Zahlt das Jobcenter einen Frisörbesuch oder nicht?

vom 20.09.2013, 12:57 Uhr

A hat eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch. Damit sie nicht wieder wegen ihrer schiefen Zähne eine Absage bekommt, möchte sie vorher mal zu einem Frisör gehen, denn ihre langen dünnen Haare sehen echt überhaupt nicht schön aus.

Da sie aber von Hartz4 lebt, sagt sie mir, dass könne sie sich beim besten Willen nicht leisten, denn so ein Frisörbesuch kostet einiges. Ich verdiene aber auch nicht so viel, dass ich es ihr bezahlen könnte. Hat es denn einen Zweck, einen Frisörbesuch beim Jobcenter zu beantragen? Übernimmt das Jobcenter solche Dienstleistungen? Mit ihren brüchigen, dünnen Haar kann sie unmöglich zum Vollstellungsgespräch gehen. Vielleicht macht eine gute Frisur sogar aus, dass nicht so auf die schiefen Zähne geschaut wird.

» Sternchen* » Beiträge: 2804 » Talkpoints: 2,78 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich denke nicht, dass das Jobcenter den Frisörbesuch zahlt. Warum auch? Gepflegte Haare kann man auch haben ohne dass man zu einem Frisör geht und wenn man zu einem Billigfrisör geht und 10-15 Euro zahlt sollte das im Regelsatz enthalten sein. Ich habe selber auch schon Unterstützung vom Staat bekommen müssen und wenn man ein wenig haushaltet, dann kommt man auch gut damit klar. Der Regelsatz vom Hartz 4 bzw. Arbeitslosengeld 2 beinhaltet solche Ausgaben und damit sollte A dann auch kalkulieren.

Auch wenn man keine Arbeit hat und vom Hartz 4 lebt muss man das doch keinem aus 20 Meter Entfernung ansehen. Ich kenne einige Hartz 4 Empfänger und keinem sieht man es durch schlechte Frisur oder schiefe Zähne an. A sollte mal zu einem Zahnarzt gehen und da anfangen. Da kann sie auch Zuschüsse von der Krankenkasse bekommen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ich mach es mal kurz: Wenn das Jobcenter einem Abiturienten seine Bewerbungskosten nicht erstattet, weil er sich auf Stellen im gehobenen Dienst beworben hat, und das mit der Begründung, es würde sich dabei ja nicht um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handeln, dann kannst du in aller Regel davon ausgehen, dass das Jobcenter einen Friseurtermin nicht bezahlen wird.

Ich kann dir und deiner Freundin allerdings einen Tipp geben. Ich weiß ja nicht, wie es bei euch in der Stadt aussieht, aber bei uns gibt es ein paar Hausfriseure, die zu einem nach Hause kommen und dann dort die Haare schneiden. Diese sind meist billiger, als Friseure in einem Friseursalon und verrichten doch eine gute Arbeit. Sollte es so etwas bei euch nicht geben, könnte deine Freundin bei der örtlichen Tafel nachfragen. Diese bietet solche Dienstleistungen manchmal auch an. Das Beste wäre natürlich, wenn ihr eine Freundin oder nette Nachbarin hättet, die Friseurin ist und deiner Freundin die Haare umsonst umstylen würde. Alternativ könnte sie, auch wenn es eventuell peinlich ist, eine Ratenzahlung mit dem Friseur vereinbaren.

Ich weiß, das ist nicht die Antwort, die du und deine Freundin erwartet haben, aber es ist leider so. Vielleicht trefft ihr in eurer Stadt ja doch auf einen netten hilfsbereiten Menschen, der euch weiterhelfen kann, ich würde es deiner Freundin auf jeden Fall wünschen. :)

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» gob » Beiträge: 102 » Talkpoints: 0,82 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ein Frisörbesuch müsste eigentlich im Regelsatz enthalten sein. Außerdem braucht man nicht unbedingt zum Friseur, um gepflegt auszusehen. Dann könnte man ja auch Schminke, Kleidung und so weiter für ein Bewerbungsgespräch beantragen.

Als Hartz-IV-Empfänger hat man Zeit und kann vielleicht ein Tauschgeschäft eingehen wie etwas eine Stunde Haushalt gegen Haarschnitt. Es gibt in vielen Städten solche Tauschbörsen, wo Dienstleistungen getauscht werden.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ich würde da gar nicht beim Jobcenter nachfragen. Wenn es wirklich nur um einen Schnitt geht, würde ich das anders regeln. Ich würde zum Beispiel am Schwarzen Brett am örtlichen Supermarkt eine Anfrage anhängen die in etwas so aussehen könnte: Biete 2 Stunden Babysitten, Fensterputzen, Hausaufgabenhilfe im Tausch gegen einen Haarschnitt.

Friseure sind auch nicht gerade diejenigen, die ewig hohes Einkommen haben. Vielleicht ist ja die eine oder andere Friseurin sogar ganz nett, dass sie sich durch so einen Tausch nicht die Nachhilfe fürs Kind oder was auch immer kaufen muss. Das ist zwar für die arbeitslose anstrengend, aber man hat wenigstens für sich selbst gesorgt. Ich finde, dass sich das besser anfühlt.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Waschen und schneiden kostet bei einem Billigfrisör nicht viel, bei uns 12€. Soviel wird A doch wohl aufbringen können. Es muss ja keine super aufwendige Frisur werden, ein bisschen in Form schneiden reicht sicherlich. Das Jobcenter übernimmt zwar Bewerbungskosten, aber dazu zählt ganz sicher kein Frisörbesuch, selbst wenn man sich wegen eines bevorstehenden Vorstellungsgesprächs die Haar schneiden lassen möchte.

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» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Bei Hartz 4 bekommt man doch schon Geld. Ich frage mich wirklich, was man noch alles beantragen möchte. Am Ende kann man dann von seinem Arbeitslosengeld in den Urlaub fahren und sich ausruhen. Sicherlich hat man es mit Hartz 4 nicht leicht, aber man kann sich ja wohl einen Schnitt für 10 Euro leisten und wenn nicht dann muss man sich das Geld eben mal bei Freunden borgen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Generell finde ich es schon sehr schwer, mit der Vergütung durch Hartz IV klarzukommen, besonders wenn man vorher noch ein Handyvertrag abgeschlossen sowie andere wichtige Versicherungen. Diese müssen dann ja auch über diesen Regelsatz geleistet werden. Der Handyvertrag könnte wohl gekündigt werden, aber bis zur Restzeit müsste er ja dennoch bezahlt werden, also bringt dies nichts.

Friseur ist nun doch wirklich in den Regelsatz bemessen, aber auch so gering, dass es so wie die Berechnungen vorgesehen sind nicht möglich ist. Hier ist die noch veraltete Übersicht. Wenn man nun also ein paar Monate spart, kann man auch einen billigen Friseur sich leisten, denn man muss jetzt auch schon mal davon ausgehen, dass Frauen generell für einen Schnitt mehr Geld ausgeben müssen. Längere Haare kosten halt mal mehr. Aber dies wird nicht berücksichtigt.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich glaube nicht, dass man so einen Friseurbesuch beim Arbeitsamt erstattet bekommt. Warum sollte man das denn? Da könnte man ja nun sämtliche Aktivitäten, die als "Vorbereitung" auf das Bewerbungsgespräch gelten, anfragen und die Kosten einfordern. Das funktioniert so nicht. Ich möchte niemanden zu nahe treten, aber genau dafür bekommt man Hartz 4. Es mag sein, dass es sehr wenig ist, aber man muss ja nun nicht zum teuersten Friseur in der Stadt rennen, weil es auch günstigere gibt, die auch gute Arbeit leisten. Ich weiß, dass Frauen gerne mal sehr viel Geld beim Friseur liegen lassen. Es steckt ja teilweise auch sehr viel Arbeit hinter den Frisuren, aber das geht eben auch anders.

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» Zohan » Beiträge: 4398 » Talkpoints: 16,33 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Da könnte man ja nun sämtliche Aktivitäten, die als "Vorbereitung" auf das Bewerbungsgespräch gelten, anfragen und die Kosten einfordern.

Der Friseur und die Bilder werden ja nicht vom Hartz 4 bezahlt. Aber wenn man nun in einen Job vermittelt werden will, kann man Bewerbungskosten erstatten lassen. Dazu gehören auch Portokosten, Versandtaschen, Bewerbungsmappen, Kopierpapier. Meist wird dies nur pauschal abgerechnet, aber es hilft immerhin. Wenn man also gut wirtschaftet, kann man sich nach zwei Monaten auch einen Friseurtermin leisten. Man kann dann wohl nur waschen, schneiden und föhnen, aber dies reicht doch aus.

Wenn man sich nun selbst mehr wünscht, besonders als Frau, kann man nur hoffen, dass man schnell wieder Arbeit findet. Man sollte sich dazu aber auch bemühen. In dem oben genannten Fall kann man vielleicht die dünnen Haare, so fern sie lang sind, auch hochstecken, sodass es beim Vorstellungsgespräch nicht auffällt. Außerdem denke ich, dass dies nicht der Ausschlag für eine Absage war. Das Aussehen wird ja nun nicht als erstes bewertet. Es kommt nach den Kenntnissen und Fähigkeiten nur als entscheidendes Kriterium dazu.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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