Hose nach Einbruch in Reinigung weg - Schadenersatzanspruch?
Herr A hatte heute etwas sehr seltsames erlebt, als er die Hose von seinem Schatz in der Reinigung abholen wollte. Die Türe war offen und das Glas eingeschlagen. Zwei Herren kamen heraus und meinten, sie warteten auf die Spurensicherung und es wäre etliches gestohlen worden. Herr A sollte übermorgen wiederkommen, weil sie erst nachsehen müssten, was alles noch da ist. Die Hose von Herrn A war 300 Euro teuer und ist eventuell jetzt verschwunden oder ruiniert bzw. nicht mehr aufzufinden
Falls die Hose weg ist, denkt Ihr, dass Herr A Anspruch auf Schadenersatz haben sollte oder muss die Herr A wohl abschreiben? Hätte Herr A auch Fotos von der Situation vor Ort machen sollen oder sich was schriftliches gegeben lassen sollen oder sollte Herr A einfach später wiederkommen?
Ich nehme mal nicht an, dass die Einbrecher nur an der Kleidung interessiert waren und nicht auch die Unterlagen mitgenommen haben. Daher wird es einen Beweis dafür geben, dass sich eine Hose von Herrn A in der Reinigung befand. Wenn diese gestohlen wurde, hat er natürlich Anspruch auf Schadensersatz. Es könnte nur schwierig werden, zu beweisen, dass die Hose einen Wert von 300 € hatte. Ein Einkaufsbeleg wäre gut. Aber wahrscheinlich wird das niemand anzweifeln.
Fotos vom Tatort oder irgendetwas schriftliches von unbekannten Herren ist jedenfalls nicht nötig. Es werden noch viele andere Kleidungsstücke gestohlen worden sein von Kunden, die nicht gerade zufällig vorbei kamen. Man bekommt doch eine Quittung. Und die ist für den Fall, dass das überlassene Kleidungsstück wegkommt. Wie ist eigentlich egal. Die Versicherung der Reinigung wird das übernehmen.
Die Reinigung sollte zumindest eine Versicherung haben, aber auch ihr. Ich würde auf jeden Fall mit der Polizei noch reden und dann auch mit der Versicherung. Man hat nur eine Woche Zeit, einen Schaden zu melden. Nachweislich hast Du ja den Reinigungszettel und auch den Nachweis von der Polizei.
Somit würde ich es versuchen, vor allem die Reinigung darauf ansprechen, dass deren Versicherung etwas tun muss. Aber oft reicht es aus, die eigene Versicherung anzurufen, die sich um alles weitere kümmern. Das die Hose 300 Euro gekostet hat, musst Du aber nachweisen mit einem Belege. Ansonsten kann es sein, dass Du nur 20 oder 30 Euro bekommst.
Die Reinigung wird mit Sicherheit gegen Diebstahl versichert gewesen sein. Normalerweise bekommt man ja auch eine Quittung, dass man etwas in der Reinigung abgegeben hat. Wenn man das dann der Versicherung meldet, dann wird sich diese auch um die Regulierung des Schadens kümmern. Wichtig ist halt, dass du die Rechnung der Hose vorlegen kannst, ansonsten könnte es sein, dass sie dir nicht den gesamten Betrag erstatten sondern nur eine pauschale Summe.
Helmut989 hat geschrieben:Wichtig ist halt, dass du die Rechnung der Hose vorlegen kannst, ansonsten könnte es sein, dass sie dir nicht den gesamten Betrag erstatten sondern nur eine pauschale Summe.
Es wäre auf jeden Fall kein Fehler, wenn du die Rechnung oder eine Quittung für die Hose noch nachweisen könntest, ansonsten reicht vielleicht auch die genaue Bezeichnung der Hose, also Marke und Modell. Da kann man dann auch in etwa sehen, was eine solche Hose neu gekostet hat.
Ob der Herr A. richtig gehandelt hat in der Situation ist schwer zu sagen. Und zwar kamen aus dem Geschäft zwei Männer heraus und die Frage ist, ob die Männer die Einbrecher waren oder, ob die Männer zu dem Geschäft gehörten. Zu dem stelle ich mir die Frage, ob die Polizei und die Spurensicherung wirklich auf dem Weg waren oder, ob die Männer sich dies ausgedacht haben, um bei dem Einbruch nicht entdeckt zu werden.
Ich denke, dass Herr A. sicherlich hätte, die Polizei benachrichtigen können. Die Polizei hätte dann sicherlich nichts gesagt, wenn der Einbruch wirklich schon gemeldet wurde und Herr A. den Polizisten nichts Neues erzählt, aber, wenn der Einbruch wirklich noch nicht gemeldet wurde, dann hätte Herr A. das in diesem Moment getan. Ob der Herr A. nun hätte Fotos von dem Einbruch machen sollen, ist fragwürdig. Immerhin werden diese Fotos sicherlich nicht als Beweis zugelassen.
Zu dem denke ich, wenn die Hose von Herrn A. wirklich endgültig verschwunden ist, dann hat Herr A. auch ein Anspruch auf Schadensersatz. Wenn der Einbruch gemeldet wurde und die Untersuchungen abgeschlossen sind, wird die Versicherung von dem Geschäftsinhaber für den Schaden aufkommen und somit wird die Versicherung auch den gestohlenen Wertgegenstand ersetzen müssen. Wenn der Geschäftsinhaber denn solch eine Versicherung besitzt, die auch gegen Einbruch und Diebstahl schützt. Ansonsten muss der Geschäftsinhaber für den Schaden aufkommen und natürlich auch den Kunden den Wertersatz leisten.
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