Berechnung des Zeugengeldes bei Selbständigen

vom 22.10.2013, 13:26 Uhr

Wenn man irgendwo angestellt ist und als Zeuge aussagen muss, kann man den Verdienstausfall ja geltend machen und bekommt dann das Geld, was der Arbeitgeber sagt, was man in der Zeit verdient hätte. Wie sieht das aber aus, wenn man selbstständig ist? Was bekommt man dann als Zeuge? Wie wird dieses Zeugengeld dann berechnet? Muss man dann leer ausgehen oder gibt es dafür dann eine andere Berechnung?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ich kann mir vorstellen, dass das Zeugengeld anhand des letzten Einkommensteuerbescheids errechnet wird. Denn das ist ja das objektivste Kriterium. Vielleicht wird es aber auch aus der Steuervorauszahlung berechnet, die ein Selbstständiger ja leisten muss. Das wäre natürlich noch fairer und wahrscheinlich auch günstiger für den Zeugen, weil die Vorauszahlung ja möglichst hoch angesetzt wird.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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