Hundejagd in der Wohnung ein zu akzeptierendes Spiel?

vom 21.09.2013, 08:28 Uhr

Die Untermieter über der Eigentumswohnung von Herrn A leben dort seit 11 Monaten und haben einen kurzfüßigen Bullen und eine andere Promenadenmischung mit langen Beinen. Von 7 Uhr in der Früh bis 1 Uhr in der Nacht veranstalten die 15jährigen Kinder der Untermieterin eine Hundejagd in der Wohnung. Dabei rutscht der Bulle oft am Laminat aus, Möbel werden quietschend verrückt und auch schlägt dabei der Hund womit auch immer gegen die Metallrohre der Zentralheizung. Auch Weinen und Hundegebell ist zwischendurch zu hören.

Die Untermieterin Frau Z, weigert sich aus Kostengründen, einen Teppichboden auf den Laminat machen zu lassen auch weil sie angeblich eine Stauballergie hätte. Ironischerweise hat Frau Z auch ihre Türklingel deaktiviert, weil sie geräuschempfindlich ist, was bei diesen Zuständen mit den Hunden für Herrn A nicht nachvollziehbar ist.

Hat sich Herr A mit einer täglichen Hundejagd in der untervermieteten Wohnung abzufinden oder ist diese nicht als gängige Aktivität in einer Wohnung anzusehen? Kann Herr A über den Vermieter Maßnahmen ergreifen, dass die Hunde nicht aufzuhetzen sind oder können die Kinder mit diesen machen, was sie wollen?

» celles » Beiträge: 8677 » Talkpoints: 4,08 » Auszeichnung für 8000 Beiträge



Hat sich Herr A mit einer täglichen Hundejagd in der untervermieteten Wohnung abzufinden oder ist diese nicht als gängige Aktivität in einer Wohnung anzusehen? Kann Herr A über den Vermieter Maßnahmen ergreifen, dass die Hunde nicht aufzuhetzen sind oder können die Kinder mit diesen machen, was sie wollen?

Nein, Herr A muss sich mit der täglichen Hundejagd, die ja sehr lange geht, nicht abfinden. Er kann sich deswegen zunächst mit dem Untermieter einigen, da dies aber nicht möglich ist, würde ich mich wohl mal beim Vermieter melden. Er kann doch bestimmt einen gut gemeinten Rat abgeben oder in die Situation eingreifen. Auf Dauer ist dies für Herrn A nicht zumutbar.

Die Hundejagd findet von 7 Uhr frühs bis 1 Uhr in der Nacht statt. Dort kann man bestimmt etwas machen, zumindest was die Ruhezeiten angeht. Diese sind meist im Mietvertrag beschrieben, und wenn jemand sich daran nicht hält, kann der Vermieter auch abmahnen. Ich glaube, dann wird es sich die Dame mit ihren Kindern und Hunden anders überlegen. Am Tag muss Herr A es aber bestimmt ertragen, man wird es nicht ganz vermeiden können.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ab 22 Uhr darf sicherlich keine Hundejagd mehr stattfinden, weil Nachtruhe ist. Ansonsten würde ich einfach noch mal mit dem Mieter sprechen und vielleicht eine gemeinsame Lösung finden. Wenn dies nicht klappt kann man ja auch mit dem Vermieter sprechen und ihm mal anraten da mit seinem Mieter eine Lösung zu finden.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Ab 22 Uhr darf sicherlich keine Hundejagd mehr stattfinden, weil Nachtruhe ist. Ansonsten würde ich einfach noch mal mit dem Mieter sprechen und vielleicht eine gemeinsame Lösung finden. Wenn dies nicht klappt kann man ja auch mit dem Vermieter sprechen und ihm mal anraten da mit seinem Mieter eine Lösung zu finden.

Ich stelle mir die Situation mit dem Ansprechen des Mieters als sehr schwer vor. Der Untermieter schaltet seine Klingel wegen Lärm aus. Somit wird Herr A wohl nicht die Möglichkeit erhalten, mit dem Untermieter zu sprechen. Denn Herr A wird ansonsten sehr lange vor verschlossener Tür stehen. Vielleicht gibt es aber auch die Situation, dass der Untermieter zu einer bestimmten Zeit die Tür verlässt, um Müll wegzubringen, einzukaufen oder zur Arbeit zu gehen. Dann kann man dort ja den persönlichen Kontakt suchen.

Ich würde diese Variante vorziehen, da ich es eigentlich bevorzuge erst mit einem Menschen auszukommen, bevor ich mit dem Vermieter reden würde. Ich finde solche Menschen nur egoistisch, wenn sie einen gleich beim Vermieter anschwärzen, aber in dieser Situation scheint eine andere Ansprache nichts zu bringen.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Um zuerst einmal die Hauptfrage zu beantworten: Wenn jemand mal ein oder zwei Minuten mit seinem Hund balgt und es wird lauter, ist meinerseits nichts dagegen zu sagen. Aber die Situation wie du sie beschreibst, hört sich doch ziemlich untragbar an.

Was die Frage betrifft, ob man über den Vermieter etwas machen kann, so kann ich nur sagen, dass ich da leider keine Ahnung habe, aber ich hoffe es und nehme es auch an. Je nachdem wie informiert und engagiert der Vermieter diesbezüglich ist, würde ich mich eventuell auch beim Mieterschutz oder so erkundigen, um eine qualifizierte Auskunft zu erhalten.

» bellevine » Beiträge: 579 » Talkpoints: 5,50 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Herr A kann die Hundejagd leider auch nachts mitbekommen. Frau C springt öfters um 2 Uhr nachts spontan aus ihrem Bett. Dabei weckt Frau C die vorher schlafenden Hunde auf, erschreckt diese mit dieser Bewegung, die Hunde springen laut hörbar aus ihrem Bett, weil sie dadurch aufgeweckt wurden und rennen zu zweit in der Wohnung auf dem Laminatboden herum, bellen dabei noch lauthals und lassen sich gar nicht mehr beruhigen. Frau C spielt dann noch mit ihrem Hundespielzeug, um sie wieder ins Bett zu bringen. Das wirft sie laut auf den Laminat und die Hunde rutschen und schaben diesem hinterher. Leider macht Frau C von 7 Uhr Früh bis 3 Uhr Früh mit ihren Hunden nur Lärm und das seit 6 Monaten! Die einzige Ruhephase für Herrn A ist zwischen 3 Uhr morgens und 7 Uhr früh.

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