Wahllokal früher schließen, weil alle Wähler da waren?
Nehmen wir mal an, dass ein Ort sehr wahlfreudig ist und alle wahlberechtigten Einwohner bereits am frühen Nachmittag da waren. Immerhin wird das ja in Listen abgehackt. Darf das Wohllokal dann auch früher schließen? Immerhin ist es ja nicht möglich, dass dann noch Wähler kommen und wäre unsinnige Zeit, die man dort noch absitzt. Oder muss das Wahllokal dann wirklich bis 18 Uhr geöffnet haben, obwohl eben klar ist, dass niemand mehr kommen wird?
Ich weiß nicht, ob man für diesen Fall überhaupt eine Regelung vorgesehen hat, denn passieren dürfte das ja eigentlich nie. Es ist aber glaube ich so, dass auch Wähler, die eigentlich nicht für dieses Wahllokal vorgesehen waren, dort wählen können, wenn ihnen das irgendwie besser passt, sofern sie vorher einen Wahlschein beantragt haben. Sowas steht zumindest immer auf den Wahlbenachrichtigungen und man müsste dann, genauso, wie man per Briefwahl wählen will, den Antrag auf der Rückseite ausfüllen. Ein Alternativ-Wahllokal muss man aber nicht angeben, sodass wohl nicht vorher bekannt ist, wo derjenige hingehen möchte. Hätte ein Wahllokal also schon zu, würden man einem solchen Wähler ja möglicherweise die Tür versperren und er müsste schauen, wo noch offen ist.
Stimmenauszählung ist soweit ich weiß auch erst ab 18 Uhr erlaubt, sodass die Wahlhelfer ohnehin so lange warten müssen. Früher Feierabend machen wäre also sowieso nicht drin.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man das darf. Abgesehen davon wird der Fall nicht vorkommen, denn es gibt immer Nichtwähler. Man weiß ja nicht, ob die vielleicht doch noch kurz von sechs Uhr kommen. Außerdem werden die Briefwähler ja nicht abgehakt. Auch als Briefwähler kann man dann doch noch persönlich wählen gehen.
Nein, die Wahllokale werden nicht vor 18 Uhr geschlossen. Es besteht theoretisch immer die Möglichkeit, dass auch nicht in den Listen aufgeführte Wähler im Wahllokal auftauchen und ihre Wahl durchführen möchten. Einen wirklichen Sinn macht es auch nicht, da erst um 18 Uhr mit der Auszählung der Stimmen begonnen werden darf. Also sind die Wahlhelfer auch verpflichtet, bis zur Auszählung anwesend zu sein.
Punktedieb hat geschrieben:und wäre unsinnige Zeit, die man dort noch absitzt.
Nachdem aber die Auszählung nicht vor 18 Uhr beginnen darf, ist dies eben doch keine unsinnige Zeit und man sorgt mit der Anwesenheit dafür, dass die Wahl im Sinne des Gesetzes durchgeführt werden kann! Und so eine Wahl ist letztlich nur die Folge von vorgeschriebenen Prozess-Schritten - nur wenn hier überall die gleichen Prozesse befolgt werden (dafür sind sie aufgeschrieben) kann davon gesprochen werden, dass die Wahl auch überall gleich verläuft. Ausnahmen einzuführen wäre - betrachtet man die große Zahl an Wahllokalen und Wählern - der Beginn dessen, was unter Chaos zu verstehen ist. Ähnlich wie z.B. mit den Vorschriften zum Wahlalter. Wer erst am Montag 18 wird, kann am vorausgegangenen Sonntag nicht wählen. Auch wenn die eine Stimme selbst das Ergebnis sicher nicht verändert hätte.
derpunkt hat geschrieben:betrachtet man die große Zahl an Wahllokalen und Wählern - der Beginn dessen, was unter Chaos zu verstehen ist.
Warum eigentlich? Würde die Welt denn dann untergehen, wenn ein Wahllokal schon vor 18 Uhr ausgezählt hat oder noch schlimmer, diese Zahlen dann schon meldet?
Und bevor jetzt einer kommt und meint, da die Wahl bis 18 Uhr läuft, kann man diese dann ja beeinflussen. Da frage ich mich doch wie man zum Beispiel in Russland oder den USA überhaupt Wahlen durchführen kann. In den USA weiß der Westen ja schon zu Beginn der Präsidentenwahl, wer im Osten gewonnen hat. Sicher es sind die Gegebenheiten der Länder, ihre schiere Größe, die es nicht möglich macht gleichzeitig zu wählen, aber auch dort könnte man die Ergebnisse ja zurückhalten. Das macht man aber nicht und irgendwie kommen die auch zu ihrem Präsidenten ohne, dass das totale Chaos ausbricht.
Klar muss man das jetzt nicht in Deutschland genauso machen, da hier ja problemlos zeitgleich gewählt werden kann, aber auch hier würde sicherlich nicht gleich ein Chaos ausbrechen. Zumal es ja auch praktikable Lösungen geben würde ohne das man das Wahlprozedere stört. So kann man ja die versiegelte Wahlurne einfach in ein Wahllokal bringen, wo mit Sicherheit noch bis 18 Uhr gewählt wird und dann werden die Stimmen eben dort mitgezählt. Genauso wie man in dem Wahllokal auch einfach seperat die zweite Urne auszählen könnte.
Natürlich setzt das vorraus, dass es überhaupt solche Fälle gibt, dass irgendwo schon zeitig alle Wahlberechtigten gewählt haben. Dass jemand, der nicht auf der Liste steht plötzlich einfach so vorbeikommt, dürfte eher die Ausnahme sein, dazu muss man ja erstmal die Wahllokale kennen.
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