Bereitschaftsdienst - wie wird er bei euch „bezahlt“?

vom 15.09.2013, 20:30 Uhr

Es gibt ja immer wieder verschiedene Berufe, wo es auch zu einem Bereitschaftsdienst kommt. Ich habe derzeit auch eine Beschäftigung mit Bereitschaftsdienst. Also ich muss zumindest zu bestimmten Zeiten die vorher auch ausgemacht sind, telefonisch erreichbar sein. Da ich nur telefonisch erreichbar sein muss, habe ich mit meiner Chefin ausgemacht, dass ich zu dieser Zeit auch nicht zu Hause sein muss. Ich darf durchaus auch unterwegs sein, weil ich ja auch von anderen Orten aus telefonieren kann.

Wie schaut bei euch die Vergütung für so einen Dienst aus? Mir ist natürlich klar, dass ich hier nicht eine voll bezahlte Stunde für eine Stunde Bereitschaftsdienst habe. Immerhin ist es ja nur eine Bereitschaft. Aber wirklich Freizeit ist es auch nicht, weil ja eben doch durchaus auch Personen anrufen werden um Informationen und Beratung zu bekommen. Wie intensiv das sein wird, wird sich in den nächsten Tagen / Wochen erst herausstellen. Welche Vergütung haltet ihr für angemessen? Wird so ein Bereitschaftsdienst mit Geld ausbezahlt oder mit Zeitausgleich? Oder bekommt ihr es gar nicht vergütet, sondern wird einfach so von euch erwartet?

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» tournesol » Beiträge: 7760 » Talkpoints: 69,99 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich habe bei mir auf Arbeit zwei verschiedene Arten an Bereitschaftsdiensten. Zum einen gibt es bei uns einen Bereitschaftsdienst, der auf der Arbeitsstelle absolviert wird. Da wir in dieser Zeit relativ viel arbeiten, wird dieser nahezu vollständig als Arbeitszeit angerechnet. Im Grunde wird so gerechnet, als hätten wir da eine sehr große Pause drin.

Dazu gibt es aber auch noch eine Rufbereitschaft bei uns. In dieser Zeit kann es passieren, dass man zur Arbeit gerufen wird. Wo man da genau ist, ist einem selbst überlassen, man muss halt nur erreichbar sind und in etwa 20 bis 30 Minuten auf Arbeit sein, wenn man gebraucht wird. Diese Zeit wird bei uns mit einer Pauschale berechnet. Insgesamt umfasst diese Rufbereitchaft immer die Zeit vom Feierabend nachmittags bis zum nächsten Morgen, wenn wieder regulär gearbeitet wird. Dafür werden zwei Stunden mit dem normalen Stundenlohn bezahlt, wenn man arbeiten muss, kommt diese Zeit natürlich noch extra dazu.

Ob sowas in Geld oder als Freizeitausgleich ausbezahlt wird, ist im Grunde Verhandlungssache, liegt aber auch daran, ob es dem Arbeitgeber überhaupt möglich ist einen Freizeitausgleich anzubieten. Auch die Vergütung selber wird meistens Verhandlungssache sein und hängt natürlich maßgeblich von der Beanspruchung ab. Wenn es so ist, dass man zwar im Grunde parat stehen müsste, aber eigentlich eh nie arbeiten muss, dann kann man da sicherlich keine große Vergütung erwarten. Erst recht, wenn du nur telefonieren musst und nicht mal zur Arbeit müsstest. Damit ist ja auch die Einschränkung in der Freizeit geringer, als wenn man dann im Fall der Fälle auch noch zur Arbeit fahren müsste.

Das ein Bereitschaftsdienst gar nicht vergütet wird, das würde ich nicht akzeptieren. Du hast ja schließlich keine richtige Freizeit. Du musst ja immer erreichbar sein und sowas kann man eigentlich nicht unentgeltlich machen, wie ich finde.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Auch in meinem Beruf gibt es manchmal solche Bereitschaftszeiten. Die "Rufbereitschaft" zählt bei uns zu 1/8 als Arbeitszeit. Das sind also die Zeiten, an denen ich zu Hause (oder irgendwo anders in der Nähe) bin und telefonisch erreichbar sein muss, um gegebenenfalls doch zur Arbeit zu kommen. Für acht Stunden Rufbereitschaft bekomme ich sozusagen also eine Stunde Dienstzeit geschrieben.

Dann gibt es manchmal noch andere Bereitschaftszeiten. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ich auf einer Dienstreise bin und aktuell aber nicht arbeite, schließlich arbeite ich nur in den seltensten Fällen 24 Stunden am Tag. Somit habe ich ja auch auf einer Dienstreise so etwas wie Ruhezeit, in der ich aber Bereitschaft habe und jederzeit verfügbar sein muss. Diese Zeit wird dann meistens zu 1/3 vergütet. Für drei Stunden Bereitschaft bekomme ich dann also eine Stunde Dienstzeit geschrieben.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Bei uns wird die Zeit, in der wir uns in Rufbereitschaft befinden, pauschal abgegolten. Solange niemand angerufen wird und eventuell zur Dienststelle kommen muss, ist damit der Teil Bereitschaft erledigt.

Kommt es während der Bereitschaftszeit dazu, dass man in den Betrieb kommen muss, wird diese Zeit dann pauschal mit einem vollen Tag (acht Stunden, auch wenn der Einsatz kürzer war) angerechnet, dazu kommen 25% Aufschlag für die ersten beiden Stunden und ein Aufschlag von 50% für die anderen sechs Stunden. Dauert der Einsatz dann mehr als acht Stunden, wird diese Zeit dann separat bezahlt.

Dazu kommt dann noch eine Vergütung der Fahrtzeit, welche sich dann nach der tatsächlichen Arbeitszeit richtet, bei mehr als zwei Stunden ist das dann eine Stunde zusätzlich, darunter eine halbe. Hierbei kann man jetzt von Fall zu Fall wählen, ob man die Arbeitszeit als Gehaltszahlung vergütet haben möchte oder als Freizeitausgleich. Wobei die Zuschläge und Fahrtzeiten grundsätzlich nur als Vergütung gezahlt werden.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Wenn ich Bereitschaft habe, dann zählt diese bis 12 Uhr Mittags. In dieser Zeit kann ich angerufen werden. Kam bis dahin kein Anruf, habe ich frei. Bezahlt bekommt man die Bereitschaft bei uns nicht. Man sitzt quasi völlig umsonst den Vormittag in Telefonnähe und kann sich bis 12 Uhr auch nichts anderes vornehmen.

In Ordnung finde ich das nicht, aber als Angestellte kann ich auch kaum Regeln ändern. Sicher ist es blöd, wenn dann Freunde anrufen und fragen, ob ich zum Beispiel mit in die Schwimmhalle möchte und ich wegen der Bereitschaft ablehnen muss und letztendlich sitze ich dann doch zu Hause und ärgere mich. Da ich mir im Laufe des Vormittags meistens etwas für den Nachmittag vornehme, hoffe ich dann natürlich auch oft, das kein Anruf kommt.

Als ich das letzte Mal Bereitschaft hatte, bin ich auch mal trotzdem vormittags fort, da ich einen spontanen Auftrag in der Selbstständigkeit bekommen habe. Hätte dann doch noch die Arbeit angerufen, hätte ich natürlich ein Problem gehabt. Besser aber so, als womöglich gänzlich ohne Bezahlung zu Hause zu sitzen.

» Sternchen* » Beiträge: 2804 » Talkpoints: 2,78 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


In meinen Betrieb sollte mal eine Rufbereitschaft eingeführt werden. Dabei versuchte der Betrieb etwas mit den Mitarbeitern durch neue Verträge zu bewerkstelligen. Der Betriebsrat setzte sich aber ein, weil diese Rufbereitschaft nicht abgeklärt wurde. Es wurde nicht geregelt, wie hoch die Vergütung, wie der Rufbereitschaft zu verstehen ist und generell wurde nichts geklärt. Kein Kollege hat unterschrieben.

In der Pflege wäre es wohl gut, wenn es so etwas geben würde. Aber generell kann es vorkommen, dass ein Kollege ausfällt (wegen Krankheit, wegen wem auch immer!) und dann wird dann jeder gefragt der frei hat, bis jemand wirklich Zeit hat. Dafür erhält er einen anderen Ausgleichstag. Was die Zukunft bringen wird, weiß ich nicht. Aber ich finde, eine solche Rufbereitschaft sollte auch dementsprechend bezahlt werden. Schließlich kann man sich den ganzen Tag nichts großes vornehmen und muss sich immer bereit halten, sodass man in einer Stunde auf Arbeit sein kann. So wurde es zumindest von der Arbeit vorgesehen!

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Wir haben auch einen Bereitschaftsdienst, bei dem wir schon anwesend sein müssen. Man hat zwar Freizeit, befindet sich aber dennoch im Haus und somit ist man mit den Gedanken doch irgendwie bei der Arbeit. Zwar bekommt man einen Obolus, der fällt aber recht gering aus. Dennoch sehe ich in solchen Bereitschaftsdiensten durchaus etwas Positives, ich würde sie mir aber gern anders gestalten, was aber nicht machbar ist.

Abgesehen von dieser Anwesenheit gibt es noch die Möglichkeit, Stunden wirklich aufzuschreiben, wenn in der Bereitschaftszeit etwas arbeitstechnisches zu tun ist, was sich nicht anderweitig verschieben lässt. Diese werden dann gemäß des Stundenlohnes und eventuellen Zusatzlohnleistungen vergütet. Bei Anrufen und dergleichen, die lediglich eine Minute dauern oder so, würde ich mir irgendwie nichts aufschreiben. Finden aber sechzig Mal Gespräche statt, die eine Minute dauern, würde es schon wieder anders aussehen.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



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