Einige (spezielle) Fragen zum Straßengesetz [Österreich]

vom 28.09.2013, 09:02 Uhr

Ich habe seit einem Jahr einen Studentenjob als Plakatierer - sprich, es ist meine Aufgabe auf Plakatständern so Plakate und Werbung im A0-Format aufzuhängen. Für diesen Job hab ich eine Sondergenehmigung vom Land Österreich, die es mir erlaubt, für diese Tätigkeit Gehsteige im Schritttempo zu befahren und dort während meiner Arbeiten auch stehen zu bleiben.

Da es sich, wie gesagt um Sonderregeln handelt, gibt es immer wieder Situationen wo ich nicht weiß, wie ich mich als Autofahrer nun verhalte:

-) Wenn ich einen Zebrastreifen (mit dem Auto) überqueren möchte, aber in diesem Augenblick ein Auto abbiegen und selbst den Streifen überqueren möchte, wer hat dann Vorrang? Bin so schon ein paar Mal sehr geschnitten worden und es ist wohl ein Wunder, dass bisher nichts passiert ist. Wer hat also Vorrang? Spontan würde ich sagen, ich, denn ein Autofahrer ist bei einem Fußgänger auch verpflichtet stehen zu bleiben. Sprich: in diesem Fall befahre ich einen Schutzweg. Mir ist bewusst, dass ich in diesem Fall kein klassischer Fußgänger sondern ein Autofahrer bin. Ich befürchte, dass es hierbei gar keine Vorrangregeln geben wird.

-) Es gibt Stellen, wo ich gezwungen werde, direkt auf der Hauptstraße stehen zu bleiben, da weit und breit keine Parkmöglichkeit bzw. Gehsteig vorhanden sind. Das letzte Jahr gab es keine Probleme, bis gestern eine Polizeistreife mich mit Blaulicht angehupt hat und gemeint hat "es gäbe keine Rechtfertigung hier stehen zu bleiben, wenn es keine Parkplätze gibt."

Zusätzlich angemerkt sei, dass es eine gerade Straße ist, wo man mich schon aus weiter Entfernung sieht und ausweichen kann. Natürlich hab ich immer die Warnblinkanlage eingeschaltet. Plakatieren muss ich aber, da ich meinen Arbeitgeber schlecht sagen kann, dass ich die zukünftig nicht mehr beklebe. Der Arbeitgeber meint weiters dazu, ich soll zukünftig weiterhin dort stehen bleiben.

So, das waren bisher alle Fragen. Sollte mir noch etwas einfallen, werde ich diese Fragen ergänzen. Ich stelle diese Fragen, weil es für mich nicht mehr tragbar ist, jedes Wochenende in Konflikte mit Polizisten verwickelt zu werden. Strafzettel hab ich bisher zum Glück noch keine bekommen.

» Mafloni » Beiträge: 12 » Talkpoints: 9,30 »



Steht denn in der Sondergenehmigung nicht explizit drin, was du darfst und was nicht? Das würde mich - gerade für Österreich - sehr wundern. Ebenso wundere ich mich, wie du in eine Situation kommst, in der du mit dem Wagen einen Zebrastreifen befahren "musst". Für den Wechsel der Straßenseite dürften für dich vermutlich andere Möglichkeiten zur Verfügung stehen, so dass du nicht diesen eher (gerade für echte Fußgänger) riskanten Weg wählen musst.

Was die "Konflikte" mit der Polizei angeht, hast du doch bislang keinen gehabt. Wenn die Polizei eine Handhabe gegen dich gehabt hätte, hättest du ja verwarnt werden müssen. So aber scheint alles seine Richtigkeit gehabt zu haben. Wobei eines immer klar sein sollte: du darfst zu keinem Zeitpunkt durch dein Handeln (auf Grund der Sondergenehmigung) andere gefährden. Das wäre so ein Fall, wenn du auf der Straße so stehen bleibst, dass Dritte dich nicht gefahrlos umfahren können. Denn eine Genehmigung, den Verkehr zu gefährden, gibt es nicht mal in Österreich!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


In meiner Sondergenehmigung steht nur drinnen, dass es mir erlaubt ist, im Zuge meiner Plakatierarbeiten im Schritttempo Geh- und Radwege zu befahren. Vom halten auf einer Straße steht nichts drinnen.

Bei meiner Tätigkeit als Plakatierer hab ich oft leider nicht immer die Möglichkeit vor jedem Zebrastreifen auf die Straße zu biegen, da ich oft ein paar Kilometer ohne Parkmöglichkeit entlang eines Gehweges plakatieren muss. Natürlich gibt es Parkplätze, jedoch sind diese, wie es sich für eine Stadt gehört, immer blockiert. Vor jeder meiner 50 Säulen einen Parkplatz zu suchen ist somit keine Alternative (die Tätigkeit an sich dauert hochgerechnet 2-4 Minuten). Ein befahren der Gehwege ist somit oft unausweichlich. Wie bereits oben angeführt habe ich nur eine Genehmigung, Gehwege zu befahren, aber keine die es mir gestattet, auf Straßen stehen zu bleiben -> deshalb ziehe ich vor, das zu tun was ich darf, nämlich auf Gehwegen stehen zu bleiben.

Auch bei der Straße bin ich mir sicher, dass ich niemanden gefährde. Man kann sich die Situation so vorstellen. Eine schnurgerade Straße mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h. Unmittelbar vor mir ist eine klassische Vier-Wege-Kreuzung mit Ampel. Ich bleibe so stehen, dass man mich von der Weite bereits (mit Warnblinkanlage) sieht, und dass man jederzeit über die Abbiegespur an mir vorbeifahren kann. Die Polizisten haben mir vorgeschlagen, "um die Ecke" stehen zu bleiben. Leider sieht man weder um die Kurve, da sich dort eine Anhöhe befindet, noch befinden sich um die Ecke Parkmöglichkeiten. Die Konsequenz wäre, dass mir abbiegende Autos erst recht rein fahren würden. Von da her hab ich keine andere Alternative. Am besten wäre es wohl bei meiner Situation, einfach mal meinen Arbeitgeber zu kontaktieren.

» Mafloni » Beiträge: 12 » Talkpoints: 9,30 »



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