Wann muss eine Betriebskostenabrechnung zugestellt werden?
Ich warte nun immer noch auf meine Betriebskostenabrechnung und dieses Warten macht mich ganz ungeduldig. Der Abrechnungszeitraum ist zum 30. September beendet. Nun habe ich gelesen, dass eine solche Betriebskostenabrechnung spätestens bis zu 12 Monate nach diesem Abrechnungszeitraum zugestellt werden muss. Stimmt dies? Würde dies dann bedeuten, dass ich, wenn ich die Betriebskostenabrechnung nach dem 30. September 2014 nicht erhalten würde, eine Verjährung stattgefunden hat und der Vermieter keine Ansprüche mehr gegen mich geltend machen dürfte, weil es bereits verjährt ist?
Wenn ich ein Guthaben habe, wird dies ja nicht weiter betrachtet, aber es geht mir hier um die Nachzahlung. Hattet ihr schon einmal den Fall, dass die Betriebskostenabrechnung nicht kam? Wann kam eure Betriebskostenabrechnung, welche Zeitraum ist vergangen, nachdem der Abrechnungszeitraum vergangen war?
12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums hat der Vermieter Zeit. Ich würde da nicht so ungeduldig sein. Der 30. September ist ja noch nicht allzu lange her. Ich bekomme die Abrechnung meistens im April. Ein bisschen Zeit solltest du dem Vermieter schon geben.
Ich warte gerne, denn ich muss meistens nachzahlen. Ich würde an deiner Stelle nicht hoffen, dass die Frist verstreicht, denn bis zum September 2014 ist noch eine lange Zeit.
Du solltest dich noch ein wenig Gedulden, denn schließlich ist der Ablesetermin erst Ende September gewesen. Je mehr Wohnungen und Mietparteien dein Vermieter hat, desto länger kann es mit der Abrechnung dauern. Bei mir zum Beispiel ist die Ablese immer Anfang Januar und die Abrechnung kommt dann im September / Oktober. Daher ist es ganz normal, wenn auch du ein wenig länger auf deine Abrechnung warten musst. Solch eine lange Wartezeit ist ganz normal. Solltest du die nach einem Jahr immer noch nicht bekommen haben, dann kannst du einmal nachfragen, denn dann wäre der Zeitraum definitiv zu lang.
iggiz18 hat geschrieben:Nun habe ich gelesen, dass eine solche Betriebskostenabrechnung spätestens bis zu 12 Monate nach diesem Abrechnungszeitraum zugestellt werden muss. Stimmt dies?
Ja das stimmt, das ist gesetzlich geregelt. Danach verjähren die Ansprüche. Interessant ist hierbei aber wie das Ganze aussieht, wenn du Ansprüche hast, also wenn du über deine Nebenkostenvorauszahlung ein Guthaben angesammelt hast.
Bei meiner ersten Wohnung hat die Abrechnung im Schnitt 8-10 Monate gebraucht. Also die waren im Januar ablesen für das vergangene Jahr und ich bekam meine Abrechnung so im September oder Oktober. Bei meiner zweiten Wohnung, in der ich 1,5 Jahre gewohnt habe, da habe ich eine Abrechnung erhalten und zwar genau 2 Tage vor Ablauf der Verjährungsfrist und diese Abrechnung war sowas von fehlerhaft, dass ich Einspruch eingelegt habe. Bis heute habe ich keine korrigierte Abrechnung bekommen. Stattdessen haben wir uns beim Auszug auf eine Art Abfindung geeinigt. Ich habe also eine Summe x bekommen und damit ausdrücklich auf eine korrekte Abrechnung verzichtet. Das lag aber vor allem daran, dass mehrere Eigentümerwechsel stattfanden, verschiedene Hausverwaltungen tätig waren usw. Also da waren die Unterlagen alle durcheinander und nicht mehr korrekt nachvollziehbar, deswegen war das für mich damals die beste Lösung.
Du solltest dich - wie Parzival schon geraten hat - einfach noch ein wenig in Geduld üben und wenn du weißt, dass du nachzahlen musst, am besten schon mal vorsorglich etwas zur Seite legen, sonst gibt es am Ende böse Überraschungen und die Abrechnung ist so hoch, dass man erst einmal gar nicht so viel Geld auf der Kante hat. Ich denke, sowas kann jeder in etwa abschätzen. Nachgezahlt habe ich erst einmal und zwar in dem ersten Jahr in meiner ersten Wohnung. Aber es hielt sich in Grenzen, denn es ging nur um knapp 70 Euro.
Eigentlich gibt es gar keine Frist, in der die Betriebskostenabrechnung vorliegen muss.
Es ist jedoch so, dass der Vermieter keinen Anspruch hat, noch fällige Beträge von Dir erstattet zu bekommen, wenn er die Betriebskostenabrechnung nicht spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes zugestellt hat. Sollte eine Erstattung für Dich dabei heraus kommen, verfällt Dein Anspruch dagegen nicht.
Der Vermieter ist ja auch auf die Abrechnungen anderer angewiesen, bevor er eine Abrechnung für die Mieter erstellen kann, deshalb ist es normal, dass ein paar Monate ins Land gehen, bevor die Abrechnung fertiggestellt ist. Dein Ablesetermin ist nun gerade sechs Wochen her, da wirst Du Dich schon noch etwas gedulden müssen. Von einer früheren Wohnungsgesellschaft kenne ich es so, dass die Abrechnungen meist nach etwa neun Monaten zugestellt wurden, die beiden vorherigen Privatvermieter haben meistens nach vier bis fünf Monaten eine Abrechnung geschickt, mit der jetzigen Vermieterin einige ich mich auf Zuruf innerhalb von zwei Wochen, weil dann alle Daten vorliegen und keiner auf eine ausführliche Abrechnung Wert legt.
@Squeeky: Wer hat denn gesagt, dass mein Ablesetermin vor sechs Wochen stattfand? Ich habe lediglich geschrieben, dass dort die ersten 12 Monate vergangen sind, die ich bereits in der Wohnung lebe. Ablesetermin müsste ich nun mal auf die schnelle Nachschauen, wobei ich mich erinnern kann, das ein Ablesen der Heizung zumindest nun elektronisch vorgenommen wird, sodass ich mich daran nicht orientieren kann.
Nun habe ich die Akten auch noch mal durchsucht. Die erste Ablesung wurde am 23.1.2013 durchgeführt, wobei dabei die Ablesewerte vom 1.12. bis 31.12.2012 erfasst wurden und auch noch auf den Formular der Name der Vormieterin stand. Die zweite Ablesung fand dann am 24. Oktober diesen Jahres statt. Dabei wurden wie beschrieben, die Geräte zum Ablesen für die Heizung ausgetauscht und alles abgelesen. Weil es gerade meine erste Wohnung ist und ich mich damit nicht auskenne, weiß ich halt nun nicht, wann ich mich darauf gefasst machen kann.
Das Hinterlegen von Geld ist wohl ein gut gemeinter Tipp, aber wenn ich das Geld in der Ausbildung nicht habe, muss wohl mein Bürge dafür aufkommen und mir aus der Patsche helfen.
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