Regelungen zu generellem Anspruch auf Bildungsurlaub

vom 12.09.2013, 13:18 Uhr

In jedem Beruf sollte man nicht auf einem Level stehen bleiben und sich weiterbilden. Hat man eigentlich generell einen Anspruch auf Bildungsurlaub? Wie sind die Regelungen, dass man diese Bildung mit Freizeit auch bezahlt bekommt? Gibt es da irgendein Gesetz, dass man sich nicht im eigenen Urlaub weiterbilden muss oder gar in der Freizeit? Wo kann ich nachlesen, wie die Regelungen in welcher Berufsbranche generell sind? Oder ist das jedem Betrieb selber überlassen?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In manchen Bundesländern hat man einen generellen Anspruch auf Bildungsurlaub, in vielen aber doch nicht. Manchmal ist Bildungsurlaub auch im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Von daher kann es je nach Situation gesetzlich, in der Branche oder nur im Betrieb geregelt sein. Ohne genauere Infos zur konkreten Situation kann man aber keine genaue Aussage treffen. Da hilft nur selbst recherchieren, oder beim Chef oder der Personalabteilung nachfragen.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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