Kellnerin serviert falsche Beilage und will nachkassieren

vom 27.09.2013, 17:03 Uhr

Heute war Herr A essen und nahm sich eine reguläre Speise mit Salat um 7,20. Die gleiche hätte Herr A mit Reis, aber ohne Salat, um 5,90 Euro bekommen. Die Kellnerin servierte Herrn A die Speise und merkte, dass die Fleischspeise mit Salat ohne Reis wäre. Die Kellnerin sprach Herrn A an, dass sie jetzt 1,50 nachkassieren müsse, weil sie die Beilage verwechselt hätte. Herr A erwiderte, dass er wie immer die reguläre Speise mit Salat bestellt hätte und nicht die billigere ohne Salat, aber mit Reis und Herr A wollte gar nichts zahlen. Die Kellnerin herrschte Herr A an, dass sie das jetzt von ihrem eigenen Geld aufzahlen müsste, aber das ließe Herrn A unbeeindruckt.

Hätte Herr A das Versehen der Kellnerin begleichen sollen oder muss er das nicht, wenn er keinen Reis bestellt hätte? Hatte die Kellnerin das Recht, den Aufpreis einzufordern oder muss sie eigene Patzer aus dem eigenen Verdienst ausgleichen?

» celles » Beiträge: 8677 » Talkpoints: 4,08 » Auszeichnung für 8000 Beiträge



Wenn A dieses Gericht, welches er erhalten hat, nicht bestellt hat, dann hat er auf jeden Fall das Recht sich zu beschweren und er muss meiner Meinung nach auch nicht den Zusatzbetrag zahlen. Ich hatte einmal den Fall, dass eine Kellnerin mir eine Kartoffelsuppe gebracht hat, die ich nicht bestellt habe, nur weil Freunde sich Kartoffelsuppe bestellt haben. Als ich mich beschwert habe, dass ich keine Kartoffelsuppe möchte und sie nicht bestellt habe, ist die Kellnerin abgezogen. Auf der Rechnung dann die böse Überraschung.

Sie hat mir die Kartoffelsuppe berechnet, dann wurde ich aber lauter und habe nach dem Geschäftsführer gerufen. Der hat mir dann recht gegeben und ich musste nicht zahlen. Die Bedienung hat dann auch noch rumgejammert, dass sie dann den Betrag aus eigener Tasche übernehmen müsste und ob ich kein Mitleid habe. Da bin ich aber recht skrupellos und ich habe mein Essen gezahlt und bin dann gegangen. Die Kartoffelsuppe habe ich jedoch nicht gezahlt. Also muss Herr A nun den Patzer meines Erachtens nicht zahlen und die Kellnerin muss für ihren Fehler gerade stehen.

» Wibbeldribbel » Beiträge: 12595 » Talkpoints: 13,30 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Blöd gelaufen. Ich denke, dass der Herr nicht den Aufpreis zahlen muss, weil er diese Leistung ja nicht bestellt hat und normalerweise auch ein neues Gericht hätte nehmen können. In so einem Fall würde ich mit dem Geschäftsführer sprechen, weil ich es auch nicht fair finde, dass die Frau das dann zahlen muss. Immerhin sind Fehler menschlich und das kann schon mal passieren. Der Aufpreis ist auf jeden Fall nicht in Ordnung und das hätte man so auch nicht zahlen müssen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Ich hätte den Reis sicherlich nicht bezahlt, weil ich Reis so wie so nicht sonderlich mag. Bei einer anderen Beilage hätte ich vielleicht mit mir reden lassen, wenn sie freundlich gefragt hätte. Ansonsten sehe ich es so, dass die Musik auch der bezahlt, der sie bestellt hat. Man hätte ja auch ganz krass ein reisfreies Essen verlangen können, wie man es bestellt hat. Das wäre im Endeffekt teurer gekommen für das Lokal.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich habe zwar nicht so ganz verstanden, was wie auf den Tellern gewesen ist bzw. wäre, aber einen Reis, der nicht bestellt war, aber doch auf dem Teller war, würde ich auch auf gar keinen Fall bezahlen. Im Gegenteil. Ich finde es recht dreist und schon an Frechheit grenzend, wenn die Kellnerin auf einen Aufpreis besteht! Normalerweise ist es ihr Missgeschick und sie müsste sich sogar noch entschuldigen. Schließlich hat er etwas bekommen, was er so gar nicht wollte. Der Gast sollte auch hier wieder einmal König sein und auch bleiben. Insofern hätte sie zurück stecken müssen und sich den eigenen Fehler eingestehen und nicht so ein Theater machen.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ich verstehe auch nicht so ganz, was Herr A bestellt hat, was er bekommen hat und was die Änderung sein soll. Aber selbstverständlich muss er nur das bezahlen, was er bestellt hat und er auch so etwas in der Art bekommt. Die Kellnerin hat kein Recht, ihn anzuherrschen. Notfalls würde ich mich beim Geschäftsführer beschweren.

Herr A sollte aber darauf hinweisen, dass er etwas anderes bestellt hat. Dann hat die Kellnerin die Chance, das umzutauschen. Ich glaube nicht, dass man die Bezahlung verweigern kann, wenn man ein Mineralwasser bestellt hat, dann aber ein Steak bekommt und dieses auch verzehrt. Aber wie gesagt, ich verstehe aus deinem Text den Sachverhalt nicht.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Normalerweise ist es so, dass man kein Essen bezahlen muss, welches man nicht bestellt hat. Auch wenn es sich hierbei um einen geringen Betrag handelt, so würde ich den Reis nicht bezahlen wollen, wenn ich ihn nicht bestellt hätte und ihn auch nicht essen wollen würde. So würde ich dann im Notfall den Geschäftsführer holen lassen, damit er diese Situation aufklärt.

Wenn es sich jedoch wirklich nur um eine kleine Portion Reis handeln würde, für die ich keine zwei Euro bezahlen müsste, dann würde ich den Reis wohl einfach essen und das Geld dafür auch bezahlen. Immerhin mag ich Reis wirklich sehr gerne und wenn ich ohnehin großen Hunger hätte, dann wäre mir dieses Missgeschick wohl ziemlich egal. Immerhin finde ich den Aufpreis nun auch nicht so hoch und von daher wäre das eigentlich auch gar kein Problem. Ich hätte nämlich keine große Lust, ein Theater wegen etwas zu machen, wenn ich den Reis auch einfach essen kann.

Anders wäre es, wenn es sich um eine Beilage handeln würde, die mir überhaupt nicht schmecken würde. In so einem Fall würde ich es natürlich nicht einsehen, die Beilage auch noch bezahlen zu müssen. Da wäre es mir auch egal, wenn die Bedienung den Betrag aus eigener Tasche zahlen müsste. Immerhin wäre es ja auch ihr Fehler und ich würde nichts bezahlen, was ich nicht gegessen hätte.

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» Prinzessin_90 » Beiträge: 35273 » Talkpoints: -0,01 » Auszeichnung für 35000 Beiträge



So ganz durchschaue ich den Text auch nicht, aber es klingt einfach danach, als ob er etwas bekommen hat, was er nicht bestellt hat. Es mag sein, dass es sich hier nur um die Beilage handelt, aber es ist nicht das, was er wollte. Jetzt noch einen Aufschlag zu verlangen ist schon sehr dreist. Wenn das Personal einen Fehler gemacht hat, dann ist das ihre Sache und nicht die des Kunden. Man kann so etwas nett und höflich ansprechen, aber das war wohl nicht der Fall. Hier wäre ich als Kunde ebenfalls mehr als unzufrieden und würde auch nicht den Aufpreis zahlen wollen.

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» Zohan » Beiträge: 4398 » Talkpoints: 16,33 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Also ich hätte an seiner Stelle auch nicht bezahlt, da der Fehler ja offensichtlich nicht an ihm, sondern an der Kellnerin liegt. Ich hätte auch nicht aus Mitleid trotzdem das Essen bezahlt, damit die Kellnerin das nicht aus eigener Tasche bezahlen muss. Ich hätte sie für ihren Fehler bezahlen lassen, in der Hoffnung, dass sie daraus lernt und beim nächsten Mal aufmerksamer ist. Hätte es hierbei Probleme gegeben, hätte ich auch nach dem Geschäftsführer verlangt und das mit dem geklärt.

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Es gibt zwei Dinge: Fleischspeise mit Salat um 7,20 und Fleischspeise mit Reis um 5,90 (ohne Salat). Ich habe mir die Fleischspeise mit Salat bestellt, wo KEIN Reis dabei ist und den Salat muss man sich selber am Buffet mixen. Wie dann die Kellnerin meinen Salat sah, wusste sie, dass sie Stuss gebaut hatte und wollte die Differenz kassieren. Ich wollte aber keinen Reis, weil der bei ihnen so trocken ist und ich auch keinen bestellt habe und den auch nicht bezahlen, aber sie meinte, dass wäre halt dumm gelaufen, wofür ich aber nichts kann.

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