Schritte unternehmen muss. Kann man sie denn einfach so einweisen lassen? Wenn ja, würde ich das machen lassen. Sie scheint wirklich Hilfe zu brauchen und die Realität scheint sie ja auch nicht mehr wahrnehmen zu können und scheint dann ja auch in gewisser Weise eine Gefahr für andere zu sein.
Ansonsten würde ich eben ganz genau aufschreiben was sie macht, damit man dann vielleicht rechtlich etwas machen kann. Das neue Paar sollte nun wirklich zusammen halten, weil sie ja nur möchte, dass die beiden sich trennen, aber man kann das nur als Paar zusammen durchhalten.
Ansonsten würde ich die Klingel abstellen und nur Leute hinein lassen, die einen anklingeln. Mit der Post kann man ja einen Ablageort ausmachen oder nimmt eine Packstation. Wichtig ist aber das Verhalten zu ignorieren und sich auf keinen Fall auf Gespräche einzulassen. Ich würde sie auch der Wohnung verweisen, wenn sie diese betreten sollte und dann auch die Polizei rufen, wenn sie diese trotzdem betreten sollte.
Wenn der Mann schon Schlafstörungen und ähnliches aufgrund des Verhaltens der Ex-Freundin hat, ist der Punkt überschritten, an dem er aus Rücksicht auf ihre Gefühle nichts unternimmt. Man tut jemandem mit krankhaftem Verhalten auch keinen Gefallen, wenn man es aus Mitleid hinnimmt. Ich würde daher durch einen Anwalt eine einstweilige Verfügung beantragen, die einen Entfernungsradius festsetzt und der Frau jede andere Form der Kontaktaufnahme verbietet. So darf sie nicht mehr an der Haustür klopfen, nicht mehr anrufen oder Briefe schreiben.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich meinen Anwalt eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik beantragen lassen würde. Das ist schon ein drastischer Schritt. Das kann man dann immer noch überlegen, wenn sie sich der einstweiligen Verfügung widersetzt, bzw. wird das dann eh Probleme dieser Art nach sich ziehen. Aber vielleicht reicht es ja auch aus, dass sie wachgerüttelt wird. Vor allem, wenn sie sonst noch keine Probleme hat, z.B. auf der Arbeit. Ein Versuch ist es jedenfalls wert.
Danke für Eure Antworten. Person B leidet sehr. Er wollte gerne eine Freundschaft mit ihr führen, aber es dauert eigentlich nur wenige Minuten maximal eine Stunde, bis sie so tut, als wenn sie zusammen seien und ihn versucht zu küssen. Sie tut ihm natürlich auch irgendwie leid. Ihre Eltern sind in der Beziehungszeit verstorben und nun hat sie wirklich niemanden mehr. Sie hat ihr Leben bereits während der Beziehung völlig nach ihm gerichtet, was Person B nicht behagte, aber er liebte sie ganz einfach.
Eine sogenannter Entfernungsradius, wo sie sich nicht nähern darf, habe ich ihm auch vorgeschlagen. Doch sie lieben auf einem Dorf und sind im Prinzip fast immer irgendwie in Sichtweise. Beim Einkaufen im Dorfladen werden sie sich früher oder später sehen und auch in der Diskothek. Er hat schon einen Ortswechsel in Aussicht, aber befürchtet so langsam, dass sie mitkommen würde. Also er vermutet, dass sie ihn verfolgen könnte. Erst vor guten drei Wochen meinte die ehemalige Freundin also Person A, dass sie ja schwanger sei, und zwar von ihm. Wohl bemerkt kann dies nicht sein, aber schwanger ist sie wirklich. Sie scheint sich ja jetzt schon einzureden, dass das Kind von einem anderen jetzt Person B gehöre und man ihn damit locken könnte.
Eine Einweisung in einer Einrichtung sieht er zwar irgendwie für notwendig, aber er traut sich nicht, dass irgendwie zu beantragen. Er hat Angst, dass er Person A das Leben dadurch völlig kaputtmacht, sie vielleicht ihre krankhafte Liebe in Hass umschwenkt und auf ihn losgeht. Also mittlerweile erkenne ich meinen Kumpel so nicht mehr wieder.
Man sollte die Vorfälle der unerwünschten Belästigung dokumentieren, dann einen Einschreibe-Brief schicken, der klarstellt, dass man kein weiteren Kontakt möchte und dass man, wenn die Belästigung nicht aufhöre, eine Anzeige wegen Stalking erstatte. Dies sollte man dann auch wirklich tun, wenn die Ex keine Ruhe gibt. Man kann eine Person nicht einfach einweisen lassen.
In so einem Fall wäre Mitleid, Rücksicht oder Verständnis der falsche Weg. Da kann man sich wohl nur knall hart zur Wehr setzen. Das würde für mich eine Anzeige wegen Stalking bedeuten. Ich habe das bei einem flüchtigen Bekannten vor zwei Jahren erlebt, wo die Ex auch ständig genervt hat. Das ging dort soweit, dass sie ihn beim Arbeitgeber mit Lügen diverser Dinge bezichtigt hat.
Und wenn es die Möglichkeit gibt, dass der Anwalt diese Person in die Psychiatrie einweisen lässt, dann sollte man sie auch nutzen. Vor allem, wenn man wie hier im Fall, selbst schon so stark darunter leidet, dass man gesundheitliche Probleme bekommt.
Ich habe fast genau dieselbe Situation durch, nur dass ich nicht Person A war, sondern Person B. Mein Exfreund hat mich nach über dreijähriger Beziehung verlassen und das war auch höchste Zeit, denn bei uns lief gar nichts und solche Dinge wie Privatleben kontrollieren, Eifersucht, aber auch Gewalt standen bei uns an der Tagesordnung.
Nach der Trennung kam das böse Erwachen als er eines Tages - nur wenige Wochen später - feststellte, dass er mich zurück will. Er schickte mir Briefe, Blumen, SMS, stellte mir nach, rief ständig an, kurzum er terrorisierte meine Familie und mich. Lief über unseren Garten ins Haus, wenn die Tür offen stand und war dann in meinem Zimmer. Also damals wohnt ich noch im Haus meiner Eltern. Es war der blanke Wahnsinn und er benahm sich ähnlich teilweise wie die Person A in deiner Schilderung.
Ich habe mich dann mit einem befreundeten Richter auseinander gesetzt wegen dem Thema Stalking, aber er machte mir wenig Hoffnung. An den Gedanken ihn einweisen zu lassen, denn er zeigte wirklich kranke Züge, habe ich nie gedacht. Er war damals noch bei der Bundeswehr und hatte durch seine Auslandseinsätze sowieso einen Knacks weg, aber einen gewaltigen und auch jeglichen Sinn für Realität verloren, mich als sein Eigentum betrachtet.
Es hat bei mir sage und schreibe 4 Jahre gedauert, bis er endlich akzeptiert hatte, dass es Aus und Vorbei ist und nie wieder etwas wird, dass er nicht schreiben und anrufen braucht. Ich war zwischenzeitlich allerdings auch hunderte Kilometer weit weg gezogen aus beruflichen Gründen, sodass da eine gewisse Distanz zwischen uns war. Ich will mir nicht ausmalen, wie das weiter gegangen wäre, wenn ich Zuhause noch wohnen würde.
Letzten Endes hilft wirklich nur totaler Kontaktabbruch, komplett aus dem Weg gehen, alles ändern, was man ändern kann und ja, auch die Wohnung bzw die Adresse, sofern das so einfach möglich ist. Ansonsten bleibt Person B wenn das Ganze nicht aufhört, nur der Gang zur Polizei oder zum Gericht. Das sollte allerdings der letzte Schritt sein, weil man nie weiß, wie die Person A darauf reagiert und ob es die Situation nicht verschlimmert.
Vielleicht sollte er ihr einfach mal Ordentlich bescheid sagen, das er sie nicht zurück haben möchte, und sie ihn in Frieden lassen soll. Das scheint ja noch nicht geschehen zu sein. Außerdem würde ich doch eher die Polizei einschalten, statt den Anwalt, vielleicht reicht das schon. Er sollte natürlich einen solchen Schritt machen, wenn sie die beiden überhaupt nicht in Ruhe lässt.
Warum die neue Beziehung daran kaputt gehen sollte, verstehe ich nicht, schließlich haben sie doch ganz klare Verhältnisse. Er liebt seine neue Partnerin anscheinend, und steht doch auch zu ihr, schließlich kann er ja nichts dafür, das seine Ex-Freundin so einen Terror betreibt. Denke nicht, das die neue Freundin ihn deshalb verlassen würde.
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