Strafmaß und Verjährungsfristen bei Sozialbetrug

vom 08.09.2013, 13:16 Uhr

Ob man Sozialbetrug immer melden sollte, habe ich hier gefragt. Mich würde aber auch interessieren, wie das Strafmaß bei Sozialbetrug ausschaut und mit was einer rechnen muss, der beispielsweise wie in dem Fall in den verlinkten Beitrag Hartz 4 bekommt und sich so noch was dazu verdient? Wie staffelt sich da das Strafmaß? Wann ist eigentlich so ein Sozialbetrug verjährt? Wenn A nun aufhören würde zu arbeiten und wieder nur Hartz 4 bekommt, kann sie dann immer noch angezeigt werden?

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Sozialbetrug ist strafbar und kann durchaus Gefängnisstrafen nach sich ziehen. Das ist ähnlich wie Steuerbetrug. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre. Allein in Bayern sind 8000 Verfahren wegen Bafögbetrugs anhängig, wenn nämlich Vermögen nicht angegeben wurde. Das ist besonders tragisch, weil beispielsweise angehende Lehrer dann keine Chance haben, verbeamtet zu werden. Dasselbe gilt für angehende Juristen. Das Strafmaß selber bestimmt der Richter je nach Umständen des Falles.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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