Hausverwaltung wegen Passivität und Unfähigkeit absetzen

vom 28.09.2013, 20:47 Uhr

Im Haus von Herrn A herrscht Unmut, weil alle Projekt die die Hausverwaltung angeht, schlecht oder falsch präsentiert wurden und auch im Sand verlaufen sind. Sogar ein Wechsel der Haustüre hat fünf Monate gedauert und das aber nur für das Papier, auf dem draufsteht, dass das gemacht wird. Im Haus von Herrn A ist schon im zweiten Herbst hintereinander keine neue Türe zu sehen. Nachdem die Hausverwaltung nicht gerade billig ist und nie etwas weitergeht, überlegen einige Eigentümer, die Hausverwaltung abzusetzen.

Können Mieter des Hauses von Herrn A so etwas begehren oder ist das rechtlich nicht möglich? Wenn doch, können sich die Eigentümer sich eine neue Hausverwaltungsfirma aussuchen?

» celles » Beiträge: 8677 » Talkpoints: 4,08 » Auszeichnung für 8000 Beiträge



Wie sollen denn Mieter eines Hauses die Hausverwaltung absetzen können? Die Hausverwaltung ist doch nicht von den Mietern angestellt worden. Sie arbeitet doch für den Hausbesitzer und der bezahlt die Hausverwaltung. Dass er dann die Kosten der Hausverwaltung auf den Mieter umsetzt berechtigt keinen Mieter die Hausverwaltung abzusetzen oder zu kündigen.

Die Mieter können mit dem Hausbesitzer sprechen und sagen, wie unzufrieden sie sind. Aber sie können keine Hausverwaltung kündigen oder absetzen. Das kann nur, derjenige, der den Hausverwalter eingestellt hat.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^