20 Jahre nach Scheidung Mädchenname wieder annehmen?

vom 09.09.2013, 10:45 Uhr

Als ich heiratete, war ich froh, meinen nicht besonders schönen Mädchennamen loszuwerden und nahm gerne den Namen meines Mannes an. Auch nach der Scheidung behielt ich ihn aus den verschiedensten Gründen. Ich wollte nicht anders heißen als die Kinder. Ein Doppelname wäre zu lang gewesen. Die Umständlichkeiten, die mit der Änderung des Namens einhergingen, wollte ich nicht schon wieder eingehen. Ich hätte ja alle Behörden, Versicherungen, Benken, den Vermieter und Freunde, Freunde, Verwandte und Bekannte informieren müssen. Mein Netzwerk war wesentlich größer, als es vor der Eheschließung war, zu deren Zeitpunkt ich noch sehr jung war. So trage ich nun schon zwei Jahrzehnte nach der Scheidung immer noch meinen Ehenamen.

Momentan beschäftige ich mich im Rahmen einer Erbschaft viel mit meinen Blutsverwandten und fühle mich meinem Mädchennamen sehr nahe, finde ihn auch gar nicht mehr hässlich. Ich würde ihn gerne wieder annehmen. Meine Kinder sind aus dem Haus, sodass ich da keine Rücksichten mehr nehmen muss.

Der Aufwand, der dahinter steckt, ist natürlich mittlerweile noch weiter angewachsen. Vor zwanzig Jahren gab es noch kein Internet für alle. Ich muss zusätzlich zu den Dingen, die ich damals erledigen musste, auch meine Registrierungen in Onlineshops, Foren und so weiter anpassen. Vor allen Dingen müsste ich mir zuerst einmal einen Überblick verschaffen, wo ich überall angemeldet bin. Auch meine Bankkonten und Versicherungen sind natürlich im Laufe der Zeit gewachsen.

Kann man 20 Jahre nach der Scheidung überhaupt seinen Mädchennamen wieder annehmen oder gibt es da eine "Verjährungsfrist", in der ich mich hätte entscheiden müssen? Könnt ihr verstehen, dass man nach so langer Zeit wieder Sehnsucht nach seinem alten Namen bekommt oder sollte ich das eher rational betrachten und zu dem Schluss kommen, dass das sentimentaler Quatsch ist, weil ich ja mittlerweile meinen Ehenamen länger trage als meinen Geburtsnamen?

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Wie das mit den Fristen ist weiß ich nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass du deinen Geburtsnamen nicht wieder annehmen kannst. Immerhin wurdest du so geboren und da wäre es sicherlich schwieriger gewesen nun heißen zu wollen wie dein Ex Mann. Ich kann dich allerdings sehr gut verstehen. Man findet nun mal irgendwann zu seinen Wurzeln zurück. Es kann ja auch sein, dass du dir noch ein paar Hoffnungen gemacht hattest und deswegen den Namen behalten wolltest am Anfang. Ich würde aber auch deinen Geburtsnamen wieder annehmen, da das ja dein Ex Mann ist und dich ja nichts mehr mit ihm verbindet, außer die Kinder vielleicht. Außerdem sollte man das machen, womit man sich wohl fühlt.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


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» Gio » M » Beiträge: 516 » Talkpoints: 48,50 »



Ja, es stimmt schon, dass es diese Threads gibt. Aber mir geht es um die lange Zeit, die zwischen Scheidung und Namensänderungliegt, und ob der Wunsch nachvollziehbar ist, weil er aus anderen Gründen entstanden ist als eine Namensänderung direkt nach der Scheidung.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ich finde deinen Wunsch nicht nachvollziehbar. Du wolltest nach deiner Scheidung nicht anders heißen, als deine Kinder. Warum willst du es heute? Damals fandest du deinen Namen nicht gut und warst froh, einen anderen Namen annehmen zu können. Aus Nostalgie-Gründen willst du heute den Namen ändern und in einem Jahr ärgerst du dich über deine Entscheidung. Über die Trennung von deinem Mann wirst du innerhalb von zwanzig Jahren hinweg sein. Also behalte den Namen, den du jetzt hast.

Deine Familie sind nun deine Kinder, auch wenn sie nach und nach das Haus verlassen. Nach deiner Scheidung wolltest du weiterhin so heißen wie sie, also warum willst du ihnen das antun, dass ihre Mutter plötzlich nicht mehr so heißen will? Du hast den Namen damals nicht nur ihretwegen behalten wollen, sondern auch deinetwegen. Also bleib bei deiner Entscheidung.

Die nervige Arbeit, die mit einer Namensumschreibung verbunden ist, ist enorm groß. Wenn es dir zwanzig Jahre nichts ausgemacht hat, wirst du auch weiterhin mit deinem jetzigen Namen leben können. Ich glaube nicht, dass es wegen der Namensumschreibung eine Verjährung gibt.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Aus Sentimentalität würde ich meinen Mädchennamen nicht wieder annehmen wollen. Ich wollte damals mit meinem Exmann abschließen und da er auch mit der Namensänderung der Kinder einverstanden war, habe ich den Namen geändert. Aber wenn ich 20 Jahre den Namen nach der Scheidung noch behalten hätte, dann würde ich ihn auch nicht mehr ablegen wollen. Er hat mich ja dann auch mein halbes Leben begleitet und dann muss man nicht mehr den Namen ändern.

Du solltest bedenken, dass die Namensänderung und die damit verbundenen Änderungen auch viel Geld kosten. Du musst überall neue Karten haben, dein Ausweis muss geändert werden usw. Das wäre es mir nach so langer Zeit dann doch nicht wert.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ich gehe davon aus, dass du deine Fristen verpasst hast. Entweder ändert man direkt nach der Scheidung seinen Nachnamen oder behält den Namen des Ex-Mannes bis man eventuell erneut heiratet. Mit welcher Begründung will man denn nach 20 Jahren den Namen nun doch wechseln? Ich gehe davon aus, dass man es nur machen kann, wenn der Name recht selten ist und der Ex-Gatte ein bekannter Verbrecher und man immer wieder auf ihn reduziert wird.

Das wäre ja dann eine Situation, die man als untragbar bezeichnen kann. Aber ansonsten sehe ich da keinen tieferen Grund, als eine momentane Laune. Oder siehst du deine Erbschaft als Grund an, um deinen Mädchennamen unbedingt zu benötigen?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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