Voraussetzungen um eine Bürgschaft zu beenden

vom 01.11.2013, 18:04 Uhr

Ich habe für meine Wohnung einen Bürge vorzeigen müssen, der im Falle eines Falles für eventuelle Kosten aufkommt, wenn ich zu diesem Zeitpunkt nicht bezahlen kann. Ich spiele gerade mit den Gedanken, dass man ja nicht für ewig diesen Bürge im Mietvertrag stehen haben möchte. Wobei bei mir, diese Klausel den Mietvertrag durch ein extra Schreiben einfach erweitert.

Deswegen mache ich mir gerade Gedanken, wie es möglich ist, den Bürgen zu entfernen. Was muss man dazu erfüllen, damit man ihn löschen kann? Welche Voraussetzungen sind nötig, um den Bürgen zu entlasten und die Bürgschaft zu entfernen? Was muss dann alles in die Wege geleitet werden? Wie läuft eine solche Abmeldung ab?

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ein Bürge wird doch bei Mietverträgen meist nur gebraucht, wenn der Mieter noch in der Ausbildung ist. Demzufolge wird man den Bürgen erst aus der Pflicht entlassen können, wenn die Ausbildung beendet und ein Job vorhanden ist. Allerdings kann man Bürgen auch austauschen. Wenn also nun Tante A Bürge ist und man sich mit ihr überwirft, kann man sie austragen und eben Onkel B eintragen lassen, wenn der damit einverstanden ist.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Du musst einfach mit deinem Vermieter reden. Dann wirst du Angaben über dein Einkommen machen müssen. So, wie wenn man als neuer Mieter eine Wohnung mieten will. Wenn sich also bei deinem Einkommen etwas geändert hat seit du in der Wohnung wohnst, teilst du deinem Vermieter diese Veränderungen mit. Wenn dein Einkommen ausreicht, kann man den Bürgen wieder entfernen.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



iggiz18 hat geschrieben:Was muss man dazu erfüllen, damit man ihn löschen kann?

Der Bürge soll ja die Interessen des Vermieters schützen und der hat auf dieser Grundlage mit dir den Vertrag geschlossen. Der Bürge ist somit integraler Bestandteil deines Vertrags und du kannst den Bürgen nur "entlasten", indem du den Vertrag kündigst. Selbst das Ableben des Bürgen hilft nicht im eigentlichen Sinn, weil in der Regel die Erben auch die Bürgschaft übernehmen müssen, wenn das Erbe nicht ausgeschlagen wird.

Aber es gibt ja noch die Möglichkeit, nach einer Zeit das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und - nachdem man gezeigt hat, dass man seinen Verpflichtungen nachkommen kann - zu fragen, ob der Bürge nicht aus dem Vertrag entlassen werden kann. Denn nur dein Vertragspartner kann ohne zu müssen den Vertrag so anpassen, dass kein Bürge mehr drin steht.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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