Kein gesetzlicher Schutz gegenüber Kinderlärm - richtig?
vom 23.10.2013, 13:55 Uhr
Cologneboy2009 hat geschrieben:Wenn man selbst im Elfenbeinturm sitzt und vielleicht weit ab von der Zivilisation wohnt, wo eine Kindertagesstätte niemals zur Bedrohung werden könnte, kann man leicht darüber schimpfen, dass Menschen gegen solche Einrichtungen klagen.
Du darfst auch gerne in einen Elfenbeinturm ziehen. Das steht jedem offen. Nur, wenn man nicht dort wohnt, braucht man sich darüber beschweren, dass hier ja nichts aus Elfenbein ist. Wenn man auf´s Land zieht, kann man auch nicht die Bauern wegen der Landluft verklagen. Ich verstehe schon, dass manche sich vom Kinderlärm gestört fühlen und dass sie nicht begeistert sind. Aber das ist dann ein persönliches Problem und nichts, womit man Gerichte behelligt. Das könnte ich ja gleich noch klagen, weil ich im ersten Stock in einer Hochhaussiedlung keine schöne, weite Aussicht habe. Das ist halt Stadt. Ich kann nicht in der Stadt wohnen und alles, was sie ausmacht, verklagen.
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