Was passiert nach Schließung eines Falles mit Asservaten?

vom 10.10.2013, 18:33 Uhr

Wenn ein Verbrechen geschehen ist, werden Gegenstände, die zur Aufklärung dienen, ja in der sogenannten Asservatenkammer aufbewahrt. Ich frage mich nun, was mit diesen Gegenständen geschieht, wenn der Fall abgeschlossen ist. Weiß jemand, was mit der Kleidung, den Messern, Pistolen und anderen Beweisgegenständen passiert, wenn ein Fall abgeschlossen ist, also der Täter vom Gericht verurteilt wurde?

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Die Antwort lautet (wie so oft bei juristischen Fragestellungen): Es kommt darauf an. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: Die Vernichtung der Asservate oder deren Herausgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber.

Illegale oder gefährliche Gegenstände (soweit von ihnen weiterhin eine Gefahr ausgeht), werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Also zum Beispiel Drogen werden natürlich nicht wieder herausgegeben, sondern (soweit ich weiß) verbrannt. (Schuss-) Waffen können nur dann wieder herausgegeben werden, wenn der letzte Gewahrsamsinhaber eine entsprechende Erlaubnis dafür hat (Waffenschein). Verbotene Waffen wie etwa Butterfly-Messer werden ebenfalls vernichtet, da ihr Besitz ja illegal ist.

Gerade bei Waffen ist aber § 74 Strafgesetzbuch zu beachten: Das Gericht kann im Urteil anordnen, dass sogenannte Tatmittel (das sind Gegenstände, die zur Begehung oder Vorbereitung der Tat benutzt wurden) der Einziehung unterliegen sollen. Wenn also beispielsweise die Tatwaffe bei einem Totschlag ein Küchenmesser war (welches grundsätzlich wieder herausgegeben werden könnte, da es kein verbotener Gegenstand ist), so kann angeordnet werden, dass es als Tatwaffe einzuziehen ist. Es wird also nicht wieder herausgegeben und nach Verfahrensabschluss (da es dann nicht mehr als Beweismittel benötigt wird) vernichtet.

Grundsätzlich ungefährliche Gegenstände, die auch keine Tatmittel waren, können natürlich wieder an den letzten Gewahrsamsinhaber herausgegeben werden, beispielsweise Computer bei Internetstraftaten. Wenn das Gericht im Urteil keine der oben genannten Anordnungen getroffen hat, entscheidet nach Abschluss des Strafverfahrens die Staatsanwaltschaft darüber, was mit den Asservaten geschehen soll. Bei reinen Ordnungswidrigkeiten hingegen darf die zuständige Ordnungsbehörde (beispielsweise Polizei oder Ordnungsamt) diese Entscheidung treffen.

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» Kate110 » Beiträge: 485 » Talkpoints: 0,35 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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