Ist Arbeitgeber zur Führerscheinkontrolle berechtigt?

vom 10.11.2013, 22:47 Uhr

A arbeitet in einem Betrieb, wo er auch schon mal mit dem Betriebsfahrzeug Pakete weg fahren muss. Das ist selten, kommt aber hin und wieder mal vor. Bei seiner Anstellung hat A sich mündlich verpflichtet, seinem Arbeitgeber jeden ersten eines Monats oder jedem ersten Werktag eines Monats den Führerschein vorzulegen. So kann der Arbeitgeber sicher sein, dass er seinen Führerschein noch hat und wenn es wirklich mal so ist, dass er seinen Führerschein mal abgeben müsste, wäre es immer in einer vierwöchigen Frist. Weiterhin darf der Arbeitgeber auch Stichproben außerhalb dieser Zeit machen, wenn er den Verdacht hat, dass der Arbeitnehmer, also A den Führerschein nicht mehr hat.

Darf eigentlich ein Arbeitgeber eine Führerscheinkontrolle machen, auch wenn der Arbeitnehmer das Betriebsfahrzeug gerade nicht fährt? Oder darf er nur in dem Moment kontrollieren, wenn A den Wagen auch fahren muss? Darf er das überhaupt oder muss er es sogar machen?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Wenn A das Dienstfahrzeug fährt, dann ist eine solche Kontrolle durchaus gerechtfertigt. Schließlich wird der Arbeitgeber auch bestraft, wenn A den Führerschein verloren hat und dann mit dem Dienstfahrzeug erwischt wird. Bei uns muss man einmal jährlich den Führerschein vorlegen und das Datum auf dem Führerschein wird auch notiert.

» Wibbeldribbel » Beiträge: 12585 » Talkpoints: 9,82 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Also ich fahre regelmäßig ein Dienstfahrzeug und habe es bislang noch nie erlebt, dass der Arbeitgeber regelmäßig meinen Führerschein sehen wollte. Nur beim ersten Mal musste ich ihn natürlich vorlegen. Aber danach hat der Arbeitgeber seine Mitarbeiter vertraut und mir ist kein Fall bekannt, dass danach auch noch einmal kontrolliert wurde, ob der Führerschwein auch noch vorhanden ist.

» kowalski6 » Beiträge: 3399 » Talkpoints: 154,43 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich fahre auch ab und an einen Firmenwagen und muss meinem Arbeitgeber meinen Führerschein nicht vorlegen. Ich muss ihm aber durch Unterschrift vor jeder Fahrt beglaubigen, dass ich im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis bin. Lediglich wenn ich das Auto zwischendurch an einen anderen Mitarbeiter abgeben muss, kann ich mir den Führerschein den Fahrzeugübernehmenden zeigen lassen.

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» Schleiereule » Beiträge: 827 » Talkpoints: 3,58 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Wenn das Autofahren ein Teil der Berufstätigkeit ist, ist es natürlich das Recht des Arbeitgebers zu überprüfen, ob die Voraussetzung dafür noch vorliegt. Ich denke aber, dass die Arbeitgeber im Normalfall darauf vertrauen, dass dies der Fall ist. Ich kann mir vorstellen, dass man mit dem Arbeitsvertrag unterschreibt, dass man sofort Bescheid gibt, falls sich diesbezüglich etwas ändert.

Hat der Arbeitgeber in deinem beschriebenen Fall Anlass zu Misstrauen?

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ich musste auch schon des öfteren das Firmenfahrzeug nutzen um etwas weg zu fahren oder abzuholen, jedoch wurde von mir kein Führerschein verlangt. Dies wurde zwar abgefragt als der Arbeitsvertrag unterschrieben wurde, aber keiner wollte diesen seit dem mehr sehen. Der Arbeitgeber hat bislang uns Arbeitnehmern immer vertraut.

Ich kann mir aber dennoch vorstellen das der Arbeitgeber das Recht dazu hat, öfters nach dem Führerschein nach zu fragen und diesen auch sehen möchte. Es gibt Menschen die ihren Führerschein sehr schnell abgeben müssen und ihrem Arbeitgeber davon nichts sagen und trotzdem weiterhin Auto fahren.

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


In manchen Berufen kann ich mir mitunter wirklich vorstellen, dass einige Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf einen Führerschein kontrollieren. Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass es vor jeder Fahrt mit einem Firmenwagen der Fall ist. Klar kann man sich hier auch wieder streiten, aber jede Firma wird ihre eigenen Vorschriften diesbezüglich haben. Einige werden bei einem Vorstellungsgespräch nur nach einem gültigen Führerschein fragen und diesen sich vorlegen lassen, wobei bei anderen Firmen wohl einmal im Jahr der Chef eine Vorlage des aktuellen Führerscheins als Beweis haben möchte. Im Grunde kann ich mir auch nicht mal vorstellen, dass der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer haften muss, wenn er wissentlich keinen Führerschein bei sich geführt hat.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich finde das ehrlich gesagt sehr übertrieben. Es ist natürlich gut, wenn der Chef den Führerschein mal gesehen hat, bevor er seinem Angestellten ein Dienstfahrzeug anvertraut, aber einmal sollte da doch eigentlich reichen. Davor, dass der Angestellte mit dem Firmenwagen vielleicht mal einen Unfall baut, schützt das Kontrollieren des Führerscheins ohnehin nicht, auch wenn der Chef das jeden Tag machen würde.

Außerdem glaube ich nicht, dass es rechtliche Konsequenzen für den Firmeninhaber haben kann, wenn einer seiner Angestellten den Führerschein verloren, das aber verschwiegen hat. Dafür muss dieser sicher alleine gerade stehen, aber die Versuchung ist bestimmt groß, man will ja seinen Job nicht verlieren. Wahrscheinlich kommt das gar nicht mal so selten vor, dass jemand, der seinen Führerschein abgeben musste, weiterhin beruflich Auto fährt.

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» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Ich bin jeden Tag mit einem Fahrzeug meines Arbeitgebers unterwegs wurde aber noch nie nach dem Führerschein gefragt, außer bei meiner Bewerbung. jedoch wurde ich dabei lediglich darum gefragt, sodass der Arbeitgeber feststellen konnte, ob ich überhaupt im Besitz eines Führerscheines bin oder nicht, vorweisen musste ich den noch nie. Kann mir auch kaum vorstellen, das der Arbeitgeber dazu berechtigt ist, solche Kontrollen durchzuführen.

Soweit mir bekannt beziehungsweise denke ich mir, dass es dem Arbeitgeber sowieso nahezu egal sein kann ob man einen schein hat. Denn soweit ich mitbekommen habe haftet doch für alles der Lenker de jeweiligen Fahrzeuges. Zumindest war es bis dato bei mir so. Also wenn ich zu schnell fahre, bezahle ich selbst, wenn ich den Führerschein vergessen habe bezahle ich vermutlich ebenfalls selbst und desweiteren werde ich auch selbst für die Strafe aufkommen müssen, wenn ich den Arbeitgeber nicht darüber informiere, dass ich keinen Führerschein mehr habe und trotzdem mit dem Firmenwagen unterwegs bin.

Wenn mich mein Arbeitgeber nach dem Führerschein fragen würde, so würde ich meinen Führerschein herzeigen, auch wenn ich der Meinung bin, dass er nicht das Recht hat solche Sachen zu kontrollieren. Kann mir aber kaum vorstellen, dass dies für den Arbeitgeber so wichtig ist, denn strafbar bin immerhin, soweit mir bekannt, ich.

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» User92 » Beiträge: 936 » Talkpoints: 2,20 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer sein Fahrzeug anvertraut, dann darf er nicht nur sogar den FS zur Einsicht verlangen, sondern er MUSS es sogar regelmäßig machen.

Die Regelmäßigkeit ist dabei nicht vorgeschrieben. Es reicht also auch alle 6 Monate. Allerdings sind alle 4 Wochen natürlich ein guter Turnus um Führerscheinsperren und Co schnell auffliegen zu lassen. So ist der Arbeitgeber auf der sicheren Seite im Falle eines Unfalls, denn er kann nachweisen, dass er die Arbeitnehmer regelmäßig kontrolliert. Ich wünschte, dass das mehr Arbeitgeber machen würden!

» indahnet » Beiträge: 23 » Talkpoints: 8,06 »


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