Wer zahlt Kosten für das Pflegeheim?
Mutter A hatte mehrere kleine Schlaganfälle und der Landkreis hat nun vorgeschlagen, Mutter A in ein Pflegeheim zu stecken, da sie sich nicht alleine um ihren Haushalt und sich selber kümmern kann. Da sie aber über keinerlei Einkommen verfügt und ihr Mann auch, wegen einer Krankheit im Rollstuhl sitzt und somit Hartz IV bezieht, kann er sie nicht finanzieren. Mutter A hat einen Sohn und zwei Töchter. Der Sohn ist Single und hat auch feste Arbeit, die eine Tochter ist gerade mit der Ausbildung angefangen und die zweite Tochter hat selber eine Familie und somit auch nicht viel Geld über.
Da das Pflegeheim ja nun auch monatlich Geld kostet, stellt Mutter A sich nun die Frage, wer für die Unkosten aufkommen muss. Der Landkreis hat ihr gesagt, das sie Rente bekommen wird und davon monatlich 100 Euro zur Verfügung erhält im Heim, aber auch von der geringen Rente werden die monatlichen Unkosten des Pflegeheimes ja nicht beglichen. Wer ist also für den Rest der Kosten zuständig? Mutter A hat mal gehört, das weibliche Kinder nicht dafür zuständig sein, also könnte ja nur der Sohn zur Zahlung gezogen werden. Der verdient allerdings gut und hat auch keine Kinder oder ähnliches.
Das Einkommen der Kinder wird überprüft werden und sie sind auch verpflichtet, alles offenzulegen. Auch das der Tochter. Das hat mit weiblichen und männlichen Nachkommen nichts zu tun. Je nachdem wie viel die beiden jeweils verdienen, bzw. zur Verfügung haben, werden sie ihren Anteil zahlen müssen. Wenn die Tochter wirklich nicht genug hat, dann muss sie nicht zahlen. Es wird niemand ausgeweidet. Das Ganze nennt sich Elternunterhalt. Wenn das alles und die Rente der Mutter für ihre Unterbringung im Heim nicht ausreicht, wird der Rest vom Staat beigesteuert.
Niemand in Deutschland wird einfach in seiner Wohnung vergessen und darf vor sich hinvegetieren, wenn er sich nicht selbst versorgen kann. Aber natürlich kann man sich dann auch nicht das schönste Pflegeheim aussuchen, sondern es wird ein ganz normales Pflegeheim sein.
Bienenkönigin hat geschrieben:Das Einkommen der Kinder wird überprüft werden und sie sind auch verpflichtet, alles offenzulegen. Wenn die Tochter wirklich nicht genug hat, dann muss sie nicht zahlen. Es wird niemand ausgeweidet.
Die eine Tochter von Mutter A hat einen 4 Personen Haushalt und der Lohn beträgt ca. 1700 Euro netto im Monat. Hinzu hat sie noch einnahmen aus Kindergeld und Unterhalt. Also wirklich nicht enorm viel über. Die andere Tochter ist eigentlich noch bei der Mutter gemeldet, wohnt aber schon länger bei ihrem Freund und deren Eltern. Sie ist gerade im ersten Ausbildungsjahr und hat somit auch kein großes Einkommen. Lediglich der Sohn von Mutter A hat einen sehr guten Verdienst und könnte zahlen, aber der würde sich strikt dagegen weigern.
Bienenkönigin hat geschrieben: Aber natürlich kann man sich dann auch nicht das schönste Pflegeheim aussuchen, sondern es wird ein ganz normales Pflegeheim sein.
Bei dem Pflegeheim handelt es sich um das nächste, was es von der Wohnung von Mutter A gibt und das ist ein ganz normales Heim, also nicht ein Luxusheim oder sonstiges.
EmskoppEL hat geschrieben:Lediglich der Sohn von Mutter A hat einen sehr guten Verdienst und könnte zahlen, aber der würde sich strikt dagegen weigern.
Man kann sich nicht weigern, Elternunterhalt zu zahlen. Solange die Mutter für ihn Kindesunterhalt gezahlt hat oder ihn sogar selbst aufgezogen hat, gibt es da keine Diskussion. Dann muss er schon kündigen und selber Hartz IV beantragen, um da drum rum zu kommen.
Zwischen Männern und Frauen wird da Gott sei Dank nicht unterschieden. Für den Elternunterhalt sind alle Kinder zuständig. Jeder muss das leisten, was er leisten kann. Das kann genau berechnet werden. Es gibt aber höhere Beträge, die man für seinen eigenen Unterhalt behalten kann, als das für den Kindesunterhalt der Fall ist. Das ist ja auch gerecht so, dass die Kinder für die Eltern sorgen, wenn diese alt sind. Warum sollten das die Steuerzahler tun? Weigern kann man sich genauso wenig wie man sich weigern kann, für seine Kinder zu sorgen.
Bienenkönigin hat geschrieben:Man kann sich nicht weigern, Elternunterhalt zu zahlen. Solange die Mutter für ihn Kindesunterhalt gezahlt hat oder ihn sogar selbst aufgezogen hat, gibt es da keine Diskussion. Dann muss er schon kündigen und selber Hartz IV beantragen, um da drum rum zu kommen.
Das wäre ihm sogar auch zuzutrauen, das er seinen Job kündigt, damit er nicht zahlen muss. Er ist nämlich eher so ein Typ, der gerne die Hände aufhält, aber wenn er selber mal was geben muss, dann ist er schneller weg, als man gucken kann.
EmskoppEL hat geschrieben:Das wäre ihm sogar auch zuzutrauen, das er seinen Job kündigt, damit er nicht zahlen muss. Er ist nämlich eher so ein Typ, der gerne die Hände aufhält, aber wenn er selber mal was geben muss, dann ist er schneller weg, als man gucken kann.
Da kann man dann nichts machen. Aber dann hat er auch einen Nachteil. Denn Hartz IV ist definitiv weniger als ein Job, bei dem man so viel verdient, dass man Elternunterhalt zahlen muss minus dem Elternunterhalt. Man darf natürlich deutlich mehr als das Minimum zum Überleben behalten, die Altersvorsorge wird nicht angegriffen und Ähnliches. Von daher: selber schuld, wenn er wirklich so doof ist. Es könnte sogar sein, dass er es sogar zurückzahlen muss, wenn er irgendwann wieder einen Job hat. Also wäre die Entscheidung für Hartz IV eine lebenslange.
In der Tat kann man sich nicht weigern. Die Einkommen werden geprüft und wenn festgestellt wird, dass die jeweiligen geprüften Personen selber nicht mehr viel über hätten, wenn sie zahlen würden, dann geht das auch nicht. Andernfalls müssten die ja wieder zum Amt und das wäre unsinnig. So wie es klingt kann aber der Sohn zahlen und der wird dann auch zur Kasse gebeten. Es liegt dann nicht mehr in seiner Hand. Immerhin hätte er ja auch die Option, die Mutter zu sich zu nehmen um kein Pflegegeld zahlen zu müssen. Das will er auch nicht.
Und man darf nicht vergessen, dass eine Mutter in der Regel mindestens 18 Jahre für einen da war und aus dem Grund werden eben auch die Kinder zur Kasse gebeten. Blöd ist das nur, wenn man zu der Mutter kein gutes Verhältnis hat, denn selbst das wäre nicht von Bedeutung und man müsste trotzdem zahlen.
Gerade wenn es um Elternunterhalt geht, muss man sich nicht so große Sorgen machen. Erst heute war das Thema beim MDR dran und da hat ein Sohn um die 4.000 Euro bereinigtes Nettoeinkommen gehabt. Am Ende war er nur mit 38 Euro an den Pflegekosten der Eltern beteiligt.
Zum einen ist der persönliche Selbstbehalt beim Elternunterhalt wesentlich höher als wenn man für ein Kind Unterhalt zahlen muss. Dazu kommen dann noch diverse Freibeträge für Kinder und Partner, wenn diese kein eigenes Einkommen haben.
Wenn Mutter A ins Pflegeheim soll, bekommt das Pflegeheim nicht nur ihre Rente, falls sie eine hat, sondern die Pflegeversicherung muss auch je nach Pflegestufe den festgelegten Satz zahlen. Was dann noch fehlt, versucht man sich von den Kindern zu holen. Wenn die Kinder selbst kein Einkommen haben oder nicht viel verdienen, ist nichts zu holen. Ansonsten wird eben errechnet, wie hoch der Selbstbehalt ist nach Abzug der Kosten und Schulden. Da kommt meistens nicht viel raus. Aber weigern kann sich der Sohn meines Wissens nicht, dann wird eben gepfändet.
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