Kleintierhaltung - Welche Tiere gehören dazu?

vom 10.11.2013, 20:10 Uhr

In unserem Pachtvertrag für den Garten steht drin, dass wir keine gewerbliche Kleintierhaltung haben dürfen. Soweit ist das auch in Ordnung und für den Eigenverbrauch darf man eben sogenannte Kleintiere dort halten? Ob die Nachbarn dann damit leben können, ist dann eine andere Sache. Doch was zählt man alles zu den Kleintieren? Wenn ich da an diverse sogenannte Kleintierausstellung denke, dann sind da teilweise auch recht große Tiere vorhanden, die ich selbst nie in einem Garten halten würde.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ich würde unter Kleintieren folgende Tiere verstehen: Kaninchen, Meerschweinchen, Vögel, Mäuse, Hamster und Fische. Hunde und Katzen gehören oft auch dazu. Sie werden z.B. in Kleintierpraxen behandelt. Aber in Mietverträgen für Wohnungen gehören sie nicht zu den grundsätzlich erlaubten Kleintieren. Ich denke nicht, dass man in einem Schrebergarten einen Zwinger erbauen darf und den Hund dort lassen kann, wenn man selber nach Hause geht. Katzen sind schwer nachzuweisen, da sie kommen und gehen.

Problematisch wird es vor allem bei Kleinvieh. Also kleine Nutztierarten wie Hühner und anderes Federvieh. In Schrebergartenvereinen waren die früher sehr häufig vertreten. Aber heutzutage geht es ja mehr um die Ruhe als um die Selbstversorgung. Daher könnten sich die Nachbarn beschweren. Aber im Verein meiner Schwiegermutter hält jemand Tauben, aber die machen sehr viel weniger Lärm als Hühner.

Bei welchen großen Kleintierarten von Kleintierausstellungen siehst du denn wirkliche Probleme?

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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