Ist es Pflicht, seinen Wohnsitz umzumelden?
Ein Freund von mir zieht bald in eine neue Stadt zum Studieren und hat dort ein Zimmer zur Zwischenmiete bekommen. Am Wochenende will er oft nach Hause kommen und die Stadt liegt nur rund 45 Minuten Autofahrt von seinem Zuhause entfernt. In der Woche wohnt er dann jedoch in der neuen Stadt.
Wir waren uns beide nicht sicher, ob er nun zwingend seinen Wohnsitz ummelden muss oder nicht und was es überhaupt für Vor- und Nachteile hat, diese Information an die Behörden weiterzugeben.
Ist es nur eine formale Angelegenheit, sodass offizielle Briefe wie zum Beispiel Wahlbenachrichtigungen an die neue Adresse geschickt werden oder ist man gesetzlich dazu verpflichtet, seinen neuen Wohnsitz anzumelden, um Einwohnerstatistiken aufrecht zu erhalten? Was hätte es für Konsequenzen, wenn er seinen Wohnsitz nicht ändern lässt?
In Deutschland besteht eine Meldepflicht, die man im Meldegesetz nachlesen kann. Wobei es in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen gibt. Aber Fakt ist, man muss sich ummelden. Allerdings sind die Fristen unterschiedlich. Auch der Vermieter macht sich strafbar, wenn sein Mieter nicht gemeldet ist. Wenn man sich nicht ummeldet, kann das auch zu Bußgeldern führen.
Im Fall deines Freundes gibt es die Möglichkeit, das Zimmer in der Stadt, in der er studiert, als Zweitwohnsitz anzumelden. Dann kann er sogar steuerliche Vergünstigungen bekommen, wenn er regelmäßig zum Erstwohnsitz pendelt. Da sollte sich dein Freund unbedingt mal kundig machen.
Es kommt darauf an, wie lange er dort wohnt. Dies ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Manchmal reichen schon zwei Monate, um sich anmelden zu müssen. Bei manchen Bundesländern ist es ein halbes Jahr. Da würde ich doch einfach einmal beim Einwohnermeldeamt, bei der Polizei oder im Bürgerbüro anmelden und mich erkundigen.
Ich kenne es auch so, dass dein Freund dann mindestens einen Zweitwohnsitz anmelden muss. Manche machen es so, dass es reicht, wenn man das nach 2 oder 3 Monaten macht. Weil die zeit davor noch als eine Art Urlaub angesehen wird. Aber das wir wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Daher würde ich deinem Freund auch raten, dass er sich mal bei der Stadt erkundigt, in die er dann zieht bzw. wo er das Zimmer zur Miete hat.
Das ist mal wieder so eine Sache, die überall ein bisschen anders geregelt ist. Ich kenne es so, dass man als Student, der eben auch einen Teil der Zeit zu Hause bei seinen Eltern ist einen Zweitwohnsitz anmelden muss. Nachteile hat das ja keine und man ist auf der sicheren Seite, da in Deutschland ja eine Meldepflicht herrscht. Jedoch sollte er sich da noch mal genau im Bürgerbüro seiner Stadt beraten lassen.
Er muss mindestens seinen Zeitwohnsitz anmelden, eventuell lohnt es sich aber auch, dass er seinen Erstwohnsitz ummeldet. Es gibt für beides Vor- und Nachteile. Aber die sind von Stadt zu Stadt und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Zum Beispiel gibt es bei uns eine Zweitwohnsitzsteuer, aber auch Geld von der Stadt für Studenten, die ihren Erstwohnsitz hierher verlegen. Wobei die Zweitwohnsitzsteuer auch noch immer gerichtlich geprüft wird. Außerdem kann es sein, dass die Eltern deines Freundes eventuell irgendwelche Sparverträge haben, bei denen sie Zulagen bekommen, wenn das Kind noch seinen Erstwohnsitz bei den Eltern hat, also sollte er auch mal mit seinen Eltern reden, ob es da irgendwie Probleme gibt.
Ich würde deinem Freund übrigens nicht raten, sich beim Einwohnermeldeamt oder dem Bürgerbüro beraten zu lassen, denn die werden ihm sofort sagen, dass er seinen Erstwohnsitz in die Studienstadt verlegen muss. Immerhin bekommt die Stadt für jeden Bürger mit Hauptwohnsitz mehr Geld. Viel eher würde ich ihm raten, sich an das Studentenwerk, den Studentenrat oder den Asta, je nachdem ,was es bei euch gibt, zu wenden, die beraten da unvoreingenommen.
LittleSister hat geschrieben:Auch der Vermieter macht sich strafbar, wenn sein Mieter nicht gemeldet ist.
Und wie soll der Vermieter das überprüfen? Eine Meldebescheinigung muss ja niemand vorlegen und den Personalausweis zeigt man doch in der Regel auch nur bei Unterzeichnung des Mietvertrages, den man ja meistens doch schon vor Umzug und nötiger Ummeldung unterschreibt. Da ist dann also die alte Adresse ja auch noch gültig.
Ansonsten hat bei mir nie ein Vermieter darauf geachtet, wo ich gemeldet bin und ich hatte sowohl private Vermieter als auch große städtische Wohnungsbaugesellschaften. Denen war das alles egal.
Die Ummeldung selber ist ja aber Pflicht. Bei uns gibt es da sogar eine Frist von 7 Tagen, also sehr knapp. Man kann aber natürlich auch einen Zweitwohnsitz anmelden, aber da muss man dann teilweise eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen.
@Klehmchen: Manche Vermieter fordern eine Kopie der Meldebescheinigung. Der Vermieter kann es also schon überprüfen. Es muss diese Pflicht des Mieters dann nur auch im Mietvertrag integrieren, sodass es greifbar und rechtlich nachvollziehbar ist. Bei mir stand zum Beispiel im gleichen Absatz, dass durch eventuelle Nichtabgabe der Mietvertrag wieder entzogen werden kann und die Wohnung anderweitig vergeben werden kann. Für die Ummeldung hätte ich 14 Tage Zeit.
Bei der Ummeldung kann ich den anderen Schreibern zustimmen. Er muss es eben melden. Wie er sich nun entscheidet, ist ihm selbst überlassen. In einigen Fällen gibt es dort aber auch Sonderbestimmungen. Ich kenne es so, dass man sich innerhalb von 7, manchmal auch 14 Tagen neu angemeldet haben muss. Da ich so etwas nicht aufschiebe, interessiert es mich auch nicht weiter. Er sollte nur unbedingt die Geburtsurkunde mit zur Ummeldung mitnehmen, sonst muss er ein zweites Mal dort hin, wie ich. Ich wusste es bis dato nicht. Eine zu späte Ummeldung oder gar eine fehlende Ummeldung kann eine Strafe in Betracht ziehen, deswegen sollte er schleunigst dorthin gehen.
Sipres hat geschrieben:@Klehmchen: Manche Vermieter fordern eine Kopie der Meldebescheinigung. Der Vermieter kann es also schon überprüfen.
Aber wie soll das denn praktisch funktionieren? Den Mietvertrag muss ich ja zwangsläufig unterschreiben, bevor ich mich ummelden kann. Die Meldebescheinigung, die man also bei der Unterzeichnung vorlegt, kann nur die alte Adresse enthalten. Sicher wäre es möglich, dass der Vermieter nach Ummeldung nochmal eine Bescheinigung sehen will, aber dass ich nach Unterzeichnung eines Mietvertrages nochmal überhaupt irgendwas vorlegen musste, habe ich noch nie erlebt. Sobald die Mietverträge unterschrieben waren, wollten die alle nur noch regelmäßig die Miete auf dem Konto sehen.
Ich war während meines Studiums 3 mal ein halbes Jahr in anderen Städten. 2 mal davon in Deutschland. Jeweils zur Zwischenmiete und einmal im Ausland in Mexiko. Ich habe mich für diese Zeiträume nicht umgemeldet. Habe Wohnungen unter gemietet und wollte mir die Behördengänge und den Papierkram sparen. Passiert ist nie was. Ob es rechtlich gesehen immer in Ordnung war kann ich nicht beurteilen.
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