Wieviel Taschengeld bei geschlossener Unterbringung?
Wie in meinem anderen Thema erwähnt ist der Papa meines Freundes in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht auf Beschluss des Amtsgerichtes hin. Nun ist mein Freund auch der Betreuer und verwaltet daher auch das Geld das Vaters. Nun reicht das monatliche Geld nicht einmal für die Einrichtung, aber ein bisschen Taschengeld braucht der Papa ja auch. Nur haben wir keine Ahnung wie viel das sein darf. Wie weit wird man von Sozialhilfe oder anderen Ämtern unterstützt und wie viel Taschengeld darf ein Patient dann haben? Ein bisschen was muss ihm ja auch zustehen.
Was braucht sein Papa denn alles? Verpflegung gibt es da ja und groß Ausgang wird er die erste Zeit ja nicht haben? Raucht er und wenn ja darf er das da? Extra Sachen kann man ihm ja vorbei bringen (wie mal Bücher oder Schokolade oder was man sonst noch so brauchen kann). Ansonsten muss ich ganz ehrlich sagen, dass ich das so kenne, dass man dort erst einmal keine großen Ausgaben hat und man sich das eher von den Angehörigen mitbringen lässt, wenn man etwas haben will.
Ich habe mal in der Kinder - und Jugendpsychiatrie gearbeitet, allerdings hatten die Kinder da auch Ausgang und da macht es dann wieder Sinn, wenn man Taschengeld da lässt. Das ging dann aber nach Alter.
Anders sieht das aus, wenn jemand dann aus der geschlossenen Abteilung raus kommt und immer noch einen Betreuer hat. Der verwaltet dann ja wirklich alles und da ist es meist so, dass man monatlich oder wöchentlich "Taschengeld" zugeteilt bekommt. Da muss man dann auch schauen, weswegen der Papa nun therapiert wurde und was er so braucht, ob er Lebensmittel kaufen muss usw.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ihm vom Sozialamt Taschengeld zusteht. Dafür müssen zuerst einmal die nächsten Verwandten, also auch dein Freund, aufkommen, wenn sie genügend verdienen.
Um die Höhe eines Taschengeldes einzuschätzen, müsste man wissen, was das Heim bietet und was der Vater noch alles darf. Wenn er mit euch raus darf, dann sollte ein Zoobesuch mit Essen, Museum oder Ähnliches ab und zu drin sein. Zigaretten, Süßigkeiten, Zeitungen wären auch Dinge, die er sich kaufen können sollte. Ich würde einfach einmal aufschreiben, was er sich kaufen würde, wenn er Geld hätte, und dementsprechend Taschengeld geben.
Es ist ja auch die Frage, ob er mit dem Taschengeld selber etwas kaufen könnte. Wenn er nur in der Einrichtung ist, dann wird er auch kein Geld brauchen, weil er selber ja nichts kaufen kann. Darf er nach draußen, muss sich sicherlich dein Freund um das Taschengeld für ihn bemühen. Wenn der Papa schon Unterstützung vom Amt bekommt, war beim Sohn, also deinem Freund sicherlich wenig zu holen, aber das Amt zahlt nun mal auch kein Taschengeld sondern eine Versorgung. Er bekommt da Essen, eine Unterkunft und bekommt Wasser und Strom, mehr gibt es nun mal nicht.
Natürlich muss er auch Taschengeld bekommen, allerdings muss man das so genannte Ausgeben auch kontrollieren. Er wird mit Sicherheit auch sein Taschengeld erhalten, aber er wird dabei seine Ausgaben nachweisen müssen. Beispielsweise wird er keinerlei Taschengeld für alkoholische Getränke erhalten. Diese Ausgaben wird man ihm nicht erlauben, denn er hat ja einen gesetzlichen Betreuer an seiner Seite bekommen.
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