Ist Arbeitgeber zur Führerscheinkontrolle berechtigt?

vom 10.11.2013, 22:47 Uhr

Die Frage ist ja nicht die nach der Kontrolle sondern die nach der Konsequenz wenn der Führerschein eben nicht vorgelegt werden kann. Wenn zu den Arbeiten auch das Fahren gehört, dann ist der Arbeitgeber ja eigentlich verpflichtet sich davon zu überzeugen, dass derjenige oder diejenige die das Fahrzeug des Arbeitgebers fährt, auch eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Ob die Kontrolle wirklich regelmäßig stattfinden muss, ist sicher eine andere Frage und ich würde dieses Verfahren als übertrieben und zu aufwendig sehen, wenn regelmäßig und anlassunabhängig alle Angestellten ihre Berechtigungen vorzeigen müssen.

Die Frage danach, ob der Arbeitgeber dies "darf", erstaunt insofern, als eben offenbar keine Konsequenzen angedroht wurden, wenn der Anweisung nicht Folge geleistet wird. Wie geschrieben - bevor der Angestellte oder die Angestellte das Fahrzeug übernimmt, muss der Arbeitgeber sich vom Vorhandensein der Fahrerlaubnis überzeugen. Alles andere obliegt den Beteiligten.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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