Anrechnung und Besteuerung von Nebeneinnahmen
Ich nehme ja nun schon einige Zeit aus dem Internet Geld ein. Ich weiß vom Finanzamt, dass man einen Betrag von 410 Euro pro Jahr erhalten kann, ohne dass Steuern anfallen. Ich möchte nun gerne wissen, wie ich es selbst berechnen kann, wie viel Steuern ich beispielsweise bei 550 Euro oder auch 1000 Euro bezahlen müsste.
Einen Rechner habe ich diesbezüglich noch nicht gefunden und vielleicht kennt sich hier jemand aus, der mir die Frage vielleicht auch an den oberen beschriebenen Summen berechnen kann. Ich würde mich freuen, wenn ich eine Antwort bekommen könnte, weil ich möchte nicht riskieren, dass ich zu viel Kosten wegen diesen Einnahmen habe.
Interessant, von dieser 410-Euro-Regelung zu hören, von so etwas habe ich ehrlich gesagt noch nie gehört. Womöglich handelt es sich dabei um eine interne Regelung deines Finanzamtes. Normalerweise werden Nebeneinkommen nämlich in der Einkommenssteuer angegeben. Die Versteuerung richtet sich also nach deinem gesamten Einkommen, und dabei spielt dein Haupteinkommen eine große Rolle. Solange man unter einem Freibetrag (ich glaube der liegt aktuell bei knapp 9000 Euro) bleibt, musst man nämlich gar keine Steuer zahlen.
Diese Form der 410 Euro Einnahme durch den Verdienst im Internet, zum Beispiel auch von talkteria, wird getrennt vom Einkommen des Haupteinkommens berechnet. Es wird also auch in die Einkommenssteuererklärung hineingeschrieben. Bei einem solchen kleinen Gewinn reicht natürlich eine Gegenüberstellung von Einnahmen zu Ausgaben. Diese Regelung habe ich am Telefon mit der nächsten Finanzfrau besprochen und dies soll wohl einheitlich so gehandhabt werden.
Ansonsten stimmt es schon, dass jeder Nebenjob mit dem Haupteinkommen zusammen gerechnet wird und es dann entscheidend ist, wie hoch das Einkommen im Jahr war. Fällt es dann unter der Einkommensgrenze, dann erhält man die Rückzahlung der gezahlten Steuern. Bei den Einnahmen aus dem Internet bezahlt man aber keine Steuern. Deswegen macht man es im Nachhinein offensichtlich und gibt den Gewinn an. Wenn er nun über 410 Euro im Jahr liegt, muss man nachträglich eine Steuer auf den erzielten Gewinn zahlen. Dabei wäre es für mich nun interessant zu erfahren, wie hoch die Steuern dabei sind oder wie man dies berechnen kann.
Ich kannte bisher nur die Anderen Einkünfte nach §22 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes, dieser Betrag liegt bei 256 Euro. Nach einer kurzen Recherche habe ich auch diese Freigrenze (nicht Freibetrag!) von 410 Euro für Nebeneinkünfte gefunden. Das ganze fällt unter den Stichwort "Härteausgleich". Unter diesem Stichwort kannst du dann auch herausfinden, was bei höheren Einkommen passiert. Zwischen 410 und 820 Euro werden die Einkünfte anteilig verrechnet, über 820 Euro voll (deshalb Freigrenze und nicht Freibetrag).
@Weasel: Und was heißt das dann im Klaren? Hast du eine Quellenangabe zu dem Thema? Oder wie viel Steuern werden bis 820 Euro berechnet? Ich habe wohl nicht das Problem, dass ich über ein Gewinn von 410 Euro komme, aber wenn würde mich es ja im Voraus interessieren, ob sich dies wirklich lohnt. Dabei kann die Einnahme ja auch höher sein, weil die Ausgaben vollwertig abgerechnet werden. Dieses Jahr werde ich diese Grenze auch nicht schaffen. Ich bin lediglich bei circa 280 Euro Einnahme angelangt, aber die Ausgaben fressen alles auf, sodass ich nur ein Gewinn von etwa 20 Euro habe.
Auf die Idee bin ich noch gar nicht gekommen, das bedeutet das ich alle Einkünfte hier von talkteria, oder beispielsweise von den Umfrageportalen versteuern muss, sobald ich über 410 Euro komme? Auch wenn diese wie auch hier nicht Bar ausgezahlt werden? Ich denke nämlich das es sicher einen Unterschied macht, ob das Geld Bar oder in Form eines Gutscheines kommt?
Unter dem Stichwort "Härteausgleich" findest du bei Google einige Rechenbeispiele. Das ganze soll wohl in etwa so laufen. Nehmen wir an, ein Arbeitnehmer A hat Nebeneinkünfte in der Höhe von 1200 Euro. Dazu kommen Kosten in Höhe von 500 Euro, so dass ein Gewinn von 700 Euro übrig bleibt. Die steuerfreien Einnahmen sind dann noch 820 Euro - 700 Euro = 120 Euro. Die restlichen 580 Euro werden dann auf das Gesamteinkommen addiert.
@laraluca: Du irrst dich leider. Gutscheine interessiert das Finanzamt genauso. Es handelt sich hierbei auch um einen geldwerten Vorteil. Im Grunde ist der Gutschein Geld, denn du kannst dir dafür etwas kaufen. Anders sieht es natürlich aus, wenn du auf ein Umfragepanel einen Gegenstand geschenkt bekommst.
Du verstehst dies richtig, dass du ab einer Einnahme von 410 Euro aus welchen Umfragepaneln auch immer und talkteria dies versteuern lassen musst. Ein Anrufen beim Finanzamt lohnt sich. Es ist auch nicht zeitaufwendig und schnell geregelt. Ich führe dies ja nun etwas länger durch und erziele damit halt längerfristig Geld. So etwas muss man angeben, deswegen habe ich mich abgesichert, sodass mich keiner mehr anschwärzen kann. Das Umfragepanel kann es nämlich auch dem Finanzamt weiter geben und dies schaut dann, ob du es angegeben hast. So hat mir ein Mitglied mal auf Toluna geschrieben, dass es mehrere Euro ans Finanzamt zurück zahlen musste, weil es dies nicht angegeben hatte.
Dabei darfst du aber auch alle Ausgaben mit angegeben. Sämtliche Kosten wie Strom, Laptop, Internet kann angeben werden, sodass der Gewinn gedrückt werden kann. Dies ist ähnlich wie die Werbungskosten von einem normalen Job.
@Weasel: Soweit ich es aber von der Mitarbeiterin verstanden hatte, muss ich ab 410 Euro den gesamten Betrag versteuern. Wie dies aber berechnet wird, habe ich mich nicht getraut, nachzufragen, weil dies auch zu theoretisch geworden wäre und viele andere Aspekte wohl eine Rolle gespielt hätten. Ich denke aber, dass ich bis nächstes Jahr eine ernstzunehmende Antwort auf meine Frage erhalten muss, da ich ab nächstes Jahr einen höheren Gewinn erzielen möchte.
Wie gesagt, die Infos über diesen Übergangsbereich bis 820 Euro habe ich im Internet gefunden. Das heißt die Informationen können entweder inkorrekt oder veraltet sein. Für verlässliche Informationen musst du wohl das Finanzamt oder besser einen Steuerberater befragen.
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