Sind berufsbezogene Fachzeitschriften steuerlich absetzbar?
Für meine Arbeit und die damit verbundene Tätigkeit kaufe ich mir oft diverse Fachzeitschriften, damit ich auf dem neuesten Stand bleibe und auch so mein Wissen immer wieder auffrischen kann. Zwei Zeitschriften habe ich sogar als Abonnement abgeschlossen, da diese sehr wichtig für mich sind und es sonst sehr umständlich bis unmöglich wäre an diese Informationen zu kommen.
Nun habe ich mich darüber gestern mit einer Kollegin unterhalten, welche es ähnlich handhabt. Wir wechseln uns zwar mit einzelnen Zeitschriften ab, so dass jeder von uns nicht auf mehr als 25 Euro pro Monat kommt, allerdings sagte sie, dass man Fachzeitschriften, welche man für den Beruf benötigt, diese aber nicht der Arbeitgeber zahlt, von der Steuer absetzen könnte. Ist es möglich Kosten für eine solche Fachzeitschrift mit von der Steuer abzusetzen?
Ja, die Fachzeitschriften sind von der Steuer abzusetzen, wenn damit nachweisen kannst, dass du sie für die Arbeit brauchst und es eventuell sogar dein Arbeitgeber von dir verlangt. Dann kannst du sie im vollen Umfang von der Steuer absetzen. Es muss sich aber auch um dieses Gebiet handeln, in welchen du arbeitest. Was man wirklich beachten muss, wenn man die Fachzeitschrift von der Steuer absetzen möchte, zeigt dieser Link.
Natürlich kannst du Fachzeitschriften von der Steuer absetzen, wenn sie direkt mit deinem Beruf zu tun haben. Im Zweifel würde das Finanzamt hier vom Arbeitgeber eine Bestätigung haben, der den Zusammenhang bestätigt. Und in aller Regel bestätigen Arbeitgeber so was auch, weil die Bestätigung sie ja nichts kostet - ein entsprechendes Abo hingegen schon. Und so profitiert der Arbeitgeber von den privaten Ausgaben der Angestellten.
iggiz18 hat geschrieben:und es eventuell sogar dein Arbeitgeber von dir verlangt.
Ich kenne keinen Arbeitgeber der offiziell verlautbaren lassen würde, dass er ein bestimmtes Abo bei seinen Angestellten verlangt, ohne dafür bezahlen zu wollen. Ich denke kaum, dass so eine Forderung irgendwo nicht ins Lächerliche rutschen würde - zumal der Arbeitgeber ja nicht erzwingen kann, dass der Angestellte eine bestimmte Zeitschrift abonniert.
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