Muss Arbeitgeber freistellen für Termine bei Arbeitsagentur?

vom 10.11.2013, 19:49 Uhr

Herr Sch. ist seit 21 Jahren in seinem Betrieb beschäftigt. Da dort sein Arbeitsbereich wegrationalisiert werden soll, hat man ihm nun gekündigt. Aufgrund seiner langen Betriebszugehörigkeit hat er eine Kündigungsfrist von sechs Monaten. Trotzdem hat er sich schon bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet. Der Arbeitgeber hat auch signalisiert, falls Herr Sch. früher eine neue Tätigkeit beginnen könnte, würde man ihm dabei nicht im Wege stehen.

Nun hat Herr Sch. eine Einladung von der Agentur für Arbeit für ein Gespräch zu seiner beruflichen Zukunft bekommen. Der Termin liegt innerhalb der Arbeitszeiten von Herrn Sch. Die Agentur für Arbeit kann aber nur Termine vergeben, die innerhalb der Arbeitszeiten von Herrn Sch. liegen. Da die Agentur für Arbeit, die für Herrn Sch. zuständig ist, leider sehr weit vom Arbeitsort von Herrn Sch. entfernt liegt, ist es auch nicht möglich die Mittagspause zu nutzen.

Nun stellt sich aber die Frage, ob der Arbeitgebern Herrn Sch. nicht für Besuche bei der Agentur für Arbeit freistellen muss? So das Herr Sch. quasi während seiner Arbeitszeit den Termin wahrnehmen könnte.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Ich denke schon, dass der Arbeitgeber in dem Fall seinen Angestellten frei geben muss, schließlich geht es um die Zukunft. Jeder Arbeitgeber wird das akzeptieren, denn schließlich ist es irgendwo unmenschlich, wenn die Arbeitslosigkeit droht, nur weil man nicht zum Vermittler kommt. Ich hatte damit jedenfalls noch nie Probleme und habe immer frei bekommen, wenn ich einen Termin beim Arbeitsamt bekam.

» Sternchen* » Beiträge: 2804 » Talkpoints: 2,78 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich bekam bislang immer zu Terminen frei die ich von der Bundesagentur für Arbeit schriftlich mitgeteilt bekam. Dieses Schreiben habe ich dem Arbeitgeber vorgelegt und für diese Zeit incl. Hin- und Rückfahrt bekam ich frei. Da der Arbeitgeber von Herrn Sch. signalisiert hat, das falls er eine neue Arbeitsstelle hat, man ihm keine Steine in den Weg legt, gehe ich davon aus, das man ihm für diesen doch wichtigen Termin frei gibt.

Herr Sch. sucht sich den Termin selbst nicht aus, sondern die Arbeitsagentur versendet persönliche Einladungen per Post zu denen man auch zu erscheinen hat und dies nicht ohne Grund.

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ja, der Chef muss einen dazu freigeben, wie man es auch auf dieser Seite nachlesen kann. Es kann aber auch vorkommen, dass ein Chef kurzfristig kein Ersatz findet, deswegen sollte man diesen Termin sehr frühzeitig anmelden. Diese Arbeitsamttermine werden ja auch nicht kurzfristig vergeben, sodass ich darin kein Problem sehe. Es lohnt sich auf jeden Fall die Termine wahrzunehmen, da sie die Zukunft des Arbeitnehmers darstellen, um wieder eine neue Arbeit zu finden.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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