Räumungsklage wegen Keller - Darauf ankommen lassen?

vom 10.11.2013, 23:06 Uhr

Familie A wohnt in einem Haus mit zehn Mietparteien. Dort hat zumindest eine Mietpartei vor einigen Jahren sich einen anderen Keller genommen, als zur Wohnung gehört. Später haben sich dann noch mehr Ungereimtheiten ergeben, da die Mieter vom belegten Keller sich dann auch einfach einen anderen Raum genommen haben.

Nun will der Mieter A, der als letztes eingezogen ist einem anderem Mieter (B) mit Räumungsklage zwingen den Kellerraum zu räumen. Denn dieser Mieter B hat eben den Kellerraum, der zur Wohnung A gehört einfach belegt. Immerhin ist das Problem seit dem Frühjahr bekannt. Es sind aktuell zwei Kellerräume gar nicht belegt, die man als Ausweichquartier nutzen könnte. Auch der Wäschetrockenraum ist dafür möglich, da es sich ja nur um wenige Tage handelt, wo man diesen Raum anders nutzen würde. Aber es fängt halt niemand an mal den falschen Keller zu räumen.

Ist nun eine solche Klage berechtigt und ist es sinnvoll von Mieter B, dass er es auf die Klage ankommen lassen will? Seine Aussage ist halt, dass er ja eine Rechtsschutzversicherung hat, die zahlen täte. Egal wie die Sache ausgeht.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Geklagt werden kann da sicherlich. Immerhin hat man ja in seinem Mietvertrag stehen, welchen Kellerabteil man ebenfalls mietet. Ich würde dann einfach den Keller räumen und den Keller nehmen, der der Wohnung zugeteilt ist. Wenn dort auch ein anderer Mieter sein sollte, dann muss man dem eben auch Bescheid geben. Natürlich kann man auch einen der freien Keller nehmen, aber vorher wurde ich es schon beim richtigen Keller probieren.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Ich weiß nicht, warum man für so eine Kinderkacke wieder die Gerichte beschäftigen will, wenn so oder so zwei Räume frei sind. Dann sollte man sich vielleicht lieber hinsetzen, festhalten wer jetzt welchen Raum hat und das mal so eintüten und deutlich machen, dass alle samt Vermieter Bescheid wissen. Das hat selbst bei uns in einem Haus mir über 20 Parteien funktioniert. Ob man klagen kann, hängt wahrscheinlich wirklich damit zusammen, ob der Kellerstandort im Mietvertrag klar definiert ist oder nicht.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Unglaublich sich über so etwas zu streiten?! Ich verstehe nicht so ganz, weshalb der Mieter nicht einfach einen anderen Keller nimmt? Oder ist der Trockner immer im eigenen Keller angeschlossen? Dann würde ich es verstehen, denn dann entstehen ja Stromkosten, die ich auch nicht für jemand anderen zahlen wollen würde. Ein anderer Grund wäre auch, wenn der Keller viel grösser wäre, dann könnte ich auch verstehen, das der Mieter darauf besteht.

Wenn die Keller allerdings rein zum abstellen von irgendwelchen Dingen ist, und von der Größe die gleiche ist, dann verstehe ich das Theater nicht. Bevor man dann klagt, würde ich versuchen es über den Vermieter zu klären, beim Klagen wird er sicher recht bekommen, und es gibt einen Eisen Krach, den man ja nun auch nicht in seinem Heim haben möchte.

» laraluca » Beiträge: 1068 » Talkpoints: 9,76 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Die Keller haben alle eine Nummer, wie die Wohnungen auch. Dazu hat jeder Keller auch einen Stromanschluss, der mit dem Zähler der entsprechenden Wohnung gekoppelt ist. Mieter B hatte eben vor Jahren, aus nicht bekannten Gründen, einfach einen anderen freien Keller in Beschlag genommen, wodurch eben das Durcheinander begonnen hat.

Dass nun Mieter A auf den Kellerraum besteht, der eben zu seiner Wohnung gehört, ist doch auch sein Recht. Immerhin hat er auch das Risiko, dass Mieter B enorm viel Strom verbraucht und das auf Kosten von Mieter A. Die beiden freien Kellerräume wären halt zur kurzzeitigen Nutzungen vorhanden, damit niemand seine Sachen so abstellen muss, dass andere Mieter da ran könnten. Außerdem würden so die Sachen eben auch niemanden im Weg stehen, wenn man sie für einige Tage in einen der freien Kellerräume unterbringen würde.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Wie der Mieter A sich das denkt, gegen den Mieter B zu klagen, verstehe ich nicht. Mieter A hat mit Mieter B doch nichts zu tun, sie sind eben nur beide in einem Haus wohnhaft. Mieter A hat seine Wohnung nebst dazugehörendem Kellerraum von seinem Vermieter gemietet. Auch hat er sich an diesen zu halten und ihn zu bitten dafür zu sorgen, dass der zur Wohnung gehörende Keller sofort freigeräumt wird. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass der Kellerraum, den momentan die Familie B hat, gekennzeichnet ist und der Kellerraum im Mietvertrag unter der Kennzeichnung steht. Ist das nicht der Fall, müsste A sich einen anderen Keller aussuchen.

Wenn ein solches Problem wegen eines einfachen Kellerraumes entsteht, der im Normalfall sowieso nur als Abstellraum dient, frage ich mich, ob in dem Haus sonst alles in Ordnung ist. Ist der beanspruchte Keller größer und schöner, hat er Fenster und die anderen nicht? Oder was ist an dem Raum anders?

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


@Cid: Es geht doch hier auch um die genannten Folgekosten, die Mieter B im falschen Keller verursachen würde. Stell dir nur mal vor, Mieter B kommt auf den Gedanken in diesem Kellerraum mehrere Stromfresser zu betreiben. Würdest du das einfach so hinnehmen, wenn du dann die Rechnung dafür bekommst?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ich verstehe es schon, dass A den Keller haben möchte, der auch zu der eigenen Wohnung gehört, damit eben die Stromkosten auch kontrollierbar sind, was nicht der Fall ist, wenn jemand anders den Keller nutzt und im Ernstfall Tag und Nacht das Licht dort brennen hat. Außerdem könnte ich mir auch vorstellen, dass die Kellerräume sich von der Größe und der Form unterscheiden und dass Mieter B sicher nicht den kleinsten Raum genommen hat, wenn er sich einen ausgesucht hat.

Trotzdem denke ich nicht, dass so ein Streit direkt auf eine Klage hinauslaufen muss. Wenn der Mieter bei einem Gespräch nicht einsichtig ist, muss vielleicht noch der Vermieter hinzugezogen werden oder auch der Verwalter. Aber dann sollte so ein doch recht kleiner Streit doch schnell aus dem Weg zu räumen sein.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


Mieter B kann hier schon gelassen sein, weil Mieter A hier gar nichts machen kann. Denn die Klärung der Sache obliegt dem Vermieter von A! Der Vermieter von A hat diesem eine bestimmte Wohnung mit zugehörigem Keller vermietet. Wenn Mieter A nun - aus welchen Gründen auch immer - die angemieteten Objekte nicht nutzen kann, muss sich A auch zunächst an den Vermieter wenden. Eine "Räumungsklage" macht hier ja kaum Sinn. Nachdem der Zustand aber schon VOR dem Einzug von A so war, wie er jetzt ist, kann A selbst wenig machen. Zumal A ja nicht mal sicher sein kann, dass B nicht doch auch einen gültigen Vertrag mit dem Vermieter von A hat.

Sinnvoll von B ist das übrigens nur unter dem Aspekt, dass er hier Zeit "gewinnt". Es ist aber quatsch sich hier wirklich nur auf die Rechtsschutzversicherung zu verlassen. Denn im besten Fall für ihn zahlt die Versicherung für die Prozesskosten. Aber Folgekosten sind dadurch natürlich NICHT gedeckt. Und wenn der dem Vermieter von A Mietausfall zu bezahlen hat, dann ist dieser Posten nicht durch die Versicherung zu bezahlen. Die Zahlt nur den Vorgang, welche die Höhe festlegt. ;)

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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