Maler will ohne Ankündigung Termin machen - Ablehnung OK?
A hatte gestern durch einen Nachbarn erfahren, dass die Fenster im Haus wohl neu gestrichen werden. Dazu waren vor rund 18 Monaten schon mal in einigen Wohnungen die Fenster angeschaut worden. Im letzten Jahr um diese Jahreszeit wurden die Fenster in einer unvermieteten Wohnung gestrichen. Und aktuell soll es wohl von einem Mieter ausgegangen sein, weil dessen Fenster schon seit Jahren keinen Neuanstrich mehr hatten.
Nun stand der Maler heute Mittag bei A und wollte einen Termin ausmachen. A hat dies verweigert mit dem Hinweis, dass es keine Information von der Hausverwaltung oder vom Vermieter gäbe. Dazu ist es kalt, stürmisch und es regnet ständig. Die Heizkosten sollte man auch nicht unterschätzen, wenn die Wohnung den ganzen Tag dadurch auskühlt.
Der Maler ist dann unverrichteter Dinge gegangen und A hat den Vermieter der Wohnung per E-Mail informiert. Wobei man sagen muss, dass das Verhältnis zwischen A und dem Vermieter sehr gut ist. Probleme bezüglich der Wohnung wurden immer recht unkompliziert geklärt. Deswegen geht A davon aus, dass der Vermieter gar nichts von der Aktion weiß. Doch hat A hier richtig gehandelt, dass kein Termin mit dem Maler vereinbart wurde? Wenn nicht, wie wäre die richtige Vorgehensweise gewesen?
Ob es richtig war, kann ich nicht sagen. Aber ich hätte es genauso gemacht und dem Maler gesagt, dass er nach Rücksprache mit dem Vermieter gerne im Frühjahr, wenn es wieder wärmer ist, einen Termin vereinbaren kann. Bei der derzeitigen Witterung kann keiner einem Mieter zumuten, die Fenster streichen zu lassen. Es geht ja nicht nur um die offenen Fenster beim Streichen, es muss ja auch später trocknen und der Geruch muss nach draußen ziehen. Das kann niemand verlangen. Eine solche Maßnahme könnte nicht abgelehnt werden, wenn es sich um einen Schaden handeln würde, der unbedingt beseitigt werden müsste.
A hat wohl bei dem Thema Terminabsprache gesagt, dass der Maler gerne im April oder Mai nächsten Jahres wieder kommen könne. Darauf bekam A zu Antwort: "Bis dahin kann ich schon gestorben sein". Also die Aussage war auf den Maler bezogen. Angeblich würde die Farbe wohl innerhalb von maximal 90 Minuten trocken sein, so dass man die Fenster dann wieder schließen könne. Allerdings besteht während dieser Arbeit aktuell eben auch die Gefahr, dass es in die Wohnung regnet.
Grundsätzlich finde ich es sogar richtig, dass man niemanden ins Haus lässt, über dessen Beweggründe man nicht Bescheid weiß. Man kennt ja auch die Herren von den Stadtwerken und andere Betrugsmaschen. Bei mir wollten auch schon Telefonvertreter rein, weil der Vermieter sie angeblich beauftragt hat. Immerhin sollte der Vermieter schon vorher mitteilen, dass Arbeiten anstehen und die und die Firma damit beauftragt ist. Dann weiß jeder Bescheid, wenn die Firma sich zwecks Terminvereinbarung meldet. Das handhabt mein Vermieter so und auch mein Chef, was seine Mietwohnungen betrifft.
Klar ist, dass der Maler versucht, solche Arbeiten in der Zeit zu machen, wenn keine Arbeiten am Bau sind. Aber dass das auf Kosten der Mieter gehen soll, geht auch nicht. Warum soll A frieren und noch mehr Heizkosten bezahlen? Ich finde, dass niemand A oder andere Mieter jetzt dazu zwingen kann. Wenn der Maler solch dumme Sprüche von sich gibt, hätte er von mir zu hören bekommen, dass es dann eben jemand anders macht, wenn er verstorben sein sollte.
Da er offiziell vom Vermieter keine Information hat, hätte der Maler auch ein Betrüger sein können. Entweder hätte sich so ein dreister Dieb ins Haus und die Wohnungen tricksen können und er hätte dann die Wohnungen ausgeräumt, Nachschlüssel gemacht oder etwas in der Art. Oder er hätte gar keinen Auftrag haben können, aber nachträglich dann abrechnen wollen, weil die Fenster ja immerhin gestrichen worden seien.
Ich hätte den Maler also auch nicht ins Haus gelassen oder gar einen Termin gemacht. Und bei diesem Wetter hätte der Termin ja auch eher dem Wetter angepasst werden müssen, denn bei Regen geht auch das Malen schlecht. Und du hast ganz Recht: Die Wohnung kühlt in der langen Zeit erheblich aus. Zum Vorbereiten des Streichens muss der Rahmen ja auch abgeschliffen und gesäubert werden. Die Farbe kann ja nicht einfach auf die abblätternde alte Farbe aufgetragen werden. Deshalb denke ich, dass ein Anstrich jetzt im November unzumutbar ist und damit verweigert werden durfte.
Andernfalls hätte A ja einen Termin Ende April 2014 machen können.
Ich hätte nicht anders reagiert, also ich finde, dass Herr A definitiv richtig reagiert hat. Wenn ein Maler vor meiner Tür stehen würde und behaupten würde, dass er beauftragt wurde, den Fenstern einen neuen Anstrich zu verpassen und die Hausverwaltung oder der Vermieter die Mieter nicht darüber unterricht hat, dann würde ich den Maler auch wieder unverrichteter Dinge davon schicken, ohne einen Termin mit dem Maler auszumachen. Ich würde dann im zweiten Schritt mich auch an den Vermieter oder an die Hausverwaltung wenden, um dort dann nachzufragen, ob der Maler wirklich beauftragt wurde und, wenn es so sein sollte, weshalb die Mieter nicht darüber unterrichtet wurden. Immer hin war der Maler schon vor Ort und wollte einen Termin ausmachen, um seine Arbeiten zu vollrichten.
Die zweite Möglichkeit wäre gewesen, einen Termin mit dem Maler auszumachen auch, wenn man von dem Vorhaben nicht unterrichtet wurde. Aber im Nachhinein hätte man sich immer noch mit dem Vermieter in Verbindung setzen können. Wenn der Vermieter dann immer noch sagen würde, dass man keinen Maler beauftragt hat, dann kann man den Termin mit dem Maler wieder absagen und ihn darauf hinweisen, dass von dem Vermieter oder von der Hausverwaltung kein Auftrag vorliegt und der Maler sich am Besten mit dem Vermieter oder mit der Hausverwaltung auseinandersetzen sollte. Wenn der Auftrag aber vorliegt, dann hat man den Termin mit dem Maler schon nun mal und kann sich darüber freuen, dass die Fenster einen neuen Anstrich bekommen.
Aber ich kenne es eigentlich auch von meinem Vermieter so, dass alle Aufträge, die in der vermieteten Wohnungen vollzogen werden müssen, vorher angekündigt werden. Entweder habe ich dann einen Brief im Briefkasten oder es hängt irgendwo ein Aushang, der die Information zur Verfügung stellt. Weshalb ich den Maler auch ohne Informationen nicht in meine Wohnung gelassen hätte.
Ich finde die Reaktion von A auch richtig. Sicher ist das für den Maler nicht so toll, wenn er davon ausgeht, dass die Mieter Bescheid wissen und für einen Termin offen sind. Aber trotzdem sollte dem Maler auch klar sein, dass ein Mieter so etwas nicht einfach so entscheiden kann, wenn er keine Information vom Vermieter hat. Immerhin kann es im Ernstfall ja so sein, dass der Vermieter von nichts weiß und der Mieter auf den Kosten sitzen bleibt, wenn er den Maler quasi beauftragt hat, die Fenster zu streichen.
Selbstverständlich finde ich auch die Jahreszeit nicht gerade geeignet, um Fenster zu streichen. Natürlich freut sich der Maler über Aufträge, aber es muss auch für alle zu einem zufriedenstellenden Ergebnis kommen. Ist der Vermieter von A denn der Vermieter von allen Parteien im Haus? Wenn das nicht so ist, dann müssten die Eigentümer sich doch auch erst mal treffen, um die Streichaktion zu besprechen. Wenn es nur von einem Mieter ausging, dann finde ich das schon komisch und das ist noch ein Grund mehr, warum ich meine, dass A genau richtig gehandelt hat.
In dem Haus gibt es zu fast jeder Wohnung einen anderen Vermieter. Aber A hat von einem Nachbarn erfahren, dass dessen Vermieter auch von nichts wusste. Und selbst wenn, wie vom Maler behauptet, das in der Eigentümerversammlung beschlossen wurde, so müssten doch alle Eigentümer über solche Beschlüsse informiert werden. Selbst wenn sie, wie im Fall des anderen Vermieters aus gesundheitlichen Gründen nicht daran teil nehmen konnte.
Und wenn man bedenkt, dass es hier seit Tagen recht stürmisch und regnerisch ist und die Fenster von A fast alle auf der Wetterseite sind, kann man sich vorstellen, dass es dann neben einer kalten auch eine feuchte Wohnung geben wird.
Nach einer Eigentümerversammlung gibt es ja auch immer ein Protokoll, auf dem die Dinge aufgeführt sind, die bei der Versammlung beschlossen wurden. Deswegen müsste der Vermieter auf jeden Fall informiert worden sein, wenn bei der Versammlung eine solche Maßnahme beschlossen wurde, auch wenn er selber bei der Versammlung nicht anwesend war.
Ich finde es auch komisch, dass so eine Maßnahme ausgerechnet jetzt bei stürmischem Herbstwetter erfolgen soll, wenn die Fenster vor 18 Monaten schon mal angesehen wurden und bei dem Mieter schon seit Jahren nicht mehr gestrichen wurde. Dann kommt es auf einige Monate doch auch nicht mehr an, möchte ich meinen.
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