Sind Pferde als pfändbares Eigentum zu bewerten?
Herr Sch. lebt seit wenigen Jahren auf einem kleinen Hof. Außerdem hat er sich ein Pferd zugelegt, weil er so gerne reitet und Pferde einfach liebt. Leider hat sich Herr Sch. mit dem Ausbau des Hofes ein wenig übernommen und demnächst wird wohl der Gerichtsvollzieher vorbei kommen.
Auf dem Hof selbst sind keine Sachen von Wert. Einzig das Pferd hat einen hohen Wert. Nun fragt sich Herr Sch. ob das Pferd als pfändbares Eigentum angesehen wird? Könnte der Gerichtsvollzieher also das Pferd pfänden lassen, um die Verbindlichkeiten von Herrn Sch. zu begleichen?
Natürlich kann ein Pferd auch gepfändet werden. Es kann nur sein, dass Herr Sch. das Pferd bis zur Versteigerung auf dem Hof halten darf. Allerdings darf er es nicht verkaufen oder verschenken. Ein Pferd ist ein Wert, der auch gepfändet werden kann und es gilt als Sache, die man nicht unbedingt braucht. Wie Herr Sch. ja schon selber bemerkt hat, hat das Tier einen hohen Wert.
Prinzipiell kann ein Pferd nicht gepfändet werden, da Tiere, also ein Pferd laut § 90 a BGB keine Sachen im Sinne des Gesetztes sind. Für Tiere gilt also vor dem Gesetzt ein besonderer Schutz, da diese Lebewesen sind. Das BGB unterscheidet hier allerdings stark zwischen Haustieren und Tieren zu Arbeitszwecken mit gesteigertem Wert.
Ein Pferd, dass die Haupteinnahmequelle des Schuldners ist, er also mit diesem sein Geld verdient, darf nicht gepfändet werden, genauso wie einem das Auto nicht gepfändet werden darf, wenn man keine andere Möglichkeit hat zu seiner Arbeitsstelle zu kommen. Pferde die aus anderen Gründen gehalten werden, dürfen also gepfändet werden, hier muss man aber ganz klar auch beachten, dass Pferde Lebewesen sind und Verpflegungskosten bis zu einer möglichen Versteigerung anfallen. Diese müssen vom Gläubiger vorgestreckt werden und in den meisten Fällen ist dies viel zu kostspielig, als dass sich eine solche Pfändung lohnen würde, gerade wenn es sich nicht um hochpreisige Turnier- oder Zuchtpferde handelt die mehrere tausend Euro bei einer Versteigerung einbringen.
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