Werke von Minderjährigen für kommerzielle Projekte nutzen

vom 07.11.2013, 08:26 Uhr

Meine Tochter hat ihre künstlerische Ader entdeckt und zeichnet sehr viel und auch schon recht gut. Nun könnte ich ein paar ihrer Werke für ein Buch gebrauchen. Da ich meine Bücher selbst verlege muss ich das mit keinem Verlag absprechen. Meine Tochter würde sich darüber freuen und das Urheberrecht würde insofern eingehalten, da es im Impressum stehen würde, dass sie die Bilder erstellt hat.

Doch darf ich einfach so die Werke einer Minderjährigen verwenden? Wobei es im Buch selbst nicht ersichtlich wäre, dass es sich hierbei um eine minderjährige Person handelt. Oder müsste ich grundsätzlich warten bis sie volljährig ist beziehungsweise mir eine Person für diese Aufgabe suchen, die in vollem Umfang allein entscheiden darf?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Warum sollte das nicht gehen? Es ist deine Tochter, es ist dein Buch, es ist dein Verlag. Demzufolge hast du zu entscheiden, welches Bild und welcher "Künstler" in dein Buch kommt. Ich denke nicht dass du da rechtlich irgendwelche Probleme bekommst. Ich hab auch schon ein paar Kinderbücher gesehen, die von Kindern selbst gestaltet wurden. Diese waren demnach auch noch nicht volljährig. Also meiner Meinung nach kannst du das Bild bzw. die Bilder mit ruhigem Gewissen in deinem Buch veröffentlichen.

» isa88 » Beiträge: 59 » Talkpoints: 14,16 »


Ich denke auch das nichts dagegen einzuwenden ist, wenn deine Tochter Bilder für deine Bücher zeichnet. Du wirst sie jetzt bestimmt nicht ausnutzen und täglich mehrere Stunden Bilder malen lassen. Es wird wahrscheinlich ähnlich sein wie bei mir, das man mal ein gutes Bild verwendet.

Ich habe auch einige Bücher geschrieben und meine Tochter hat mir die cover dazu gezeichnet. Jetzt ist meine Tochter allerdings schon erwachsen, aber ich kann nicht zeichnen und sie hat ein Talent und fertigt wirklich tolle Cover an. Warum soll man das Potenzial, was in der Familie ist nicht nutzen. Ich beteilige meine Tochter auch am Gewinn, der bei mir allerdings sehr gering ist, da ich bisher nur zwei Bücher als Ebook veröffentlicht habe.

» ratacrash1962 » Beiträge: 674 » Talkpoints: 7,40 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Du kannst auf jeden Fall die Zeichnungen deiner Tochter für dein Buch verwenden. Immerhin ist es deine Tochter und du zwingst sie ja nicht. Zudem wird sie namentlich als Eigentümer der Bilder festgehalten und somit sollte ihr kein Schaden daraus entstehen. Du solltest sie eben zu nichts zwingen, aber sonst kannst du auf jeden Fall Bilder von ihr veröffentlichen. Du musst nicht warten bis sie 18 ist. Zumal du es ja auch selber verlegst und ihr kein Schaden entstehen wird.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



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