Facebook: Frau des Exmannes postet Bilder der eigenen Kinder
Nehmen wir mal an Frau A und Herr B sind geschieden und haben 2 Kinder. Herr B ist wieder verheiratet und sieht seine Kinder regelmäßig. Die neue Frau von Herrn B hat einen Facebook Account und seit einiger Zeit sieht Frau A Bilder auf der Seite der neuen Frau von Ausflügen von Herrn B, den Kindern und der neuen Frau.
Frau A will nicht, dass die neue Frau oder sonst jemand Bilder der Kinder im sozialen Netzwerk postet. Herr B allerdings hat nichts dagegen. Frau A und Herr B haben geteiltes Sorgerecht. Kann Frau A auch dann, wenn Herr B nichts dagegen hat der Frau von Herrn B untersagen Bilder der Kinder zu posten? Was kann Frau A machen? Das Reden mit Herrn B und seiner neuen Frau hat nichts gebracht und Frau A wurde sogar ausgelacht, weil Herr B und die Frau glauben, dass Frau A nur eifersüchtig ist.
Herr B darf die Bilder nicht in Facebook einstellen, wenn die Mutter der Kinder nicht einverstanden sind. Die Eltern haben gemeinsames (nicht geteiltes) Sorgerecht und müssen schwer wiegende Dinge gemeinsam beschließen. Wenn sie sich nicht einigen können, entscheidet das Jugendamt. Dieses wird sich auf jeden Fall gegen die Fotos entscheiden.
Bei gemeinsamem Sorgerecht dürfen die Eltern, wenn sich ihr Kind bei ihnen aufhält, nur über alltägliche Dinge alleine entscheiden. Dazu gehören normale Ausflüge, Kleidung, Spielsachen, Essen und so weiter. Fotos im Internet würde ich nicht dazu zählen. Grundsätzlich würde ich keine Kinderfotos ins Internet stehen.
Frau A sollte Ihren Ex-Mann und dessen Partnerin schriftlich dazu auffordern, dass es unterlassen wird, Fotos mit den Kindern öffentlich ins Internet zu stellen. Bisher veröffentliche Fotos sollten dabei auch erwähnt werden, dass man sie wieder zu löschen hat und das mit einer Fristsetzung. Wird das vom Ex-Mann und dessen Partnerin nicht beherzigt, dann sollte der Gang zum Jugendamt erfolgen.
Da wird man dann den Ex-Mann zu einem Gespräch bestellen und wenn sich das Verhalten danach nicht ändern, bleibt noch der Klageweg. Hier geht es um Persönlichkeitsrechte, die die Gerichte meist sehr sensibel behandeln.
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