Ist es Pflicht, seinen Wohnsitz umzumelden?

vom 10.09.2013, 00:23 Uhr

Hier geht es ja eindeutig um ein Zimmer zur Zwischenmiete, es ist also nicht mal was Eigenes, wenn man so will. Daher würde ich es von der Dauer der Zwischenmiete abhängig mache, ob ich den neuen Wohnsitz anmelde oder nicht. In meinem Bundesland ist es so, dass man sich erst ummelden muss, wenn man über 6 Monate irgendwo wohnen würde. Wenn man also nur für 5 Monate zur Zwischenmiete eine Wohnung oder ein WG-Zimmer bezieht, ist man aus dem Schneider. Man kennt hier die Details und Umstände nicht, um darüber ein vernünftiges Urteil bilden zu können.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Seit dem Erstellen dieses Themas hat sich die Gesetzeslage verändert. Es gab schon immer die Pflicht des Mieters, seine Wohnung anzumelden. Das wurde aber nie so wirklich nachgeprüft. Seit 2015 gibt es auch eine Meldepflicht für Vermieter. Wenn dieser der Meldepflicht nicht nachkommt, drohen auch ihm Bußgelder. Mein Vermieter musste mir eine Bestätigung ausstellen, dass ich in die Wohnung eingezogen bin und wer eventuell noch darin wohnt. Diese Bestätigung wollte das Einwohnermeldeamt sehen.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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