Unterscheidungsmerkmale von Rechtsobjekte und Rechtssubjekte

vom 03.11.2013, 02:17 Uhr

Ich durfte heute Nachmittag mit ein paar Jurastudentinnen einen gemeinsamen Kaffeeklatsch erleben. Diese haben sich auch sehr angeregt unterhalten und haben dabei wohl auch vergessen, dass ich als unwissender Juralaie dabei saß. Ich wollte die Diskussionen, die immer hitziger wurden, auch nicht wirklich unterbrechen und mich als DAU outen.

Nun fielen sehr oft die Begriffe Rechtsobjekte und Rechtssubjekte. Man diskutierte wohl auch über die Unterscheidungsmerkmale. Da konnte ich dem Schlagabtausch aber schon nicht mehr wirklich folgen. Was sind denn nun die Unterscheidungsmerkmale bei Rechtsobjekten und Rechtssubjekten? Kann mir die Begriffe jemand klar verständlich erklären bitte?

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Rechtssubjekte sind echte Personen, welche Rechte und Pflichten haben, das sind zum Beispiel natürliche Personen oder auch juristische Personen. Eine natürliche Person wird geboren und dann ist sie da, also eine natürliche Person sind alle Menschen. Eine juristische Person wird gegründet, also das sind zum Beispiel Unternehmen oder Firmen, außerdem noch zum Beispiel Vereine. Ein Rechtsobjekt ist zum Beispiel ein Auto oder auch zum Beispiel ein Haus, das bedeutet also, dass das Rechtsobjekt ein Gegenstand ist, auf dem sich ein Recht einer Person bezieht. Es gibt auch nicht körperliche Rechtsobjekte wie zum Beispiel eine Lizenz.

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» soulofsorrow » Beiträge: 9228 » Talkpoints: 24,02 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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