Job weg - Krankenversicherung und dergleichen?

vom 11.11.2013, 19:01 Uhr

Ich muss mich leider heute mal mit einer Frage an Euch wenden in der Hoffnung dass mir jemand so schon was sagen kann. Leider verliere ich zum 30.11. meinen Job, der nach der Ausbildung befristet geführt wurde. Aufgrund einer wirtschaftlichen Entscheidung ist meine Stelle aktuell nicht tragbar. Ich bekomme nun aber (Zum Glück!) erstmal eine geringfügige Stelle im Unternehmen mit dem Ziel mich später wieder in die alte Stelle reinzustopfen.

Was ist nun also Sache:
Aktuell arbeite ich in Vollzeit, versicherungspflichtig. Ab 01.12. arbeite ich in 400-Euro Basis im selben Unternehmen.
Nun habe ich nicht vor mich arbeitslos zu melden, da ich erstmal die Situation abwarten möchte bzgl. meiner alten Stelle und da ich auch eine gewisse Loyalität meinem Team gegenüber habe. (Meine Abteilung ist für mich gleichzeitig sowas wie mein Hobby :( )

Nun frage ich mich aber wie das mit der Krankenversicherung aussieht. Muss ich mich nun arbeitslos melden um krankenversichert zu sein? Ich würde im Fall der Meldung ALG1 bekommen, sogar mehr als ich im "neuen Job" verdienen würde. Oder kann ich das einfach lassen und bin dann vllt. bei meiner Mutter mitversichert bei der ich noch wohne? (Bin 23, falls das relevant ist.)

Würde mich freuen wenn jemand was dazu sagt der da Ahnung hat. Bin niedergeschlagen genug wegen der Sitation und hoffe ich muss mich nicht beim Arbeitsamt herumschlagen.

» Azelas90 » Beiträge: 270 » Talkpoints: 18,44 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Die Familienmitversicherung gilt bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn du nicht arbeitest. Wenn du in der Berufs- oder Schulausbildung steckt, kannst du bis 25 dort versichert sein. Das ist bei dir nicht der Fall, also musst du dich selber versichern. Du kannst deinen Minijob auch nur annehmen, wenn du nachweist, dass du krankenversichert bist.

Du solltest dich auf jeden Fall arbeitslos melden. Vielleicht findest du ja einen neuen Vollzeitjob. Du kannst ja trotzdem den 450-Euro-Job annehmen, es wird dir dann halt angerechnet. Ansonsten wird deine Krankenversicherung ziemlich teuer. Außerdem solltest du auch an deine Rente denken. Das Arbeitsamt zahlt ja auch in die Rentenversicherung ein.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Eigentlich musst du dich nicht schämen, zum Arbeitsamt zu gehen. Wenn du deinen Job unschuldig verloren hast, dann ist das eben so. ALG 1 ist im übrigen keine Sozialleistung, sondern eine Versicherungsleistung. Du hast Beiträge eingezahlt, also steht dir das Geld auch zu, wenn du mal arbeitslos wirst.

Kommst du finanziell trotzdem über die Runden, kannst du natürlich auch auf das ALG verzichten, deine Krankenversicherung musst du als Minijobber aber selbst zahlen, für etwas über 100€ im Monat. Für die Familienversicherung bist du nämlich schon zu alt, das geht nur bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, also bis zum 23. Geburtstag. Nur, wenn du sich in einer Schul- oder Berufsausbildung wärst, was ja nicht der Fall ist, könntest du bis 25 die Familienversicherung in Anspruch nehmen.

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» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Mist. Ich hab's befürchtet. Naja, ich habe kein Problem damit zum Arbeitsamt zu gehen, aber dieses ständige dort vorstellig werden und die Pflicht sich zu bewerben nervt mich halt. Ich will mich aktuell nicht bewerben, ich will erstmal der Sache 3-4 Monate Ruhe geben um ggf. meinen Job wieder zu bekommen. Bewerbe ich mich aber nicht gibt's ja eine Sperre und währenddessen keine Krankenversicherung.. oder? Ich komme durchaus so über die Runden. Ich wohne noch zu Hause und kann mich zahlungstechnisch zurückhalten, bzw. weiß wie ich auch so noch nebenher ein paar Euro machen kann wenns eng wird.

Oder ist die Bewerbungspflicht nicht so eng wenn man noch ALG1 kassiert? Wird das erst bei ALG2 so dass man sich krampfhaft bewerben muss? Eigentlich will ich kein Geld vom Staat, ich will eigentlich nur noch weiter versichert sein. Aber bei etwas über 300 Euro die ich im Monat kriegen werde kann ich keine 100 Euro für die Krankenversicherung abdrücken. Leider.

» Azelas90 » Beiträge: 270 » Talkpoints: 18,44 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Du musst dich auf jeden Fall erst Mal beim Amt melden. Dort bekommst du Arbeitslosengeld. Bei einem 450 Euro Job musst du deine Krankenkasse selber zahlen, aber du kannst dir ja jederzeit noch einen zweiten Minijob suchen. Auch kann man vielleicht beim Amt eine Aufstockung bekommen um über die Runden zu kommen. Das musst du dort aber erfragen, damit kenne ich mich nicht weiter aus.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Die Forderungen bei ALG I sind nicht so streng wie bei ALG II. Du musst auch nicht jeden Job annehmen und dich nicht auf alles bewerben, sondern nur auf Stellen, die gut von der Tätigkeit und vom Verdienst her passen. Wenn du Glück hast und das Arbeitsamt überlastet ist, lassen sie dich vielleicht auch eine Zeit lang in Ruhe, vor allen Dingen, wenn du erzählst, dass die Aussicht besteht, an deinem Arbeitsplatz wieder voll einzusteigen.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Dies ist wirklich keine erfreuliche Nachricht. Wenn du dich eben nicht beim Arbeitsamt meldest, hast du keinen Bedarf an ALG I gestellt und du kannst dir eben auch keine Übernahme der Krankenversicherung geltend machen, somit wirst du nicht darum kommen, dass du dich beim Arbeitsamt vorstellst, um die Beiträge nicht selbst zu zahlen. Beim Arbeitsamt würde dann aber auch das Einkommen durch den Minijob angerechnet werden, da du ja mehr als den Freibetrag von 165 Euro verdienst.

Du schreibst aber auch davon, dass du zahlungstechnisch (außer die Zahlung der Krankenbeiträge) überstehen würdest, somit kann es sein, dass du eine Sparsumme über dein Alter hast. Dies besteht, wenn du pro Lebensjahr 150 Euro hast, ist dies in Ordnung. Bei dir sind das also 3450 Euro. Wenn du über diese Summe kommst, kann ALG I entfallen. Auch schreibst du, dass du bei deiner Mutter wohnst, somit seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft, wenn es um die Aufstockung durch ALG II geht.

Generell würde ich auch sagen, dass Bewerbungen wichtig sind. Sie wollen dich vermitteln und du musst es bei ALG I sowie bei ALG II machen, um keine Sperre oder Kürzung zu erhalten. Bei ALG I musst du nur beachten, dass du nur 15 Wochenstunden arbeiten darfst. Dies musst du auch nachweisen können.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Es ist doch auch eine Chance zum Arbeitsamt zu gehen. Vielleicht haben sie den richtigen Job für dich und du bist wenigstens gleich weiter versichert. Wenn du länger krank werden solltest bekommst du sogar Krankengeld.

» Raymonde » Beiträge: 10 » Talkpoints: 2,12 »


Das mit der Sparsumme verstehe ich nicht ganz. Heißt das wenn ich mehr als 3450 Euro im Jahr verdiene kriege ich kein ALG1?

Ansonsten ist das auch meine letzte Frage. Ich werde mich nächste Woche mal beim Arbeitsamt melden und arbeitssuchend melden. Eigentlich wollte ich es nicht, aber scheinbar muss es ja sein. Ich hoffe es ist tatsächlich lockerer als bei ALG2. Bin aber ja auch nicht verschuldet, mein Chef ist selbst tierisch angeknartscht dass ich gehen muss und sieht meinen Minijob als Notlösung. Dafür besteht man heutzutage seine Ausbildung mit Bestnote, damit Leute die einen nicht kennen dem Vorgesetzten sagen dass man aktuell nicht tragbar ist.

» Azelas90 » Beiträge: 270 » Talkpoints: 18,44 » Auszeichnung für 100 Beiträge


@Azelas90: Du darfst pro Lebensjahr eine Sparsumme von 150 Euro haben. Bei deinem Alter von 23 Jahren, darfst du diese Summe erspart haben. Wenn du über diesen Betrag kommst, weil du auf dein Sparkonto beispielsweise noch 5000 Euro hast, hast du kein Anspruch auf ALG I, weil du zunächst von deinen Ressourcen leben kannst. Erst wenn du weniger Geld hast, kannst du ALG I beziehen.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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