Vertragskündigung per email rechtskräftig und wirksam?
A hat eine Versicherung gekündigt. Das hat A per mail gemacht. Ich habe A gesagt, dass sie lieber per Einschreiben kündigen soll. Aber A meinte, dass sie schon oft gehört hat, dass man Verträge auch per mail kündigen kann. Ich kann mir das aber nicht vorstellen.
Welche Art Verträge darf und kann man per mail kündigen und welche Art von Verträgen sollte man auf jeden Fall per Einschreiben kündigen? Ich habe selber mal gelesen, dass man ein Zeitungsabo per mail kündigen kann. Aber ist das auch rechtskräftig?
Normalerweise müssen Kündigungen immer unterschrieben erfolgen. Ich persönlich kündige auch meist per Email mit einer Frist von 14 Tagen, d. h. dass ich von dem Anbieter oder wo ich kündige entsprechend innerhalb von 14 Tagen eine Bestätigung haben möchte. Ich mache ein separates Schreiben fertig, dass ich unterschreibe, einscanne und dann weg maile. Ist zwar nicht ein wenig aufwendiger, aber bequemer. Bislang habe ich immer alle Dinge, die ich wollte auch kündigen können.
Wenn Person A natürlich sicher sein möchte, dass alles rechtens ist und auch anerkannt wird, dann würde ich per Einschreiben / Rückschein oder Einwurfeinschreiben kündigen. Somit hast du dann die Gewissheit, dass alles angekommen ist, wenn der Rückschein da ist.
Ich würde in jedem Fall - ob ich nun irgendwo anrufe, denen einen Brief schreibe oder eben nur eine Email - auf eine Bestätigung der Kündigung warten. Ohne eine Bestätigung würde ich mich in keinem Fall zurücklehnen. Aber ansonsten halte ich Email auch für einen guten Weg. Für ein Zeitungsabo auf jeden Fall. Eine Versicherung ist schon etwas anderes. Aber in den meisten Fällen heißt es, man solle schriftlich kündigen. Und schriftlich ist eine Email allemal. Wenn sie ein Problem damit haben, können sie ja Bescheid sagen. Sobald sie es akzeptieren, ist es rechtskräftig.
Die Wirksamkeit ist in dem meisten Fällen gegeben. Zumindest wenn man bei einer seriösen Firma kündigt. Rechtskräftig ist sie dennoch nicht. Zumindest nicht die normale E-Mail. Bei der DE Mail die inzwischen schon von vielen Anbietern angeboten wird ist das allerdings wieder etwas anderes. Hier besteht eine Rechtskräftige Kündigung. Dieses Verfahren ist speziell verschlüsselt und kann dadurch nicht so einfach manipuliert werden wie die gut alte Mail.
Das Problem ist es ja nicht, wenn die Firma das so annimmt, sondern wenn die Firma sich quer stellt. Mit einem Einschreiben ist man dann auf der sicheren Seite mit der E-Mail kann man ja nicht wirklich nachweisen, dass man das zu einem gewissen Zeitpunkt geschickt hat und das es auch angekommen ist, so eine Mail kann ja auch verloren gehen und dann gibt es keine Empfangsbestätigung. Rechtskräftig wird daher weiterhin das Einschreiben bleiben.
Eine Versicherungskündigung braucht auf jeden Fall eine Unterschrift. Ich würde wichtige Dinge wie Mieten, Arbeitsverträge und eben Versicherungen immer per Einschreiben kündigen und nie per Email, denn rechtlich gültig ist das nicht. Zeitungsabos oder eventuell auch Mitgliedschaften in Vereinen würde ich eventuell auch per Email kündigen, weil die Unternehmen das wahrscheinlich annehmen.
Mit einem Einschreiben ist man genauso wenig auf der sicheren Seite, wie bei einer Kündigung per normaler Briefpost oder E-Mail.
Mit einem Einschreiben kann man lediglich nachweisen, eine Sendung an den Empfänger gesendet zu haben, bzw. den Erhalt den Sendung. Was letztendlich in dem Einschreibebrief steht, kann man somit nicht beweisen. Es kann ja auch die Zahnarztrechnung im Umschlag gewesen sein.
Eine Kündigung per Mail ist allerdings auch nicht rechtswirksam, wird aber immer häufiger akzeptiert. Bei seriösen Unternehmen sollte das in aller Regel funktionieren, wenn nicht gesetzliche Vorgaben dagegen sprechen, wie es bei Banken und Versicherungen ab und zu noch der Fall ist. Im Zweifel rufe ich vorher aber bei der entsprechenden Firma an und erfrage dort, ob eine Kündigung per Mail akzeptiert wird.
Ich mache es auch so, wie von einigen hier angedeutet: Um Geld zu sparen und der Einfachheit halber kündige ich meist per E-Mail und bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung. Sobald ich die habe, ist es rechtlich gesehen irrelevant, dass ich "nur" per E-Mail gekündigt habe. Denn eine E-Mail genügt nicht der Schriftform im rechtlichen Sinne. § 126 BGB sagt zur Schriftform als gesetzlichem Formerfordernis, dass zu ihrer Einhaltung das Schriftstück ("die Urkunde") vom Aussteller eigenhändig mit seiner Namensunterschrift unterzeichnet werden muss. Die Willenserklärung muss also Text und Unterschrift beinhalten; eine Unterschrift ist bei einer E-Mail ja nicht vorhanden.
Nach § 127 BGB genügt jedoch zur Wahrung der schriftlichen Form die telekommunikative Übermittlung, also Telefax oder eben E-Mail (sofern nicht ein entgegenstehender anderer Wille anzunehmen ist). Mit anderen Worten: Wenn zum Beispiel die Versicherung die Kündigung so akzeptiert, steht der Kündigung in Form einer E-Mail gerade kein anderer Wille entgegen und die Kündigung ist damit wirksam.
Was Squeeky bezüglich des Einschreibens geschrieben hat, stimmt. Der Inhalt des Einschreibens lässt sich vom Absender nicht allein dadurch beweisen, dass er die Möglichkeit des Einschreibens genutzt hat; beweisen kann er auf diese Art nur, dass überhaupt etwas angekommen ist. Ein praktischer Tipp ist es deshalb, einfach einen Zeugen zu nehmen, der zunächst das fragliche Schriftstück (beispielsweise die Kündigung) liest, dann zusieht, wie man es in den Umschlag steckt und abschickt. Zweckmäßigerweise sollte dieser Zeuge dann noch einen kleinen Vermerk mit Datum anfertigen, in dem er festhält, was er beobachtet hat. So dürfte man in einem eventuellen Gerichtsverfahren eher auf der "sicheren Seite" sein.
"Rechtskräftig" ist es praktisch erst, wenn der Vertragspartner die Kündigung für dich beweisbar bestätigt hat. Dann spielt es keine Rolle, ob du nun per Einschreiben, per Mail oder aber auch nur mündlich am Telefon gekündigt hast. Daher kannst du natürlich über Mail deine Kündigung verschicken und eine schriftliche Bestätigung anfordern. Wenn hier die Gegenseite aber alles ignoriert, bleibt dir nichts anderes übrig, als schriftlich zu kündigen. Da genügt theoretisch ein Brief. Sicherer ist es aber als Einschreiben, weil du dann nachweisen kannst, etwas verschickt zu haben.
Natürlich geht da auch ein leerer Umschlag durch. Aber in so einem Fall würde die andere Seite diesen Vorfall dokumentieren müssen, um im Zweifel darlegen zu können, dass nur ein leerer Umschlag verschickt wurde. Hier muss man aber auch insofern mal bedenken, worum es eigentlich geht! Es wird nicht angenommen, dass der Verbraucher einen leeren Umschlag verschickt (passend zur Kündigungsfrist), daher werden Richter wohl immer eher zu Gunsten des Verbrauchers urteilen. Wobei das Beste ja immer der Fall ist, gar nicht von Dritten beurteilt werden zu müssen.
Emails haben den Vorteil, dass man genau sehen kann, wann die Mail abgeschickt wurde und wenn man eine Lesebestätigung anfordert weiß man auch, wann die Mail gelesen wurde. Außerdem sind sie weniger aufwendig als ein Brief. Ich persönlich verschicke wichtige Unterlagen aber lieber per Einschreiben. Ich finde das ist sicherer. Bei einem Einschreiben bekommt man ja auch die Bestätigung, wann der Brief angekommen ist und man weiß, wann der Brief gesendet wurde. Eine Kündigung per Email würde ich nicht machen und wenn das jemand macht, fände ich es besser, danach noch ein Einschreiben mit demselben Inhalt loszuschicken. Ich würde mich da lieber absichern. Es kann ja sein, dass das Unternehmen die Kündigung per Email nicht anerkennt und den Vertrag weiterlaufen lässt oder vielleicht sogar verlängert. In so einem Fall sitzt man dann zwangsläufig fest und kommt dann nicht mehr raus.
Ich hab das auch schonmal erlebt, dass manche Unternehmen gerne sagen, dass man eine Kündigung 3 Monate vorher einreichen soll, die sich dann aber gerne dumm stellen und alle bürokratischen Tricks anwenden, damit diese Frist nicht eingehalten werden kann und der Vertrag zwangsläufig verlängert wird. Mein Vater hatte mal eine Kündigung 4 Monate vor Ende des Vertrages losgeschickt und hatte danach wochenlang Stress mit dem Unternehmen, weil die aus irgendwelchen perfiden Gründen die Kündigung nicht akzeptieren wollten. Irgendwelche Kleinigkeiten haben denen immer nicht gepasst, sodass sie die Kündigung als ungültig erklären wollten. Innerhalb weniger Wochen war das aber geklärt, sodass noch rechtzeitig 3 Monate vor Ablauf des Vertrags alle Unterlagen eingereicht und akzeptiert waren und der Vertrag seitens des Unternehmens nicht mehr verlängert werden konnte.
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