Sollte man Haupteinkommen und 450€ Job gemeinsam versteuern?

vom 27.09.2013, 14:20 Uhr

Ich habe mal ein paar allgemeine Fragen zur Steuererklärung. Und zwar habe ich eine feste Anstellung als medizinische Fachangestellte, jetzt habe ich noch eine geringfügige Stelle angenommen mit einem Verdienst bis 450€ (wird nach Stunden bezahlt).

Meine Frage ist jetzt, muss ich den 450 Euro Job jetzt auch bei der Einkommenssteuererklärung angeben, im Internet teilen sich die Meinungen, oder sollte man es besser lassen da man sonst nachzahlen muss, obwohl man ja eigentlich keine Abgaben zahlt. Die Frage kommt nämlich auch auf da ich 33km bis zum Arbeitsort fahren muss, und sich die km ja doch ganz gut absetzen lassen. Wie handhabt ihr das denn?

» laraluca » Beiträge: 1068 » Talkpoints: 9,76 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich kenne zwei Varianten zu deinem Sachverhalt. Die meist gewählte ist, dass dein Hauptberuf mit der Steuerklasse 1 verrechnet wird. Dein Nebenjob wird dann auf der Steuerklasse 6 abgesetzt, somit fallen Abgaben an. Diese sind enorm hoch, aber du kannst dann die Werbungskosten auch für den Nebenjob absetzen und kannst Steuern zurück erlangen.

Die zweite Möglichkeit ist, dass der Arbeitgeber des Minijobs/Nebenjobs dir anbietet, dass du bei ihm pauschal versteuert wirst. Das heißt eine Pauschale von 2 % wird fällig, diese werden in der Regel von deinem Lohn abgezogen. Somit brauchst du den Nebenjob nicht mehr in der Steuererklärung angeben. Du erhältst aber auch keine Möglichkeit deine Werbungskosten abzusetzen.

Du musst nun den Arbeitgeber fragen, ob er auch die Pauschalversteuerung anbietet und wenn, musst du dir errechnen, welche Variante für dich erwähnenswerter ist und bei dem mehr Geld herausspringt. Wenn der Nebenjob aber 33 Kilometer entfernt ist, würde ich diesen Nebenjob auf der Steuerkarte 6 ausführen. Ich würde jetzt spontan aus dem Gefühl heraus sagen, dass dies wirkungsvoller ist.

Als guten Überblick empfehle ich diese Seite. Sie ist sehr kurz, detailliert und aufschlussreich beschrieben. Hast du denn den Nebenjob schon aufgenommen? Wenn dies der Fall sein sollte, kann dies zu eine Problem führen, da ein Wechsel in die andere Vorgehensweise wohl nicht vom Arbeitgeber akzeptiert wird.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Wenn du die Stelle schon hast, kannst du jetzt nicht mehr entscheiden, ob es ein Minijob ist oder ob es auf dein normales Einkommen dazugerechnet wird. Das Erstere ist günstiger, weil der Arbeitgeber alle Sozialabgaben abführt und der Job nur mit 2 % besteuert wird. Wenn es zum normalen Einkommen dazugezählt wird, hast du Lohnsteuerklasse 6, was sich trotz Werbungskosten nicht lohnt.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



@anlupa: Ich finde, dass dies Ansichtssache ist, dass das Erste, quasi die Pauschalversteuerung, günstiger ist. Dazu wähle ich jetzt folgendes Beispiel. Die Werte sind fiktiv ausgedacht und dienen nur der besseren Anschauung. Herr A arbeitet in einer Firma für 400 Euro brutto. Dies stellt ein Nebenjob neben seinem Hauptberuf als Erzieher dar. In seinem Hauptberuf bekommt er 1700 Brutto ausgezahlt. Sein Nebenjob ist zum Vergleich auch 35 Kilometer entfernt. Pro Strecke wird ein Benzinverbrauch von circa 5 Euro. Der Minijob wird pro Stunde mit 8 Euro vergütet. 50 Monatsstunden müssen bearbeitet werden. Der Arbeitgeber hat 8-9 Tage im Monat dafür ausgehandelt, an denen er Herr A für seinen Betrieb benötigt. Somit betragen die Benzinkosten 90 Euro.

Nun kann er die Pauschalversteuerung anwenden. An seinen Hauptberuf ändert dies nicht. Es fallen die normalen Abgaben wie Lohnsteuer und Sozialabgaben an. Für den Minijob wird nun nur ein Betrag von 8 Euro fällig. Der Arbeitgeber muss zudem den pauschalen Rentenbetrag von 15 Prozent abführen. Zuzüglich kann dann Herr A noch den Rentenversicherungsbetrag auf 18,9 Prozent aufstocken. Somit ist er für 3,9 Prozent selbst verantwortlich und verzichtet auf dieses Geld, welches aber für seine spätere Rente relevant ist. Es wird etwa 15,60 Euro vom Lohn abgezogen.

Somit komme ich auf eine Auszahlung von 392 Euro ohne eigene Beteiligung auf die Rentenversicherungsbeiträge. Dagegen mit Aufstockung bekommt der Arbeitnehmer Herr A nur einen Betrag von 376,40 Euro bezahlt. Weiter gerechnet müssen die Benzinkosten noch abgerechnet werden.

Ohne Aufstockung sind es 302 Euro, die Herr A zuzüglich seines Einkommens aus seinem Hauptberuf hat. Mit Aufstockunghat Herr A nur noch 286,40 Euro.

Wenn Herr A es über eine Lohnsteuerkarte abführt, dann kann er seine Abgaben via eines Minijob Rechners. 350 Euro habe ich durch einen solchen Rechner berechnet. Es fallen etwa Steuern von 41 Euro an. Dann zieht man noch die Fahrtkosten ab und ist bei 260 Euro. Wenn man dann nicht so hoch insgesamt verdient und sehr viele Werbungskosten hat, kann man dann etwas wieder von der Steuererklärung wiederholen.

Anhand des Beispiels sieht man, dass lediglich nur 26,40 als Unterschied ist, die man verzichtet. Wenn nun aber der Arbeitgeber eine Pauschalversteuerung gar nicht anbietet, dann braucht man da gar nicht drüber reden.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Der erste Nebenjob bis 450 Euro kann vom Arbeitgeber pauschal mit 2 Prozent versteuert werden. Ansonsten gibt es Lohnsteuerklasse VI, was eigentlich den höchsten Steuersatz aber auch nochmals den Werbungskostenpauschbetrag von 1.000 Euro bedeutet und im Nebenjob fährt man normalerweise keine 220 Tage im Jahr zur Arbeit. Auch im ersten Arbeitsverhältnis werden schon 1.000 Euro Werbungskosten abgezogen und daher würde es selber nochmals nachrechnen, zumal uns diese Werte hier fehlen. Ohne den konkrete Fall zu sehen, kann man hier keine richtige Aussage treffen.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von ten points am 03.05.2014, 19:06, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^