Wann und warum müssen Selbstständige eine Vorsteuer zahlen?
A hat sich mit einem Nebenverdienst selbstständig gemacht. A hat einen Gewerbeschein, weil A Schreibarbeiten für eine Firma macht, die sie mit ein wenig Geld entlohnt bekommt. Nun hat A den Bescheid bekommen eine Vorsteuer zu leisten. Aber wann und warum muss man als Selbstständiger eine Vorsteuer zahlen? Mit welchem Recht holt sich der Staat Geld, welches ja erst am Ende des Jahres versteuert werden muss? Welche Voraussetzungen müssen für eine Vorsteuer gegeben sein?
Ich dachte immer, dass Selbstständige immer eine Vorsteuer zahlen müssen, nachdem sie ihre erste Einkommenssteuererklärung gemacht haben. Die Höhe hängt vom zu erwartenden Einkommen ab. Wenn man plausibel machen kann, dass es niedriger ist als bisher, muss man auch weniger zahlen.
Aber das ist ja auch richtig so. Als angestellt Beschäftigter zahlt man ja auch seine Steuern monatlich und bekommt erst am Ende die zu viel bezahlten Beiträge zurück, außer natürlich, wenn man vorher schon eine Ermäßigung beantragt. Also sehe ich da keine Ungerechtigkeit.
Vorsteuer bezahlt man nicht, es handelt sich dabei um den Abzug der Umsatzsteuer, wenn man selbst umsatzsteuerpflichtig ist und Waren oder Dienstleistungen bei ebenfalls umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen kauft. Damit wird sicher gestellt, dass man die Umsatzsteuer nur auf die eigene Wertschöpfung zahlen muss. Bei einem Nebenverdienst wird man aber wahrscheinlich nicht umsatzsteuerpflichtig sein und hat somit auch kein Recht zum Vorsteuerabzug.
Du meinst aber vermutlich etwas anderes, nämlich die Vorauszahlung der Einkommenssteuer. Das ist durchaus sehr sinnvoll für alle Seiten. Zum einen möchte der Staat die Steuer nicht erst zum Ende des Jahres einziehen, da die Gewinne ja über das Jahr verteilt anfallen und damit die Steuer sinnvollerweise zeitnah bezahlt werden muss. Da man bei Selbstständigen nie genau sagen kann, wann der Gewinn anfällt, wird eben eine Art Abschlagszahlung gefordert. Bei einem lohnsteuerpflichtigen Arbeitnehmer wird das ja im Prinzip genauso gehandhabt; auch hier wird die Steuer pauschal vom Bruttolohn abgezogen und später über die Einkommenssteuererklärung exakt berechnet. Aber auch für den Selbstständigen ist diese Abschlagszahlung sinnvoll, weil er sich dann nicht so viele Gedanken über die Rücklagenbildung für eine große Nachzahlung machen muss, sondern die Steuer immer von den aktuellen Einnahmen bezahlen kann.
Ein Gewerbetreibender zahlt eigentlich dann Vorsteuer, wenn er eine Rechnung bezahlt, die er selbst erhält. Die in dieser Rechnung enthaltene Mehrwertsteuer nennt man in diesem Fall Vorsteuer. Auf die eigenen Rechnungen erhebt derjenige dann Umsatzsteuer. Die Differenz zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer hat er an das Finanzamt abzuführen (Umsatzsteuervoranmeldung). Dabei spricht man in der Regel auch von einem durchlaufenden Posten. Die Steueranteile gehören niemals den Unternehmer, sondern er zieht sie quasi nur ein und leitet sie an den Staat weiter. Wenn das Finanzamt sie aufgefordert hat, kann es möglich sein, dass sie mit ihren Verdiensten keine Kleinunternehmerin mehr ist.
Sobald du ein Gewerbe angemeldet hast bist du verpflichtet eine Umsatzsteuererklärung zu machen bzw. die Umsatzsteuervoranmeldung. Mit jeder Rechnung zahlst du ja auch Mehrwertsteuer, die in dem Fall für den Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist. Sofern du nicht unter die Kleinunternehmer zählst musst du monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Hier werden dann die in Rechnung gestellten Umsätze mit den Wareneinkäufen oder Dienstleistungen gegengerechnet. Bis zu einer Abgabe von unter 1.000 € jährlich brauchst du die Voranmeldung nur alle 12 Monate abgeben. Ab 1.000 € bist du verpflichtet diese monatlich abzugeben.
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