Wahlhelfer: Freiwillig oder nicht?
Normalerweise heißt es ja, dass Wahlhelfer ein ehrenamtlicher Job ist. Man erhält mitunter, aber nicht immer, eine Aufwandsentschädigung, in diesem Fall oft "Erfrischungsgeld" genannt. Ich persönlich habe bisher nur Fälle mitbekommen, bei denen dieses bei knapp 20 Euro Maximum lag, wobei ich online auch schon staunend gelesen habe, dass einige Personen wohl schon einmal als Wahlhelfer ganze 40 oder 50 Euro "Erfrischungsgeld" für den einen Tag bekommen haben. Das ist schon eine ganze Menge, finde ich.
Aber wie dem auch sei, immer wieder liest man von Ehrenamtlichkeit. Das würde doch bedeuten, dass man diesen Beruf freiwillig macht. Nun gab es aber auch Fälle, bei denen Leute zum Wahlhelfer berufen wurden. Es wurde im Anschreiben deutlich betont, dass sie verpflichtet zu dieser Tätigkeiten seien, und dass laut diversen Verordnungen und Gesetzen die Absage nur bei berechtigten Gründen, die schriftlich einzureichen wären, erlaubt sei. Was passieren würde, wenn man trotzdem einfach fehlt, weiß ich nicht. Ob das tatsächlich strafbar ist?
Was ich mich aber vor allen Dingen frage, ist: Wenn die Wahlhelfer-Tätigkeit angeblich ehrenamtlich ist, wieso kann sie dann verpflichtend sein und das Fehlen möglicherweise sogar strafbar sein? Ein Ehrenamt nimmt man ja freiwillig an, und die Einberufung unter Zwang ohne Möglichkeit, ohne extreme Gründe abzusagen, klingt mir nach allem Anderen, nur nicht nach wirklicher Freiwilligkeit.
Übrigens bekommen diese Leute nicht einmal eindeutig ein Erfrischungsgeld. Teilweise erhält dies nämlich nur der Wahlvorsteher. Die anderen Helfer opfern möglicherweise unentlohnt wegen dieser Berufung ihren gesamten Sonntag und haben da gar nichts von. Dass man Wahlhelfer dringend benötigt, kann ich ja einsehen. Aber ich finde es seltsam, von Ehrenamtlichkeit und Freiwilligkeit zu sprechen, wenn in der Realität doch ein Zwang dahinter steckt.
Ein Wahlhelfer wird immer freiwillig gesucht. Wenn dieser als Wahlhelfer eine Zusage bekommen hat, dann ist das natürlich verpflichtend und er darf nicht einfach sagen, er will es dann nicht mehr machen. Kein Bürger bekommt einen Wahlhelferjob aufgezwungen, es werden immer freiwillige sein, das ist der erste Unterschied, den ich Dir mitteilen kann. Sobald Du als Wahlhelfer eingetragen bist, musst Du an der Veranstaltung teilnehmen.
Ich habe noch nicht einmal davon gehört, dass jemand dazu berufen wurde, tut mir leid. Woher hast Du denn diese Aussage? Das würde mich echt interessieren! Ich kann mir nur vorstellen, dass diese Leute ein Schreiben bekommen haben, weil sie sich dazu angemeldet haben. Und in diesem Schreiben wird dann natürlich eine Absage nicht geduldet. Bei uns in Hamburg bekommst Du normalerweise 30 Euro pro Tag als Wahlhelfer. Da bei uns in der Stadt viele Wahlhelfer noch fehlten, wurde dieser Betrag zwischenzeitlich auf 100 Euro aufgestockt. Wer berufstätig ist und sich freiwillig gemeldet hat, der muss in der Zeit Urlaub nehmen, der nicht bezahlt wird.
Mein Partner wurde letzten Sonntag berufen. Ziemlich spontan, und dann durfte er dort zehn Stunden absitzen, ohne dafür auch nur eine geringe Entschädigung zu erhalten. Zu allem Überfluss an einem Tag, an dem wir eigentlich genug vor hatten, und letztendlich kamen auch die Briefwahl-Unterlagen nicht rechtzeitig an, sodass er selbst nicht einmal wählen konnte. Klar stelle ich mir nun die Frage, was das noch mit einem Ehrenamt zutun haben soll.
Angemeldet oder beworben hat er sich für den Posten garantiert nicht. Er wurde einberufen, vermutlich, weil die Zuständigen auf dem Amt ihn kennen, da er dort, allerdings als einer von vielen, eine Ausbildung macht. Ob er aber aushelfen möchte, wurde nicht gefragt.
Im Einberufungsbrief, den er mir mal gegeben hat, damit ich detaillierter darüber schreiben kann, steht, dass er einberufen worden sei, und dass er die Empfangsbestätigung für dieses Schreiben unverzüglich zurücksenden solle. Ebenso müsse eine Absage, nur zulässig aus "wichtigen Gründen" laut irgendeines Paragraphen im Bundesgesetz, sofort schriftlich erfolgen.
Besonders seltsam finde ich den Satz, der auch aus einem Gesetzestext stammt: "Zur Übernahme dieses Ehrenamtes ist jeder Wahlberechtigte verpflichtet." Das verstehe ich nun gar nicht mehr, denn ich dachte immer, ein Ehrenamt ist freiwillig, kann also keine Verpflichtung gegen den Willen der Person sein. Aber da scheine ich mich wohl geirrt zu haben.
Ich habe es eben nachgelesen. Man kann wirklich dazu verpflichtet werden. Allerdings wird man wohl erst auf diese Pflicht pochen, wenn man nicht genug freiwillige Wahlhelfer findet. Aber dieses Erfrischungsgeld gilt für alle Wahlhelfer, egal welche Position sie dabei haben. Der Mindestbetrag liegt da bei 21 Euro und darf von der Kommune auch aufgestockt werden, so dass eben Beträge von 40 Euro und mehr für diesen Tag möglich sind. Übrigens werden auch Fahrtkosten und sogar Kosten für Übernachtungen gezahlt, wenn man weiter weg eingesetzt wird.
Was dann passiert, wenn man nicht im Wohllokal erscheint, ist mir nicht bekannt. Aber es liegt dann sicherlich auch an den Gründen, warum man nicht erschienen ist. Immerhin gibt es auch Leute, die über Nacht erkranken und daher kein Wahlhelfer sein können.
Ich sehe es nicht als Widerspruch, dass man zu diesem Ehrenamt verpflichtet werden kann, weil man es einfach nicht mit anderen Ehrenämtern vergleichen kann, von Schöffen mal angesehen. Wenn ich niemanden finde, der Flötenunterricht im Musikverein anbietet oder den Fußballverein trainiert muss ich den interessierten Eltern eben sagen, dass das dieses Jahr nicht statt findet und sie können dann schauen, ob sie ihre Kinder bei der Musikschule oder beim Fußballverein im Nachbarort anmelden oder ob die Kinder sich ein anderes Hobby suchen wollen.
Wenn ich nicht genug Wahlhelfer habe kann ich aber nicht einfach sagen "dann wählen wir dieses Jahr halt nicht". Wahllokale zusammen legen um so Personal zu sparen wäre an manchen Orten vielleicht schon eine Option, aber für Leute, die nicht mobil oder schlecht zu Fuß sind oft nicht zumutbar. Aus diesen Gründen muss es also die Möglichkeit geben Leute zu verpflichten, wenn man nicht genug Freiwillige findet. Und es ist ja schon so, dass man schaut, dass man genug Freiwillige hat und niemanden verpflichten muss. Bei der vorletzten Wahl gab es bei uns in der Zeitung extra einen Aufruf, weil man Zwangsverpflichtungen eben verhindern wollte.
Zu einem Ehrenamt kann man auch verpflichtet werden. Meine Freundin wird regelmäßig verpflichtet, als Wahlhelferin tätig zu sein, weil sie in der Gemeinde arbeitet und sich nicht genügend Freiwillige melden. Es ist eine staatsbürgerliche Pflicht, genauso wie das Schöffenamt, dem man sich ohne ausreichende Gründe nicht entziehen darf. Meine Freundin bekommt als Entschädigung die Zeit als Arbeitszeit gutgeschrieben.
Bei uns im Umkreis scheint es so zu sein, dass Beamte oder auch Mitarbeiter im öffentlichen Dienst meist mit leichtem Druck von Vorgesetzten in das Ehrenamt des Wahlhelfers genötigt werden. Zumindest habe ich das so augenrollend von Bekannten erzählt bekommen, die sich dort schon mehrmals einbringen durften.
Ich finde allerdings auch, es liegt auf der Hand, dass man Leute in dieses Ehrenamt zwangsberufen muss, denn wer schlägt sich schon gern für einen Appel und ein Ei seinen freien Sonntag um die Ohren?
Punktedieb hat geschrieben:Aber dieses Erfrischungsgeld gilt für alle Wahlhelfer, egal welche Position sie dabei haben. Der Mindestbetrag liegt da bei 21 Euro und darf von der Kommune auch aufgestockt werden, so dass eben Beträge von 40 Euro und mehr für diesen Tag möglich sind. Übrigens werden auch Fahrtkosten und sogar Kosten für Übernachtungen gezahlt, wenn man weiter weg eingesetzt wird.
Davon wusste ich bisher nichts. Kannst Du mir sagen, wo man das sicher nachlesen kann? Denn im Falle meines Partners gab es tatsächlich keinerlei Entschädigung, weder Erfrischungsgeld, noch eine Fahrtkosten-Erstattung. Wobei die Fahrtkosten nicht so schlimm waren, nur dass kein Erfrischungsgeld ausgezahlt wurde, irritiert mich hier schon etwas, denn 21 Euro sind für einen Azubi keine Peanuts.
Bellikowski hat geschrieben:Ich finde allerdings auch, es liegt auf der Hand, dass man Leute in dieses Ehrenamt zwangsberufen muss, denn wer schlägt sich schon gern für einen Appel und ein Ei seinen freien Sonntag um die Ohren?
Es gibt sicherlich Leute, die sich am Wochenende langweilen. Davon sind mir schon einige begegnet, die dann immer geklagt haben, sie wüssten nichts mit sich anzufangen, wenn sie an einem Tag frei haben. Da wäre es doch nicht schlecht, Wahlhelfer zu werden, wenn es einem so geht. Einerseits erfüllt man eine wichtige Aufgabe, andererseits hat man dann etwas in der freien Zeit zu tun. Außerdem verdient man noch eine Kleinigkeit dazu. Meines Erachtens ist das also besser, als gelangweilt vor der Glotze zu hocken, wenn man so schon keine richtigen Hobbies hat.
Abgesehen davon wäre das vielleicht auch eine Möglichkeit für Arbeitslose. So makaber das klingt: Bei dem Erfrischungsgeld käme doch mehr heraus, als bei den üblichen 1-Euro-Jobs. 21 Euro sind, gerade, wenn man sonst nicht viel hat, doch eine gute Summe Geld. Das Problem, sich von täglich 8 Stunden Arbeit am Sonntag erholen zu müssen, besteht auch nicht so sehr bei einem Arbeitslosen, im Vergleich zu einem in Vollzeit Berufstätigen.
In Deutschland gibt es derzeit 6,8 Prozent Arbeitslose. Da müsste man doch genügend Wahlhelfer finden können. Oder gibt es etwa Probleme, wenn man sich als Arbeitslosengeld-Empfänger zu der ehrenamtlichen Tätigkeit als Wahlhelfer verpflichtet und dafür etwas Geld erhält? Jeglicher Verdienst muss ja dem Amt gemeldet werden. Gäbe es da eine amtliche Hürde, wäre das schon etwas unpraktisch.
Gefunden habe ich es hier und die Seite scheint mir doch recht seriös zu sein. Wobei ich auch von meiner Mutter erfahren habe, dass man wohl in Thüringen nur 15 Euro zahlt. Aber so wie ich den Text verstehe, ist das eine bundeseinheitliche Regelung, was die Bezahlung angeht. Ich kann mir aber vorstellen, dass viele Wahlhelfer gar nicht wissen, dass ihnen da eine Entschädigung zusteht.
Ich kann nur berichten, wie ich es von unserem Ort kenne. Also hier werden die Wahlhelfer auch jeden Fall freiwillig gesucht. Meine Großvater hat das lange Zeit gemacht, und wurde auch dieses Jahr wieder gefragt, und hat "nein" gesagt, dass haben die auch sofort respektiert, und sich jemanden anders gesucht. Bei uns werden vor allem die Menschen bevorzugt, die sich sonst schon engagieren und ehrenamtlich arbeiten. Denen sagt man dann wohl zu, dass sie vertrauenswürdig sind. Und in den allermeisten Fällen ist das auch so, mir ist noch kein negativer Fall bewusst geworden, weil die auch sehr genau ausgesucht sind, und den Job schon über Jahre hinweg machen.
Ich weißt jetzt allerdings nicht was die bei uns bekommen, aber ich glaube nicht, dass sie Geld kriegen. Weil dann passt der Begriff ehrenamtlich nicht mehr dazu, weil sie ja bezahlt werden. Bei uns bekommen sie aber immer Kuchen und Getränke, was ich auch absolut in Ordnung finde. Denn sie opfern schließlich ihren gesamten Sonntag und sitzen da rum.
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